11.05.2007 - 17:24 - Politik, Recht & Gesellschaft

Bundesregierung verweigert weiterhin eine nüchterne Analyse der deutschen Drogenpolitik

Pressemitteilung von: Verein für Drogenpolitik eV
Bundesregierung verweigert weiterhin eine nüchterne Analyse der deutschen Drogenpolitik und offenbart damit die vorherrschende Doppelmoral in der deutschen Drogenpolitik!

Die Kleine Anfrage der PDS/WASG Fraktion zu den Repressionskosten der Cannabispolitik auf der einen Seite, und möglicher Steuereinnahmen bei einer Legalisierung von Cannabis auf der anderen Seite, wurde durch die Bundesregierung dahingehend beantwortet, dass die Kosten der Strafverfolgung nicht bekannt seien, und eine Legalisierung nicht in Betracht kommt, da für Cannabis keine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vorliegt.

Dazu Dirk Rehahn, erster Vorsitzender von dem Verein für Drogenpolitik e.V.:
„Wer nicht gewillt ist, die Repressionskosten zu ermitteln und in Bezug zu dem gesellschaftlichen Nutzen zu stellen, offenbart eindeutig, dass es ihm nicht um eine Schadensminimierung in der Drogenpolitik geht.“

Dass das Strafrecht keinerlei Auswirkungen auf das Konsumverhalten hat, dürften die Kriminalitätsstatistiken der letzten Jahre eindeutig belegen. Trotz zunehmendem Repressionsdruck stiegen die Fallzahlen in den letzten Jahren bezüglich der Cannabisvergehen.
Aus diesem Gesichtspunkt werden Jahr für Jahr Milliarden von Steuergeldern verbrannt, ohne das die Gesellschaft einen messbaren Nutzen davon hat.

Auch wenn es der Bundesregierung nicht möglich erscheint, die Kosten der Strafverfolgung genau zu beziffern, schätzen wir die Kosten der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten auf 5-8 Milliarden Euro pro Jahr.

Dirk Rehahn: „ Diese Gelder in Programme zur Sucht- und Abhängigkeitsprävention gesteckt, würde der Gesellschaft viel mehr nutzen als alle Strafverfolgung der Welt.“

Das „Argument“ gegen eine Legalisierung wegen einer “fehlenden“ „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für Cannabis ist im übrigen so griffig wie ein nasser Aal.

Dazu Theo Pütz von dem Verein für Drogenpolitik e.V.:
„Nüchtern betrachtet, wenn man diesem Argument folgt, müsste die Bundesregierung umgehend den Besitz von Alkohol und Nikotin unter Strafe stellen, da der aktuelle Drogenbericht der Bundesregierung eindeutig belegt, dass auch für Alkohol und Nikotin keine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ erteilt werden kann.“

Um dem offensichtlichen Missbrauch insbesondere bei Jugendlichen entgegenzuwirken, ist eine Legalisierung Grundvoraussetzung, da ausschließlich in einem kontrollierten Markt Jugendschutzbestimmungen greifen können.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verein für Drogenpolitik e.V.
1.Vorsitzender
Dirk Rehahn
Liselotte –Herrmann-Str. 31
10407 Berlin

Fon: 030/26079333
Fax: 030/26079332
www.drogenpolitik.org


Zweck des Vereins ist die Bekanntmachung, Förderung und Umsetzung schadensminimierender Ansätze in der Drogenpolitik. Unter Drogen werden dabei Stoffe verstanden, die bei Einnahme das Bewußtsein verändern. Der Zweck des Vereins beschränkt sich damit nicht auf die in Anlage I bis III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffe, sondern beinhaltet auch alle anderen illegalen und legale Drogen, insbesondere Alkohol und Tabak. Schadensminimierende Ansätze in der Drogenpolitik stellen die Betroffenen in den Mittelpunkt. Als wichtiges Ziel fördert der Verein die Entkriminalisierung der Drogenkonsumenten. Dies sind zum einen die abhängigen Konsumenten, zum anderen die nichtabhängigen Genusskonsumenten. Zur Unterstützung der ersten Gruppe fördert der Verein alle Massnahmen, die auf die Reduzierung der Zahl der Drogentoten und die Verbesserung des gesundheitlichen und sozialen Status der Abhängigen zielen. Zur Unterstützung der zweiten Gruppe zielt der Verein langfristig auf die kulturelle und soziale Integration des kontrollierten Drogengebrauchs ab.

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