19.04.2007 - 12:51 - Politik, Recht & Gesellschaft
RA Tawil informiert: BGH-Urteil zu Schrottimmobilien: Badenia – Beweiserleichterungen für Anleger
Pressemitteilung von: Rechtsanwaltskanzlei Tawil
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 20. März 2007 (AZ. XI ZR 414/04) im Badenia-Skandal (noch) nicht das erwartete Machtwort gesprochen. Für die geprellten Anleger sieht es aber mehr als je zuvor danach aus, dass sie endlich Schadenersatz in Millionenhöhe gegen die Bausparkasse geltend machen können.
Der BGH entschied am Dienstag in einem Einzelfall. Eine Polizistin hatte Mitte der neunziger Jahre eine überteuerte Wohnung gekauft. Die Finanzierung des dafür benötigten Darlehens lief in ihrem Fall über die Badenia. Wie die junge Frau war auch das OLG Karlsruhe zu dem Ergebnis gelangt, dass in dem für das Wohnprojekt entworfenen Mietpoolkonzept von unrealistischen Renditen ausgegangen wurde. Das Gericht stellte zudem fest, dass der einstige Badenia-Finanzvorstand Teile des betrügerischen Konzepts gekannt hat. Im Endeffekt hatte die Polizistin vor dem OLG einen Schadensersatzanspruch gegen die Badenia erstritten. Die Bausparkasse akzeptierte dieses Urteil jedoch nicht und ging in Revision.
Im Ergebnis hat sich der BGH nicht gegen dieVorinstanz gestellt. Zu einer Entscheidung in der Sache kam es gar nicht. Das Verfahren wurde zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Grund dafür ist ein Verfahrensfehler, das Oberlandesgericht Karlsruhe hat esnach Ansicht der BGH-Richter versäumt den ehemaligen Finanzvorstand der Badenia als wichigen Zeugen zu hören.
In ungewöhnlicher Deutlichkeit äußerte sich der Vorsitzende Richter Gerd Nobbe jedoch über die weiteren Prozesschancen der Bausparkasse. Nobbe prognostizierte der Badenia geringe Chancen zu beweisen,dass sie keine Kenntnis von der arglistigen Täuschung der Vermittlerfirma hatte.
Die Bausparkasse muss aber aufgrund einer der Kleinanlegerin zugute kommenden Beweiserleichterung genau das Gegenteil der Vermutung der Kenntnis von der arglistigen Täuschung in der neuen Verhandlung beweisen.
Die 250 Teilnehmer des in Rede stehenden Mietpools sollten sie sich bereits jetzt wappnen.
Und auch die Tausenden von Anlegern in ähnlichen Anlagekonstruktionen können jetzt tätig werden. Meine Kanzlei hat ein Beratungsangebot für die Erwerber sogenannter Schrottimmobilien entwickelt. Mit der speziellen Konstellation im Badenia-Skandal habe ich mich vertieft auseinander gesetzt.
Senden sie mir ihre Unterlagen zu, rufen Sie mich an oder nutzen Sie mein Online-Formular auf www.tawil.de für die erste Anfrage.
Rechtsanwaltskanzlei Tawil
Rosenthaler Str.46/47
10178 Berlin
Telefon: (030)30881292
Telefax: (030)28390991
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sascha Tawil
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Rechtsanwalt Tawil ist im Rahmen des Kapitalanlagerechts spezialisiert auf Verbraucherschutzrechte, insbesondere im Zusammenhang mit fehlgeschlagnenen Kapitalanlagen wie geschlossenen Immobilienfonds, Steuersparimmobilien, Kapitalanlagebetrug, "Schrottimmobilien" (Kapitalanlagerecht). Er vertritt Anleger gegenüber Vermittlern sowie Banken wie Berliner Volksbank, Hypo Vereinsbank, BHW u.a.
Der zweite Schwerpunkt stellt das Wettbewerbsrecht dar. Rechtsanwalt Tawil wahrt ihre wettbewerbsrechtlichen Rechte durch Erteilung von Abmahnungen und schützt Sie vor Abmahnungen durch Prüfung ihrer Internetseite und Ergreifen von Gegenmaßnahmen bei bereits vorliegender Abmahnung.
Des Weiteren berate und begleite ich als juristischer Partner eine Vielzahl von mittelständischen und kleineren Unternehmen zu rechtlichen Fragestellungen.
Des Weiteren vertritt das Büro Mandanten in den Bereichen Verkehrsrecht (insbesondere Schadenersatz und Schmerzensgeld) und Strafrecht. Das Fachwissen seiner Schwerpunkte sind durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellsten Stand, damit Ihre interessengerechte Beratung und Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich sichergestellt ist.
Der BGH entschied am Dienstag in einem Einzelfall. Eine Polizistin hatte Mitte der neunziger Jahre eine überteuerte Wohnung gekauft. Die Finanzierung des dafür benötigten Darlehens lief in ihrem Fall über die Badenia. Wie die junge Frau war auch das OLG Karlsruhe zu dem Ergebnis gelangt, dass in dem für das Wohnprojekt entworfenen Mietpoolkonzept von unrealistischen Renditen ausgegangen wurde. Das Gericht stellte zudem fest, dass der einstige Badenia-Finanzvorstand Teile des betrügerischen Konzepts gekannt hat. Im Endeffekt hatte die Polizistin vor dem OLG einen Schadensersatzanspruch gegen die Badenia erstritten. Die Bausparkasse akzeptierte dieses Urteil jedoch nicht und ging in Revision.
Im Ergebnis hat sich der BGH nicht gegen dieVorinstanz gestellt. Zu einer Entscheidung in der Sache kam es gar nicht. Das Verfahren wurde zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Grund dafür ist ein Verfahrensfehler, das Oberlandesgericht Karlsruhe hat esnach Ansicht der BGH-Richter versäumt den ehemaligen Finanzvorstand der Badenia als wichigen Zeugen zu hören.
In ungewöhnlicher Deutlichkeit äußerte sich der Vorsitzende Richter Gerd Nobbe jedoch über die weiteren Prozesschancen der Bausparkasse. Nobbe prognostizierte der Badenia geringe Chancen zu beweisen,dass sie keine Kenntnis von der arglistigen Täuschung der Vermittlerfirma hatte.
Die Bausparkasse muss aber aufgrund einer der Kleinanlegerin zugute kommenden Beweiserleichterung genau das Gegenteil der Vermutung der Kenntnis von der arglistigen Täuschung in der neuen Verhandlung beweisen.
Die 250 Teilnehmer des in Rede stehenden Mietpools sollten sie sich bereits jetzt wappnen.
Und auch die Tausenden von Anlegern in ähnlichen Anlagekonstruktionen können jetzt tätig werden. Meine Kanzlei hat ein Beratungsangebot für die Erwerber sogenannter Schrottimmobilien entwickelt. Mit der speziellen Konstellation im Badenia-Skandal habe ich mich vertieft auseinander gesetzt.
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