20.04.2007 - 11:32 - Gesundheit & Medizin
Dekubitusprophylaxe - haftungsrechtliche Aspekte
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Wir möchten auf den instruktiven Beitrag v. Heinrich Vinz im Schleswig-Holsteinischen ÄBl hinweisen, wo er aus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle sich dem Problem der Dekubitusprophylaxe speziell aus haftungsrechtlicher Sicht annimmt.
“Eine 72-jährige Patientin war wegen einer beidseitigen Cox-Arthrose mit schmerzbedingten Kontrakturen an beiden Hüft- und Kniegelenken nicht mehr gehfähig. Bei stark reduziertem Ernährungs- und Kräftezustand bestand eine ausgeprägte Inaktivitätsatrophie der Muskulatur an den unteren Extremitäten. Nebenbefundlich lagen weiterhin eine arterielle Hypertonie, ein nicht insulinpflichtiger Diabetes mellitus und eine chronisch fibrosierende Pneumonie vor. Durch Implantation von Hüftgelenksendoprothesen sollten die Schmerzzustände behoben und eine Re-Mobilisierung angestrebt werden. Bei Klinikaufnahme lagen keine Hautdruckschäden (Dekubitalulcera) vor.“ »»»
Quelle: Schleswig-Holsteinisches ÄBl 4/2007, S. 48 ff.
Mehr Informationen unter:
www.aeksh.de/shae/2007/200704/h070448a.html
In diesem Zusammenhang dürfen wir ferner auf folgenden Beitrag verweisen:
Dekubitus und Ulcus cruris
Wer trägt die haftungsrechtliche Verantwortung?
v. Lutz Barth (2006)
zum vollständigen Beitrag im pdf. Format
www.iqb-info.de/Dekubitus_und_Ulcus%20cruris.pdf
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
“Eine 72-jährige Patientin war wegen einer beidseitigen Cox-Arthrose mit schmerzbedingten Kontrakturen an beiden Hüft- und Kniegelenken nicht mehr gehfähig. Bei stark reduziertem Ernährungs- und Kräftezustand bestand eine ausgeprägte Inaktivitätsatrophie der Muskulatur an den unteren Extremitäten. Nebenbefundlich lagen weiterhin eine arterielle Hypertonie, ein nicht insulinpflichtiger Diabetes mellitus und eine chronisch fibrosierende Pneumonie vor. Durch Implantation von Hüftgelenksendoprothesen sollten die Schmerzzustände behoben und eine Re-Mobilisierung angestrebt werden. Bei Klinikaufnahme lagen keine Hautdruckschäden (Dekubitalulcera) vor.“ »»»
Quelle: Schleswig-Holsteinisches ÄBl 4/2007, S. 48 ff.
Mehr Informationen unter:
www.aeksh.de/shae/2007/200704/h070448a.html
In diesem Zusammenhang dürfen wir ferner auf folgenden Beitrag verweisen:
Dekubitus und Ulcus cruris
Wer trägt die haftungsrechtliche Verantwortung?
v. Lutz Barth (2006)
zum vollständigen Beitrag im pdf. Format
www.iqb-info.de/Dekubitus_und_Ulcus%20cruris.pdf
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