30.03.2007 - 17:52 - Gesundheit & Medizin

Enterale Ernährung

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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Sozialgericht Köln erklärt Beanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit für rechtswidrig. Damit wird die Richtlinienkompetenz des G-BA gestärkt!

“Das Sozialgericht Köln hat ... in einem erstinstanzlichen Urteil die Beanstandung des Richtlinienbeschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Enteralen Ernährung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für rechtswidrig erklärt. Das teilte der G-BA in Siegburg mit.

Die Beanstandung des Ministeriums enthält nach Auffassung des Sozialgerichts einen mit der dem BMG zustehenden Rechtsaufsicht nicht vereinbaren Eingriff in den Beurteilungsspielraum des G-BA bei der Ausprägung gesetzlicher Vorgaben für seine Richtlinien, heißt es in dem Urteil. Die Ersatzvornahme des BMG, die aufgrund der rechtswidrigen Beanstandung ebenfalls rechtswidrig ist, bleibt vorerst als Rechtsgrundlage für die Leistungsgewährung der Gesetzlichen Krankenkassen bestehen. Sobald die Entscheidung des Sozialgerichts rechtskräftig ist, kann der G-BA auf ihrer Grundlage die Richtlinien zur Enteralen Ernährung in Ausübung seiner Richtlinienverantwortung neu gestalten.“ »»»

Quelle: >>> G-BA Pressemitteilung >>>
www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/182/

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IQB - Lutz Barth
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