17.04.2007 - 12:27 - Gesundheit & Medizin
NRW: Landeskabinett hat Eckpunkte für ein Landesheimgesetz beschlossen
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
„Wir wollen bis 2009 ein eigenes Heimgesetz für NRW schaffen! Denn das geltende Recht muss dringend umfassend modernisiert werden. Wir müssen der Lebenswirklichkeit in den Heimen mehr Rechnung tragen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität, Praxisnähe und Effizienz.“, so NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann.
Quelle: Pressemitteilung NRW, mehr dazu unter:
www.mags.nrw.de/06_Service/001_Presse/003_Reden/2007/0704...
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Einer der wesentlichen Eckpunkte des neuen Heimrechts besteht darin, dass der tatsächliche Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner und der besondere Versorgungsauftrag, den sich ein Heim gegeben hat, der Ausgangspunkt dafür sein muss, was ein Heim mindestens an Fachpersonal vorzuhalten hat. Ein gut funktionierendes Mitarbeiterteam muss nicht zwingend nur aus Pflegefachkräften bestehen, so die Auffassung in NRW.
Es bleibt abzuwarten, ob mit dem Hinweis hierauf ggf. eine Änderung der 50%igen Fachkraftquote beabsichtigt wird. Dies wäre dann allerdings in der Folge ein Schritt in die falsche Richtung. Aus der Rede des NRW-Sozialministers können wir allerdings entnehmen, dass er sich ganz klar dazu bekennt, dass eine qualitativ hochwertige Pflege in Heimen unverzichtbarer und wichtiger Bestandteil für eine gute Versorgung der Menschen ist. Der Abänderung der Fachkraftquote sind also Grenzen gesetzt, auch wenn über die (Behandlungs-)Pflege hinaus andere Betreuungselemente ebenfalls geleistet werden müssen.
Die Eckpunkte für ein Landesheimgesetz NRW als Download finden Sie unter dem weiterführenden Link (pdf.)
www.mags.nrw.de/08_PDF/soziales/Eckpunkte_Landesheimgeset...
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Quelle: Pressemitteilung NRW, mehr dazu unter:
www.mags.nrw.de/06_Service/001_Presse/003_Reden/2007/0704...
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Einer der wesentlichen Eckpunkte des neuen Heimrechts besteht darin, dass der tatsächliche Hilfebedarf der Bewohnerinnen und Bewohner und der besondere Versorgungsauftrag, den sich ein Heim gegeben hat, der Ausgangspunkt dafür sein muss, was ein Heim mindestens an Fachpersonal vorzuhalten hat. Ein gut funktionierendes Mitarbeiterteam muss nicht zwingend nur aus Pflegefachkräften bestehen, so die Auffassung in NRW.
Die Eckpunkte für ein Landesheimgesetz NRW als Download finden Sie unter dem weiterführenden Link (pdf.)
www.mags.nrw.de/08_PDF/soziales/Eckpunkte_Landesheimgeset...
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
News-ID: 130499 • Views: 1955
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum




