04.04.2007 - 21:58 - Politik, Recht & Gesellschaft

Neues Arbeitsrecht in der Wissenschaft zum 1. April 2007 in Kraft

Pressemitteilung von: BRENNECKE & PARTNER - Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt Peter Hesse
Hannover, 4.4.2007. Der von der Bundesregierung am 16.11.2006 (Drucksache 16/3438) vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft, der vom Bundestag in seiner 830. Sitzung am 16.02.2007 verabschiedet wurde, ist am 1. April 2007 in Kraft getreten.

Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft enthält das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG). Mit dieser Regelung sollen die Möglichkeiten für die Befristung eines Arbeitsvertrags erweitert werden, wozu auch die Beschäftigung bei Drittmittelprojekten zählt, so Rechtsanwalt Peter Hesse, Partner der Rechtsanwaltskanzlei BRENNECKE & PARTNER.

Nach Angaben von Rechtsanwalt Hesse soll das neue Gesetz den Hochschulen und Forschungseinrichtungen Rechtsicherheit und ein hohes Maß an Flexibilität geben. „Die Möglichkeiten für die Befristung eines Arbeitsvertrags in diesem Bereich werden erweitert, wozu auch die Beschäftigung in Drittmittelprojekten zählt.“

Die bisherigen Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von Wissenschaftlern, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin, werden beibehalten und die Möglichkeit einer Befristung im Rahmen von Drittmittelprojekten ermöglicht. Damit soll nach der Intention des Gesetzgebers eine entscheidende Weiche für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gestellt werden, die ihre zeitlich befristeten Forschungsprojekte zunehmend über Drittmittel finanzieren.

Darüber hinaus werden die neuen Befristungsregelungen um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre je Kind, wodurch die hohe Belastung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Kindern berücksichtigt werden sollen, so Peter Hesse.

Pressekontakt:
BRENNECKE & PARTNER - Rechtsanwälte
Pressesprecher: RA Marc Y. Wandersleben
Göttinger Chaussee 115
30459 Hannover
Tel. 0511/260 918 - 0
Fax. 0511/260 918 -10
e-mail:
homepage: www.BRENNECKE-PARTNER.de

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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