17.04.2007 - 08:50 - Gesundheit & Medizin
Whistleblower-Preise für 2007 sind vergeben - Altenpflege ist dabei vertreten
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Mitarbeiterin aus der Altenpflege ist unter den Preisträgerinnen!
Aus der Begründung des Auswahl-Komitees zur Vergabe des Whistleblower-Preises 2007 an Frau Brigitte Heinisch: „Brigitte Heinisch war viele Jahre Altenpflegerin in einer Berliner Pflegeeinrichtung mit zirka 160 Pflegeplätzen. Sie konnte sich mit den dortigen Bedingungen bei der Pflege und Betreuung alter und hilfebedürftiger Menschen nicht abfinden. Sie entschloss sich deshalb zum Whistleblowing, und zwar zunächst betriebsintern. Als dies fruchtlos blieb, wandte sie sich nach „außen“. Deswegen wurde sie gemaßregelt. Ihr Arbeitgeber sprach drei Entlassungen aus. Bis heute klagt sie dagegen vor den Arbeitsgerichten. Ihre Zivilcourage und ihr Standvermögen sind bewundernswert.“ »»»
Quelle: VDW-EV.de
www.vdw-ev.de/50JahreGoettingerErklaerungProgramm.pdf
Das Auswahl Komitee geht u.a. in seiner Begründung davon aus, dass das Engagement der Preisträgerin zeigt, „wie wichtig Zivilcourage und Whistleblowing von Insidern sind, um die gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der Qualität der stationären Pflege zu schaffen“. Überdies werde der Reformbedarf in der Rechtsprechung und Gesetzgebung deutlich, so dass Whistleblower u.a. vor „Gegenschlägen uneinsichtiger Arbeitgeber“ werden können.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Aus der Begründung des Auswahl-Komitees zur Vergabe des Whistleblower-Preises 2007 an Frau Brigitte Heinisch: „Brigitte Heinisch war viele Jahre Altenpflegerin in einer Berliner Pflegeeinrichtung mit zirka 160 Pflegeplätzen. Sie konnte sich mit den dortigen Bedingungen bei der Pflege und Betreuung alter und hilfebedürftiger Menschen nicht abfinden. Sie entschloss sich deshalb zum Whistleblowing, und zwar zunächst betriebsintern. Als dies fruchtlos blieb, wandte sie sich nach „außen“. Deswegen wurde sie gemaßregelt. Ihr Arbeitgeber sprach drei Entlassungen aus. Bis heute klagt sie dagegen vor den Arbeitsgerichten. Ihre Zivilcourage und ihr Standvermögen sind bewundernswert.“ »»»
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Das Auswahl Komitee geht u.a. in seiner Begründung davon aus, dass das Engagement der Preisträgerin zeigt, „wie wichtig Zivilcourage und Whistleblowing von Insidern sind, um die gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der Qualität der stationären Pflege zu schaffen“. Überdies werde der Reformbedarf in der Rechtsprechung und Gesetzgebung deutlich, so dass Whistleblower u.a. vor „Gegenschlägen uneinsichtiger Arbeitgeber“ werden können.
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