04.05.2007 - 10:11 - Politik, Recht & Gesellschaft

Gleichbehandlungsgesetz verstößt gegen Europarecht

Pressemitteilung von: AnwaltOnline GbR
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In der Kritik war das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schon bevor es in Kraft getreten war. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat der Kritik nun Recht gegeben: Es verstößt gegen Europarecht.

Wie AnwaltOnline (www.anwaltonline.com/) mitteilt, hat die Bundesregierung mit Ihrer engagierten Umsetzung der europäischen Richtlinie auf Bundesebene und dem resultierenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dennoch die Vorgaben der Richtlinie nicht eingehalten. Das Arbeitsgericht befand in einem aktuellen Beschluß (Az.: 3 Ca 725/06), daß das neue Gesetz gegen Benachteiligungen im Geschäftsleben und am Arbeitsplatz entgegen der ausdrücklichen Bestimmung in Paragraph 2 Absatz 4 auch auf Kündigungen anwendbar ist. In ihrem Wortlaut verstößt die Ausnahmevorschrift gegen Europarecht, da sich die entsprechende europäische Richtlinie sich zweifellos auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehe, so das Gericht.

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AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
www.AnwaltOnline.com/

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Ansprechpartner: Herr Malte Winter
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