23.04.2007 - 15:50 - Gesundheit & Medizin
Wer nicht raucht, bekommt einen Tag Sonderurlaub
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Die Helios-Kliniken belohnen ihre Nichtraucher. Beschäftigte, die auf dem Klinikgelände und während der Arbeitszeit nicht rauchen, erhalten einen zusätzlichen Urlaubstag. "Die Resonanz ist sehr gut", sagte Pressesprecherin Constanze von der Schulenburg gegenüber der "Ärzte Zeitung".
Quelle: Ärzte Zeitung >>> mehr dazu >>>
www.aerztezeitung.de/docs/2007/04/23/074a0702.asp?cat=/po...
Kurze Anmerkung (L. Barth): Der Mitteilung zufolge können die Mitarbeiter gegenüber der Personalabteilung schriftlich erklären, dass sie während der Arbeitszeit nicht rauchen. Die Belohnung winkt mit einem zusätzlich Urlaubstag und dies geschieht mit dem Willen der Tarifvertragsparteien. Ob dies ein Schritt in die richtige Richtung und ob er arbeitsrechtlich auf Dauer haltbar ist, mag einstweilen ein Jeder für sich selbst beantworten. Da nunmehr auch dem Übergewicht der Kampf angesagt ist, sollten die Tarifvertragsparteien noch zusätzlich eine weitere Klausel aufnehmen. Diejenigen Mitarbeiter, die sich künftig dem Bodyindex entsprechen, erhalten einen weiteren Urlaubstag. Als Alternative und Anreiz käme allerdings auch ein Gutschein für ein Fitnessstudio in Betracht, von dem dann auch der Bundesfinanzminister und damit der Staatshaushalt profitieren würde: der geldwerte Vorteil wäre lohnsteuerpflichtig. Der Phantasie der gesundheitspädagogischen Bemühungen auch der Tarifvertragsparteien sind erkennbar keine Grenzen gesetzt und hier eröffnet sich der Tarifpolitik ein neues und interessantes Betätigungsfeld.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
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Kurze Anmerkung (L. Barth): Der Mitteilung zufolge können die Mitarbeiter gegenüber der Personalabteilung schriftlich erklären, dass sie während der Arbeitszeit nicht rauchen. Die Belohnung winkt mit einem zusätzlich Urlaubstag und dies geschieht mit dem Willen der Tarifvertragsparteien. Ob dies ein Schritt in die richtige Richtung und ob er arbeitsrechtlich auf Dauer haltbar ist, mag einstweilen ein Jeder für sich selbst beantworten. Da nunmehr auch dem Übergewicht der Kampf angesagt ist, sollten die Tarifvertragsparteien noch zusätzlich eine weitere Klausel aufnehmen. Diejenigen Mitarbeiter, die sich künftig dem Bodyindex entsprechen, erhalten einen weiteren Urlaubstag. Als Alternative und Anreiz käme allerdings auch ein Gutschein für ein Fitnessstudio in Betracht, von dem dann auch der Bundesfinanzminister und damit der Staatshaushalt profitieren würde: der geldwerte Vorteil wäre lohnsteuerpflichtig. Der Phantasie der gesundheitspädagogischen Bemühungen auch der Tarifvertragsparteien sind erkennbar keine Grenzen gesetzt und hier eröffnet sich der Tarifpolitik ein neues und interessantes Betätigungsfeld.
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