16.05.2007 - 09:43 - Politik, Recht & Gesellschaft

Bundestag setzt steuerliche Diskriminierung der Buchantiquariate fort

Pressemitteilung von: daistesja.de
Im Normalfall muss ein Händler die Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis an das Finanzamt entrichten und kann dagegen die ihm von anderen Händlern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abziehen (sogenannes Mehrwertsteuer-Prinzip). Bei gebrauchten Waren, die ein Händler von Privatpersonen erwirbt, funktioniert dieses Prinzip jedoch nicht, da Privatpersonen keine Rechnung mit Umsatzsteuer schreiben dürfen. Daher wurde für den Handel mit gebrauchte Waren das Prinzip der Differenzbesteuerung erfunden: Bei Handel mit gebrauchten Waren darf der Händler die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuern.

So weit, so gut, aber jetzt kommt der Pferdefuß: Bücher unterliegen bekanntlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Bei der Differenzbesteuerung gilt jedoch immer der allgemeine Steuersatz von zur Zeit 19%. Hiergegen wandte sich eine öffentliche Petition an den Bundestag mit dem Ziel, bei der Differenzbesteuerung dieselben Steuersätze anzuwenden wie bei der normalen Betsuerung. Diese Petition wurde nunmehr vom Bundestag abgelehnt. Die wesentliche Begründung hierfür lautet:
- Es wäre bei einem Gebrauchtbuchpreis von z.B. 10 Euro eine steuerliche Entlastung von nicht einmal einem Euro
- Im Falle einer Senkung des Steuersatzes für die Differenzbesteuerung von gebrauchten Büchern wäre nicht sichergestellt, dass diese Steuersenkung auch an den Verbraucher weitergegeben würde.
Dazu sagt Holger Timm, Gründer und Betreiber der Buchsuchmaschine daistesja.de, der diese Petition initiiert hatte: "Da sieht man wieder, dass Investitionen in Bildung und Kultur bei uns nur in Sonntagsreden stattfinden. Wenn es Geld kostet, ist der Ofen sofort aus. Eine derartige Diskriminierung wird sogar dann aufrecht erhalten, wenn die Vereinbarkeit einer Regelung mit dem Grundgesetz (Gleichbehandlungsgrundsatz) ernstlich zweifelhaft ist." Der Text der Petition kann unter itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?P...
eingesehen werden. Die Begründung der Ablehnung wurde im Internet noch nicht veröffentlicht. Der Petitionsausschuss ist unter der Telefonnummer 030/227-35257 erreichbar. Das Aktenzeichen lautet Pet 2-16-08-6120-010222.

daistesja.de
Holger Timm
Vier Eichen
Friedrichstr. 14
49152 Bad Essen
Tel.: 05472 / 95 82 59
Email:
www.daistesja.de

daistesja.de ist eine Neugründung (2007)

Zur Person:

Holger Timm, Jahrgang 1948, verheiratet, 3 Kinder

Tätigkeiten der letzten Jahre:
1986 - 1989 Service-Leiter Softwarehaus
1989 - 1993 Entwicklungsleiter Softwarehaus
1993 - 2005 Projektmanager Softwarehaus

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

dazu parallel:
1993 - 2000 Buchhändler in Wilhelmshaven
2001 bis heute Internet-Buchhändler

technische Realisation:
eColonia - Die Agentur
Margit Negwer

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