30.04.2007 - 14:01 - Politik, Recht & Gesellschaft
Steuerberater - oder Verwalter von Zahlenfriedhöfen -Existenzgefährdung von Unternehmen
Pressemitteilung von: Kanzlei Hildebrand-Blume
Die meisten Unternehmer bringen ihrem Steuerberater einen großen Vertrauensvorschuss entgegen. Dieses Vertrauen wird häufig jedoch schwer enttäuscht.
Viele Steuerberater verstehen sich nur als Verwalter von Zahlenmaterial. Wie eine Umfrage von ProFirma und dem Bund der Selbstständigen ergeben hat ( ProFirma, Ausgabe Mai 2007, S. 12 S. ff ) haben über 50% der Unternehmer ihren Steuerberater schon einmal gewechselt. Aus langjähriger Erfahrung mit Mandanten der mittelständischen Wirtschaft kann diese Feststellung nur bestätigt werden. Die Liste der Fehler ist lang.
Obwohl Unternehmer in allen unternehmerischen Fragen in der Regel ihren Steuerberater frühzeitig konsultieren, fehlt es häufig an qualifizierter Beratung. Betriebswirtschaftliche Auswertungen werden nicht besprochen, sondern mit der Post übersandt. Eine Analyse der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen während des Wirtschaftsjahres erfolgt nicht. Steuergestaltungsberatung erfolgt entweder gar nicht oder nur auf ausdrückliche Nachfrage. Die Nachfolgeplanung wird sträflich vernachlässigt. Steuerbescheide werden nicht genau geprüft. Änderungen der Rechtsprechung und der Rechtslage werde nicht zur Kenntnis genommen, obwohl das deutsche Steuerrecht durch europäische Vorgaben inzwischen massiv beeinflusst wird. Die Fehler werden regelmäßig erst nach vielen Jahren in der Betriebsprüfung aufgedeckt. Die Steuernachzahlungen können Betriebe in ihrer Existenz gefährden. Nicht ergriffeneSteuergestaltungsmöglichkeiten führen dazu, dass Unternehmen Steuern zahlen, die bei ordnungsgemäßer Beratung nicht angefallen wären.
Der Versuch, den Steuerberater in Regress zu nehmen, scheitert häufig an der Verjährung oder an der in Teilen Deutschlands von Gerichten vertretenen Auffassung, dass der Steuerberater nichts wissen und nichts tun muss.
Es ist daher dringend zu empfehlen, bei erkennbaren Mängeln in der Beratung den Steuerberater frühzeitig zu wechseln, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwältin - vereidigte Buchprüferin
Petra Hildebrand-Blume
Gluckstraße 5
68165 Mannheim
Tel. 0621-4004967
Email:
www.hildebrand-blume.de
Rechtsanwältin und vereidigte Buchprüferin Hildebrand-Blume berät und vertritt seit über 20 Jahren mittelständische Unternehmen in allen Unternehmensfragen von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge. Hierbei nehmen die Fälle, Schadensersatzansprüche gegen den früheren Steuerberater oder gegen andere Berater geltend zu machen, zu.
Viele Steuerberater verstehen sich nur als Verwalter von Zahlenmaterial. Wie eine Umfrage von ProFirma und dem Bund der Selbstständigen ergeben hat ( ProFirma, Ausgabe Mai 2007, S. 12 S. ff ) haben über 50% der Unternehmer ihren Steuerberater schon einmal gewechselt. Aus langjähriger Erfahrung mit Mandanten der mittelständischen Wirtschaft kann diese Feststellung nur bestätigt werden. Die Liste der Fehler ist lang.
Obwohl Unternehmer in allen unternehmerischen Fragen in der Regel ihren Steuerberater frühzeitig konsultieren, fehlt es häufig an qualifizierter Beratung. Betriebswirtschaftliche Auswertungen werden nicht besprochen, sondern mit der Post übersandt. Eine Analyse der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen während des Wirtschaftsjahres erfolgt nicht. Steuergestaltungsberatung erfolgt entweder gar nicht oder nur auf ausdrückliche Nachfrage. Die Nachfolgeplanung wird sträflich vernachlässigt. Steuerbescheide werden nicht genau geprüft. Änderungen der Rechtsprechung und der Rechtslage werde nicht zur Kenntnis genommen, obwohl das deutsche Steuerrecht durch europäische Vorgaben inzwischen massiv beeinflusst wird. Die Fehler werden regelmäßig erst nach vielen Jahren in der Betriebsprüfung aufgedeckt. Die Steuernachzahlungen können Betriebe in ihrer Existenz gefährden. Nicht ergriffeneSteuergestaltungsmöglichkeiten führen dazu, dass Unternehmen Steuern zahlen, die bei ordnungsgemäßer Beratung nicht angefallen wären.
Der Versuch, den Steuerberater in Regress zu nehmen, scheitert häufig an der Verjährung oder an der in Teilen Deutschlands von Gerichten vertretenen Auffassung, dass der Steuerberater nichts wissen und nichts tun muss.
Es ist daher dringend zu empfehlen, bei erkennbaren Mängeln in der Beratung den Steuerberater frühzeitig zu wechseln, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
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Rechtsanwältin und vereidigte Buchprüferin Hildebrand-Blume berät und vertritt seit über 20 Jahren mittelständische Unternehmen in allen Unternehmensfragen von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge. Hierbei nehmen die Fälle, Schadensersatzansprüche gegen den früheren Steuerberater oder gegen andere Berater geltend zu machen, zu.
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