09.05.2007 - 11:54 - Freizeit, Buntes, Vermischtes
Kfz vor dem Verkauf unbedingt abmelden
Pressemitteilung von: Ämtergänger
Kfz-Verkäufer sollten vor dem Verkauf Ihres Kfz´s dieses unbedingt vorab abmelden und dem jeweiligen Zulassungsamt den Verkauf anzeigen (Veräußerungsanzeige). Dieses raten auch u.a. auch die Zulassungsämter Lüneburg, Hamburg und Frankfurt, um spätere Komplikationen mit den Behörden bereits vorab zu verhindern.
Grund für diese Vorgehensweise ist die Gesetzeslage, wonach (bei Ausbleiben einer solchen Veräußerungsanzeige gegenüber dem Amt) der vorherige Eigentümer als Ansprechpartner und Zahlungspflichtiger für das Amt gilt. Verstößt dementsprechend der neue Besitzer gegen die Straßenverkehrsordnung (bspw. durch Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung,..,usw) richtet das jeweilige Amt seine Ansprüche an den (für sie) aktuell gültigen Eigentümer, der in den Unterlagen verzeichnet ist. Auch wenn der "alte" Eigentümer glaubhaft darstellen und durch einen Kaufvertrag beweisen kann, dass er nicht für die Verstöße verantwortlich ist, muss er doch entsprechend der Gesetzeslage für die Verstöße und auch Bussgelder haften. Allenfalls kann er über die Beauftragung eines Anwalts auf privatrechtlichen Weg die Bussgelder wieder einklagen.
Um auf Nummer sicher zu gehen verbleibt dem Kfz-Verkäufer alleinig die Möglichkeit, das Kfz bereits vor dem eigentlichen Verkauf bei der jeweiligen Behörde abzumelden. Haben Sie diesbezüglich keine Zeit, die Abmeldung selbst durchzuführen, nehmen die Ämtergänger in den Bereichen Hamburg,Lüneburg,Frankfurt, Mainz,Wiesbaden, Paderborn oder Bielefeld Ihnen diesen Weg gerne ab.
Grundsätzlich sollte aber das Kfz vorher abgemeldet werden, damit im Nachhinein nicht die Probleme bestehen.
Ämtergänger KG
(www.kfz-abmelden.de)
F. Matthes
Ovelgönner Weg 23
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
21335 Lüneburg
Die Firma Ämtergänger KG übernimmt für Dritte Behördengänge (im speziellen die Kfz-Ummeldung und die Kfz-Abmeldung) in den Bereichen Hamburg,Lüneburg,Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Paderborn und Bielefeld. Insbesonder für Neuhinzugezogene, Privatpersonen oder Fimren, die Ihren Geschäftssitz verlegt haben.
Grund für diese Vorgehensweise ist die Gesetzeslage, wonach (bei Ausbleiben einer solchen Veräußerungsanzeige gegenüber dem Amt) der vorherige Eigentümer als Ansprechpartner und Zahlungspflichtiger für das Amt gilt. Verstößt dementsprechend der neue Besitzer gegen die Straßenverkehrsordnung (bspw. durch Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung,..,usw) richtet das jeweilige Amt seine Ansprüche an den (für sie) aktuell gültigen Eigentümer, der in den Unterlagen verzeichnet ist. Auch wenn der "alte" Eigentümer glaubhaft darstellen und durch einen Kaufvertrag beweisen kann, dass er nicht für die Verstöße verantwortlich ist, muss er doch entsprechend der Gesetzeslage für die Verstöße und auch Bussgelder haften. Allenfalls kann er über die Beauftragung eines Anwalts auf privatrechtlichen Weg die Bussgelder wieder einklagen.
Grundsätzlich sollte aber das Kfz vorher abgemeldet werden, damit im Nachhinein nicht die Probleme bestehen.
Ämtergänger KG
(www.kfz-abmelden.de)
F. Matthes
Ovelgönner Weg 23
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21335 Lüneburg
Die Firma Ämtergänger KG übernimmt für Dritte Behördengänge (im speziellen die Kfz-Ummeldung und die Kfz-Abmeldung) in den Bereichen Hamburg,Lüneburg,Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Paderborn und Bielefeld. Insbesonder für Neuhinzugezogene, Privatpersonen oder Fimren, die Ihren Geschäftssitz verlegt haben.
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