17.04.2007 - 17:31 - Gesundheit & Medizin

Keine Macht den Experten – wird der Demenzpatient ein Opfer der Gesundheitsökonomen

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das Desaster ist vorprogrammiert. Eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung scheint nicht gewollt, mag dies auch von unserer Bundesgesundheitsministerin nachhaltig beteuert werden. Verschiedene Experten, u.a. Bert Rürup, Lauterbach. Raffelhüschen &. Co. melden sich zu Wort und werfen gesundheitsökonomische Nebelbomben: In der Öffentlichkeit werden – mal von wenigen Ausnahmen abgesehen – ausnahmslos Finanzierungsvorschläge unterbreitet. Die Spannbreite ist hierbei groß und jeder der Experten scheint seine Rolle mustergültig zu spielen. Es wird so mehr oder weniger schleichend ein gesundheitsökonomischer Konsens vorbereitet, während demgegenüber die Debatte um die Abschaffung der Pflegestufe I völlig ins Hintertreffen gerät. Der Demenzpatient – ein beachtlicher Kostenfaktor in unserem sozialversicherungsrechtlichen Leistungssystem - gerät so ins Visier der Ökonomen: wird dieser ein Opfer der desaströsen Gesundheitspolitik? Diese Frage ist provokativ, aber deswegen nicht weniger berechtigt, räsonieren doch die Ökonomen über den Pflegebegriff im Allgemeinen und der notwendigen Betreuung des dementiell Erkrankten im Besonderen. Wie selbstverständlich wird hierbei von den Ökonomen unterstellt, dass die Betreuung nicht gleich Pflege sei. Die mit der Betreuung eines Demenzkranken entstehenden Kosten seien nicht nur vermeidbar, sondern sie erweisen sich vielmehr als Fehlallokationen allerersten Ranges. Hier mag daran erinnert werden, dass über Jahre hinweg die systemfremde Finanzierung der Behandlungspflege insbesondere der stationär untergebrachten Bewohner in den Alteneinrichtungen zu Lasten der Pflegeversicherung klaglos von den Experten hingenommen wurde, mal ganz davon abgesehen, dass hierdurch ein nicht zu unterschätzender Beitrag zu den Qualitätsdefiziten in der Altenpflege geleistet wurde. Den Experten sei daher dringend die Lektüre der Gesetzesbegründung im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung empfohlen, da sich so ihnen der jedenfalls damals maßgebliche Wille des Gesetzgebers erschließt. Gegenwärtig ringen die Experten abermals um eine große Lösung. Wer sich zum Schluss durchsetzen wird, ist nicht absehbar und bis dahin dürfen wir uns an einem schönen Zitat unseres ehemaligen Ministers Norbert Blüm (1996) erfreuen:

„Drei Jahrzehnte ist über die Absicherung des Pflegerisikos in Deutschland diskutiert worden. Mit der 2. Stufe ist das große Gesetzgebungswerk der Pflegeversicherung vollendet. Damit ist sicherlich nicht der Schlußstein einer Kathedrale gesetzt worden, aber vielleicht der letzte Ziegel einer Schutzhütte.“

Wenn allen voran sich die Gesundheitsökonomen mit ihren Vorschlägen durchsetzen und unsere derzeitigen Volksvertreter der sachverständigen Expertise folgen sollten, wird sich die Schutzhütte als baufällige Ruine erweisen, die von dem finanzpolitischen Gerangel und Getöse um die Pflegeversicherung hinweggefegt wird. Sendboten einer Neuen Sozialen Marktwirtschaft enttarnen sich dann als ein Sturm, der eben nicht nur im Wasserglas stattfindet, sondern vielmehr zigtausende von leistungsrechtlichen Opfern erfordert: die Demenzpatienten.
Geniessen Sie ihren wohlverdienten Feierabend am heutigen Tage in beschaulicher Atmosphäre, denn irgendwann droht der eher ungemütliche Lebensabend, in dem Sie als Humankapital ausgedient haben und vielleicht ausgemustert werden.

Lutz Barth

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