02.04.2007 - 11:58 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Sind Ihre Produkte gentechnisch verändert?
Pressemitteilung von: SGS Germany GmbH
Zahlreiche Skandale haben in den letzten Jahren die Verbraucher stark verunsichert und zu beträchtlichen wirtschaftlichen Einbußen und Imageverlusten bei den Unternehmen geführt. Der zertifizierte Partner von SGS im Bereich GVO ist Impetus Bioscience. Impetus Bioscience verfügt über mehr als 12 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet DNA - analytischer Verfahren.
Mit ausschließlich validierten Nachweisverfahren sind SGS und Impetus in der Lage, alle weltweit kommerzialisierten GVO in Roh- und Endwaren qualitativ und quantitativ zu detektieren. Durch Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgremien, regelmäßiger Teilnahme an Ringversuchen sowie ständiger Neu- und Weiterentwicklung unserer Testsysteme wird eine Analytik auf höchstem Niveau garantiert.
Die Gentechnik
Mittels Gentechnik kann die DNA als Träger der Erbinformation so verändert werden, dass zum Beispiel neue Gene aus anderen Organismen eingeführt werden oder eigene Gene modifiziert werden. Die entstehenden Organismen werden dann als GVO (gentechnisch veränderte Organismen) bzw. GMO (genetically modified organism) bezeichnet.
Die Gentechnik nimmt heute in der Landwirtschaft sowie Lebens- und Futtermittelindustrie einen festen Platz ein.
Kennzeichnung
In der EU-Verordnung 1829/2003 sind die Kennzeichnungsrichtlinien für GVO definiert. In der Verordnung wurden der Grundsatz der "Rückverfolgbarkeit" und die Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelindustrie festgelegt.
Kennzeichnungspflichtig sind alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe die:
• aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind
• selbst ein gentechnisch veränderter Organismus sind
• gentechnisch veränderte Organismen enthalten
Folgende Schwellenwerte gelten in der Europäischen Union:
0,9% für alle in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen
0,5% für alle in der EU als sicher bewertete, aber noch nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen
0,0 % für alle in der EU nicht zugelassene oder sicherheitsbewertete gentechnisch veränderte Pflanzen
Die GVO- Analyse
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfordert geeignete analytische Methoden. Für den Nachweis gentechnischer Veränderungen auf DNA-Ebene gibt es drei Möglichkeiten:
Screening:
Um Pflanzen neue Eigenschaften verleihen zu können, müssen zusätzlich zu den entsprechenden Genen bestimmte regulatorische DNA-Sequenzen wie beispielsweise Promotoren und Terminatoren stabil integriert werden. Oftmals werden die gleichen Regulator-Sequenzen in unterschiedlichen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verwendet. Der Nachweis eines solchen Regulators ist deshalb lediglich ein starkes Indiz für eine gentechnische Veränderung, eine genaue Bestimmung des entsprechenden GVO ist allerdings nicht möglich.
Konstruktspezifischer Nachweis:
Bei einem Gen-Konstrukt handelt es sich um ein oder mehrere Gene und die notwendigen regulatorischen Sequenzen. Identische Konstrukte sind häufig in verschiedenen Pflanzenarten transformiert worden, so dass der Nachweis eines Konstruktes zwar eine bestimmte gentechnische Veränderung nachweist, aber keine Aussage über die spezifische Pflanzenart erlaubt.
Eventspezifischer Nachweis:
Hierbei wird der exakte Übergangsbereich zwischen dem eingebrachten Konstrukt und der Wirts-DNA detektiert. Während Screening- und Konstrukt-Nachweise allein nur Hinweise auf eine gentechnische Veränderung geben können und zur genauen Identifizierung weitere analytische Schritte notwendig sind, gelten Event-Nachweise als direkt und erlauben eine sofortige zweifelsfreie Identifizierung des jeweiligen GVO.
SGS - Ihr globaler Partner im Bereich GVO
Zahlreiche Skandale haben in den letzten Jahren die Verbraucher stark verunsichert und zu beträchtlichen wirtschaftlichen Einbußen und Imageverlusten bei den Unternehmen geführt. Mit SGS als unabhängigen weltweiten Partner an Ihrer Seite haben Sie sicher vorgesorgt und sind bestens vorbereitet!
Der zertifizierte Partner von SGS im Bereich GVO ist Impetus Bioscience. Impetus Bioscience verfügt über mehr als 12 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet DNA - analytischer Verfahren. Mit ausschließlich validierten Nachweisverfahren sind SGS und Impetus in der Lage, alle weltweit kommerzialisierten GVO in Roh- und Endwaren qualitativ und quantitativ zu detektieren. Durch Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgremien, regelmäßiger Teilnahme an Ringversuchen sowie ständiger Neu- und Weiterentwicklung unserer Testsysteme wird eine Analytik auf höchstem Niveau garantiert.
Kontakt:
SGS Germany GmbH
Thomas Hülseberg
Weidenbaumsweg 137
D-21035 Hamburg
t + 49 40 8 83 09 415
f + 49 40 8 83 09 174
Kontakt:
SGS Germany GmbH
Thomas Hülseberg
Weidenbaumsweg 137
D-21035 Hamburg
t + 49 40 8 83 09 415
f + 49 40 8 83 09 174
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
SGS Germany GmbH
Prüfen, testen, verifizieren und zertifizieren – die SGS Gruppe ist das weltweit führende Unternehmen auf diesen Gebieten. 1878 gegründet, setzt der Dienstleister mit Hauptsitz in Genf heute weltweit anerkannte Maßstäbe für höchste Standards.
Seit 1920 existiert SGS in Deutschland. Hauptsitz ist in Taunusstein (Frankfurt/M) - von Nord bis Süd, von Ost bis West ist SGS bundesweit präsent: in knapp 30 Niederlassungen und Laboren sind rund 2.000 Mitarbeiter beschäftigt.
SGS ist richtungweisend in Hinblick auf Inspektions- und Überwachungsdienste in der Industrie, im internationalen Handel, in der Agrar- Rohstoff- Erdöl– und Konsumgüterindustrie. Darüber hinaus bietet SGS Zertifizierungsservices und Dienstleistungen für Regierungen, Institutionen und Organisationen an. Die SGS Gruppe ist ein Dienstleistungsunternehmen das weder Waren produziert noch vertreibt - ihre Neutralität wird weder durch Industrie-, Handels- noch Finanzinteressen beeinträchtigt.
SGS-Kernbereiche die auch Ihr Unternehmen zum Erfolg führen:
Inspektionsservice: SGS inspiziert und überprüft die Qualität und Quantität von Handelswaren. Diese Inspektionen können während und/oder direkt nach der Produktion sowie bei Ver– oder Umladung vorgenommen werden.
Prüfservice: SGS testet die Produktqualität hinsichtlich jeglicher Gesundheitsstandards, Sicherheitsvorschriften oder Reglements. SGS verfügt über nach aktuellem Stand akkreditierte Laboratorien und Einrichtungen und agiert stets in Kooperation mit dem Kunden.
Zertifizierungsservice: SGS zertifiziert nach gesetzlichen Anforderungen, nach Zertifikationsstandards, wie beispielsweise ISO 9000, oder nach den Wünschen des Kunden. Darüber hinaus entwickelt und zertifiziert SGS eigene Standards.
Homepage: www.de.sgs.com
Mit ausschließlich validierten Nachweisverfahren sind SGS und Impetus in der Lage, alle weltweit kommerzialisierten GVO in Roh- und Endwaren qualitativ und quantitativ zu detektieren. Durch Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgremien, regelmäßiger Teilnahme an Ringversuchen sowie ständiger Neu- und Weiterentwicklung unserer Testsysteme wird eine Analytik auf höchstem Niveau garantiert.
Die Gentechnik
Mittels Gentechnik kann die DNA als Träger der Erbinformation so verändert werden, dass zum Beispiel neue Gene aus anderen Organismen eingeführt werden oder eigene Gene modifiziert werden. Die entstehenden Organismen werden dann als GVO (gentechnisch veränderte Organismen) bzw. GMO (genetically modified organism) bezeichnet.
Die Gentechnik nimmt heute in der Landwirtschaft sowie Lebens- und Futtermittelindustrie einen festen Platz ein.
Kennzeichnung
In der EU-Verordnung 1829/2003 sind die Kennzeichnungsrichtlinien für GVO definiert. In der Verordnung wurden der Grundsatz der "Rückverfolgbarkeit" und die Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelindustrie festgelegt.
Kennzeichnungspflichtig sind alle Lebensmittel, Zutaten oder Zusatzstoffe die:
• aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind
• selbst ein gentechnisch veränderter Organismus sind
• gentechnisch veränderte Organismen enthalten
Folgende Schwellenwerte gelten in der Europäischen Union:
0,9% für alle in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen
0,5% für alle in der EU als sicher bewertete, aber noch nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen
0,0 % für alle in der EU nicht zugelassene oder sicherheitsbewertete gentechnisch veränderte Pflanzen
Die GVO- Analyse
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfordert geeignete analytische Methoden. Für den Nachweis gentechnischer Veränderungen auf DNA-Ebene gibt es drei Möglichkeiten:
Screening:
Um Pflanzen neue Eigenschaften verleihen zu können, müssen zusätzlich zu den entsprechenden Genen bestimmte regulatorische DNA-Sequenzen wie beispielsweise Promotoren und Terminatoren stabil integriert werden. Oftmals werden die gleichen Regulator-Sequenzen in unterschiedlichen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verwendet. Der Nachweis eines solchen Regulators ist deshalb lediglich ein starkes Indiz für eine gentechnische Veränderung, eine genaue Bestimmung des entsprechenden GVO ist allerdings nicht möglich.
Konstruktspezifischer Nachweis:
Bei einem Gen-Konstrukt handelt es sich um ein oder mehrere Gene und die notwendigen regulatorischen Sequenzen. Identische Konstrukte sind häufig in verschiedenen Pflanzenarten transformiert worden, so dass der Nachweis eines Konstruktes zwar eine bestimmte gentechnische Veränderung nachweist, aber keine Aussage über die spezifische Pflanzenart erlaubt.
Eventspezifischer Nachweis:
Hierbei wird der exakte Übergangsbereich zwischen dem eingebrachten Konstrukt und der Wirts-DNA detektiert. Während Screening- und Konstrukt-Nachweise allein nur Hinweise auf eine gentechnische Veränderung geben können und zur genauen Identifizierung weitere analytische Schritte notwendig sind, gelten Event-Nachweise als direkt und erlauben eine sofortige zweifelsfreie Identifizierung des jeweiligen GVO.
SGS - Ihr globaler Partner im Bereich GVO
Zahlreiche Skandale haben in den letzten Jahren die Verbraucher stark verunsichert und zu beträchtlichen wirtschaftlichen Einbußen und Imageverlusten bei den Unternehmen geführt. Mit SGS als unabhängigen weltweiten Partner an Ihrer Seite haben Sie sicher vorgesorgt und sind bestens vorbereitet!
Der zertifizierte Partner von SGS im Bereich GVO ist Impetus Bioscience. Impetus Bioscience verfügt über mehr als 12 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet DNA - analytischer Verfahren. Mit ausschließlich validierten Nachweisverfahren sind SGS und Impetus in der Lage, alle weltweit kommerzialisierten GVO in Roh- und Endwaren qualitativ und quantitativ zu detektieren. Durch Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgremien, regelmäßiger Teilnahme an Ringversuchen sowie ständiger Neu- und Weiterentwicklung unserer Testsysteme wird eine Analytik auf höchstem Niveau garantiert.
Kontakt:
SGS Germany GmbH
Thomas Hülseberg
Weidenbaumsweg 137
D-21035 Hamburg
t + 49 40 8 83 09 415
f + 49 40 8 83 09 174
Kontakt:
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Thomas Hülseberg
Weidenbaumsweg 137
D-21035 Hamburg
t + 49 40 8 83 09 415
f + 49 40 8 83 09 174
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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Prüfen, testen, verifizieren und zertifizieren – die SGS Gruppe ist das weltweit führende Unternehmen auf diesen Gebieten. 1878 gegründet, setzt der Dienstleister mit Hauptsitz in Genf heute weltweit anerkannte Maßstäbe für höchste Standards.
Seit 1920 existiert SGS in Deutschland. Hauptsitz ist in Taunusstein (Frankfurt/M) - von Nord bis Süd, von Ost bis West ist SGS bundesweit präsent: in knapp 30 Niederlassungen und Laboren sind rund 2.000 Mitarbeiter beschäftigt.
SGS ist richtungweisend in Hinblick auf Inspektions- und Überwachungsdienste in der Industrie, im internationalen Handel, in der Agrar- Rohstoff- Erdöl– und Konsumgüterindustrie. Darüber hinaus bietet SGS Zertifizierungsservices und Dienstleistungen für Regierungen, Institutionen und Organisationen an. Die SGS Gruppe ist ein Dienstleistungsunternehmen das weder Waren produziert noch vertreibt - ihre Neutralität wird weder durch Industrie-, Handels- noch Finanzinteressen beeinträchtigt.
SGS-Kernbereiche die auch Ihr Unternehmen zum Erfolg führen:
Inspektionsservice: SGS inspiziert und überprüft die Qualität und Quantität von Handelswaren. Diese Inspektionen können während und/oder direkt nach der Produktion sowie bei Ver– oder Umladung vorgenommen werden.
Prüfservice: SGS testet die Produktqualität hinsichtlich jeglicher Gesundheitsstandards, Sicherheitsvorschriften oder Reglements. SGS verfügt über nach aktuellem Stand akkreditierte Laboratorien und Einrichtungen und agiert stets in Kooperation mit dem Kunden.
Zertifizierungsservice: SGS zertifiziert nach gesetzlichen Anforderungen, nach Zertifikationsstandards, wie beispielsweise ISO 9000, oder nach den Wünschen des Kunden. Darüber hinaus entwickelt und zertifiziert SGS eigene Standards.
Homepage: www.de.sgs.com
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