13.04.2007 - 07:23 - IT, New Media & Software

Wer sind die wirklichen Stars?

Pressemitteilung von: motionFX GmbH Radar Music
Bild im Großformat
Das Regelwerk zur Chartserfassung wird vom Bundeskartellamt überprüft

Platz Eins der Musikcharts besetzt das Musikalbum, welches am erfolgreichsten verkauft wurde? – Falsch! Obwohl die Musik-Charts seit drei Jahrzehnten die Stars des Musikbusiness ermitteln, steht das Regelwerk der Charts jetzt im Visier des Bundeskartellamts: Nach einer Überprüfung durch das Musiklabel motionFX aus Köln steht das Regelwerk der Charts unter dem Verdacht, gegen das europäische Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Derzeit prüft das Bundeskartellamt den Fall.

Worum es geht: Für CDs oder DVDs müssen Mindestpreise eingehalten werden, wenn ihre Verkäufe für die Charts mitgezählt werden sollen. In Ziff. 4.4. des Regelwerks werden für Bild- oder Tonträger Mindestpreise vorgeschrieben, die nicht unterschritten werden dürfen. Verkauft ein Label einem Händler ein Musikalbum unter diesem Preis, kann es weder vom Charts - Regelwerk erfasst, noch mitgezählt werden – ganz gleich, wie erfolgreich das Album verkauft wird. Für ein einfaches CD-Album liegt der Preis derzeit bei 8,50 Euro.

Preiskartell in der deutschen Musikbranche

Manfred Wehrhahn, Geschäftsführer des Musikvertriebs motionFX und des Labelverbandes Radar Music, hatte im Jahr 2006 die Charts - Ermittlungsverfahren beim Bundeskartellamt beanstandet. Ansatzpunkte für die derzeitige Untersuchung des Bundeskartellamts sind dabei Artikel 81 des EG-Vertrags sowie Paragraf 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), nach denen Preiskartelle verboten sind. Da das Charts - Regelwerk Mindestpreise vorsieht, erkennt auch das Bundeskartellamt einen Fall von Preisbindung an.

Keine Chance für junge Bands

Manfred Wehrhahn sieht mit dieser Preisbevormundung den Wettbewerb beeinträchtigt. Gerade bei Newcomern und weniger bekannten Interpreten könne ein geringerer Preis eine entscheidende Rolle spielen, um den Bekanntheitsgrad zu vergrößern, so Wehrhahn. Das Charts - Regelwerk verhindert damit, dass neue Interpreten ihre Musikalben zu günstigeren Einstiegspreisen anbieten können, wenn sie von den Charts erfasst werden wollen. Damit unterbindet es eine individuelle Marktpositionierung von jungen Bands und Labels.

Wer sind die wahren Stars der letzen Jahre?

Wehrhahn stellt sich die Frage, wie die Charts ausgesehen hätten, wäre die Preisbindung schon längst verboten worden. Wäre wirklich immer Grönemeyer oder Whitney Houston in den Top Ten gelandet, oder hätten nicht noch viel öfter neue Bands und frische Gesichter die Charts erobert?

„Die großen Produktionsfirmen klagen über die Schwierigkeiten in der Branche aufgrund von iTunes und CD-Kopierern. All das ist nichts gegen die Steine, die kleinen Labels in den Weg gelegt werden“, so Wehrhahn.

Nur Verkäufe von Großhändlern werden akzeptiert

Damit nicht genug: Das Regelwerk enthält weitere Bestimmungen, die unbekannteren Labels den Markteinstieg erschweren. So werden nur Verkäufe großer Händler wie Media Markt oder Saturn akzeptiert. Kleinere, regional aufgestellte Händler werden für die Zählung oft nicht zugelassen. Da große Händler die kleinen Labels meist gar nicht in ihre Verkaufsliste aufnehmen und auch auf individuelle Kundenwünsche hin keine Bestellung vornehmen, finden diese Labels und ihre Alben nicht den Weg in Richtung Charts. Auch Amazon hat kein Interesse, Verkäufe kleinerer Labels für die Charts Zählung freizugeben.

Vereinbarungen der Großen in der Branche

Wehrhahn findet: „Dies scheinen subtile und haarfein abgestimmte Vereinbarungen der großen Unternehmen zu sein, um den „Kuchen Charts“ und das damit verbundene Medium zur Bekanntmachung von Bands unter sich aufzuteilen!“ Für Wehrhahn ist dies ein weiterer schwerer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Aus diesem Grund wird die Firma MotionFX / Radar Music auch diese Bestimmungen zur Untersuchung beim Bundeskartellamt anregen.

Das Charts-Regelwerk ist in der Branche kaum bekannt

Ein dritter strittiger Punkt ist ungeklärt: das Regelwerk und dessen Kommunikation. Die Bestimmungen sind nicht, wie man vermuten sollte, branchenweit bekannt. Das Charts-Regelwerk wird nur gegen Nachfrage und Bezahlung von 36 Euro vom Bundesverband der phonographischen Wirtschaft ausgehändigt.

Die Bestimmungen werden vom Bundesverband Phono aufgestellt und gelten für seine Mitglieder sowie Nicht-Mitglieder. Zum Bundesverband gehören die großen Musikproduzenten, wie SonyBMG, Der Club - Bertelsmann (RTL), EMI Music, Universal Music Entertainment und Warner Music Group Germany Holding GmbH u. w.

Nur ein Teil der Auflagen wird nach Aussage Wehrhahns klar und deutlich veröffentlicht. Darunter fallen beispielsweise die Bestimmungen, ab wann eine CD als Musikalbum gelten kann und anderes mehr. Was Wehrhahn jedoch erst nach Jahrzehnten im Musikbusiness eher zufällig unter die Augen kam, waren jene Bestimmungen über Mindestpreise und Großhändler. Nach Wehrhahns Bekunden und nach Aussagen zahlreicher weiterer Inhaber von kleinen und mittelgroßen Labels, die er daraufhin befragte, sind diese Vorlagen in der Branche kaum bekannt. Wehrhahn selbst ist jetzt zum Kommunikator dieser Bestimmungen geworden – auch über eigene Wettbewerbsgrenzen hinweg.

Gleiches Recht für alle – auch im Musikbusiness!

Eines sollte Wehrhahns Meinung nach immer gelten: gleiches Recht und gleiches Wissen für alle. Das heißt, allen am Musikbusiness Beteiligten, egal ob klein oder groß, Label, Produktionsfirma oder Händler, sollten die Bestimmungen des Charts-Regelwerks lückenlos und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wehrhahn fordert außerdem: „Gleiches Wettbewerbsrecht für alle!“ Ob klein oder groß, berühmt oder Newcomer –was zählen sollte, ist der Verkaufserfolg einer CD und nicht die Größe ihrer Produktionsfirma.

Einen ersten Erfolg konnte Manfred Wehrhahn schon erreichen: Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft überprüft auf Vorschlag des Bundeskartellamts derzeit sein Regelwerk in Bezug auf die Mindestpreise. Nach einer telefonischen Auskunft sollen diese Bestimmungen voraussichtlich geändert werden. Eine Frist hat das Kartellamt jedoch nicht gesetzt.

Für Musikliebhaber bleibt zu hoffen, dass die Preise der Musik - CDs aufgrund der abgeschafften Preisbindungen demnächst günstiger werden.

Pressekontakt:

motionFX GmbH /Radar Music
Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln

Tel: 0221-258 47 11
Fax: 0221-258 47 12

www.motionfx.org
www.radar-music.de

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Gegründet wurde die motionFX GmbH im Januar 2003. Radar Music Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR wurde im gleichen Jahr der motionFX GmbH übereignet.

Heute ergänzen sich fünf Mitarbeiter zu einem schlanken, dynamischen und flexiblen Team. Die GmbH hat zwei Tochterunternehmen, die Musik - Produktionsfirma Radar Music, die Auswertungsrechte der Veröffentlichungen halten allerdings weiterhin Greor Arz und Manfred Wehrhahn, und einen Musikverlag. motionFX kooperiert darüber hinaus innerhalb eines stetig expandierenden Netzwerks mit Partnern aus den Bereichen Projekt-Management, Screendesign, PR-Agenturen, Datenbankdesign, Programmierung, Audio-design und Administration. Das Resultat: motionFX macht hochwertige und intelligente Medien- und Musikprodukte möglich, die Sie brauchen. Dabei erhalten Sie alles aus einer Hand - von der Idee bis zur fertigen Umsetzung.

News-ID: 129948 • Views: 1425

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr