22.04.2007 - 13:40 - Industrie, Bau & Immobilien

Hauskaufhilfe - des Gutachters Einsatzgebiete

Pressemitteilung von: Wertexperte
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Hauskaufhilfe mit wertexperte.de
Hannover, 23.04.2007 - Grundsätzlich können Sie einen Sachverständigen immer dann beauftragen, wenn Sie unabhängige fachliche Informationen oder einen unabhängigen fachlichen Rat benötigen. So zum Beispiel, wenn Baumängel auftreten und deren Ursachen und möglichen Folgen geklärt werden müssen, oder wenn zu prüfen ist, ob bestimmte technische Regeln eingehalten wurden. Der Handwerksmeister oder Architekt wird zwar in der Regel ebenfalls fachlich versiert sein, doch die leidvolle Erfahrung zeigt, dass eine unvoreingenommene und kritische Betrachtung der eigenen Leistung - psychologisch verständlich - meist nur schwer zu erbringen ist. Insofern ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen oft die praktische Umsetzung des Satzes "Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser". Dabei geht es beim Einsatz von Sachverständigen immer (nur) um die Beurteilung der tatsächlichen Gegebenheiten, nicht aber um die Beantwortung von Rechtsfragen. Hier kann das Sachverständigengutachten dann aber die wichtigste Entscheidungsbasis darstellen, wenn beispielsweise das Gericht im Prozess nach dem Bau beurteilen muss, ob das Haus Mängel aufweist. Aufgabe des Sachverständigen ist es daher, einen vorgegeben Sachverhalt mit Hilfe seines Fachwissens und seiner Erfahrung objektiv, unparteiisch und unabhängig vom jeweiligen Auftraggeber zu bewerten und - in aller Regel - in einem Gutachten schriftlich niederzulegen. Daher muss er nicht bloß kompetent auf seinem Fachgebiet, sondern auch glaubhaft und vertrauenswürdig sein.

Die denkbaren Einsatzmöglichkeiten eines Sachverständigen sind angesichts der möglichen Mängel und Probleme beim oder nach dem Bau oder Kauf einer Immobilie praktisch unbegrenzt. Sie lassen sich aber in zwei Stichworten zusammenfassen: Vorbeugender Schutz vor oft teuren Fehlentscheidungen und permanente oder nachträgliche Kontrolle und Bestandsaufnahme.

Der vorbeugende Einsatz betrifft dabei vor allem die Zeit vor dem Bau oder Kauf des Hauses. So kann der Sachverständige beispielsweise prüfen, ob der Wert und damit die Kosten eines Baugrundstücks angemessen sind. Beim Erwerb eines Altbaus kann der Sachverständige vorhandene Baumängel feststellen, so dass Sie schon vor dem Kauf erkennen können, ob das Haus in Ordnung ist oder Sie nicht besser darauf verzichten, auch wenn es noch so ein "Schnäppchen" ist.

Während des Bauens und danach werden Sachverständige vor allem dann herangezogen, wenn es darum geht, Mängel aller Art festzustellen. Häufig auftretende Probleme sind beispielsweise Feuchtigkeitsschäden in allen Variationen - Wasser drückt durch die Kellerwände, Regen kommt durchs Dach, Kondenswasser bildet sich - oder Risse in Putz oder Mauerwerk. Doch auch die Leistungen und Honorarforderungen des Architekten lassen sich auf diese Weise "durchleuchten". Das Gutachten dient bei Baumängel oft zur Vorbereitung eines Prozesses, kann - im Idealfall - aber auch die Grundlage einer außergerichtlichen Einigung bilden, und ist für eine Finanzierung ebenfalls sehr wichtig.

Eine noch relativ neue Form der Sachverständigenarbeit ist die so genannte "Baubegleitende Qualitätskontrolle" oder "-überwachung" (BBQ/BQÜ). Hier wird der Gutachter vom Beginn des Baus an und unabhängig von konkreten Mängeln oder Problemen in das Bauvorhaben einbezogen. Das sollte möglichst frühzeitig geschehen, damit er sich in die Baupläne und das Vorhaben einarbeiten kann. Vereinbart wird dann beispielsweise, dass er die Baustelle einmal pro Woche unangemeldet besucht, den Baufortschritt und sämtliche Mängel protokolliert und mit Fotos dokumentiert und dem Auftraggeber sofort einen Bericht fertigt, den dieser wiederum dem Architekten, Bauleiter etc. vorlegt. Der große Vorteil dieser Methode, für die Sie in etwa einen einstelligen Prozentbetrag der Bausumme einkalkulieren müssen, liegt darin, dass vorhandene Mängel schnell erkannt und behoben werden können, ehe das durch weitere Arbeiten erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Die BQÜ bietet sich vor allem dann an, wenn Sie ohne Architekten bauen, etwa beim Erwerb eines "schlüsselfertig" errichteten Hauses. Hier gibt es oft nur den vom Bauunternehmer eingesetzten Bauleiter, so dass eine unabhängige fachliche Kontrolle nie schaden wird.

Der Gutachterdienst www.wertexperte.de bietet diese Dienste bundesweit an. Mehr erfahren Sie auf der o.g. Internetseite.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf mit:
J.Schwalenberg und M.-O.Schindler
Scheffelstr.1, 30167 Hannover
Tel.: 0511-715250 oder 0511-3631121
Fax: 0511-3631315
www.wertexperte.de

www.hannover-mediation.com

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