30.03.2007 - 11:25 - Politik, Recht & Gesellschaft
Personalausweis-Zentral-Register (PaZR)
Pressemitteilung von: UWebbing Internet Services
Die von der Europäischen Union beschlossene Richtlinie RL PASP/254/EG, nach der sich alle Mitgliedsstaaten verpflichten, digitale Kopien von Personalausweisen öffentlich abrufbar zu machen, wurde jetzt in Deutschland in ein nationales Gesetz umgesetzt.
Gerade noch vor Ablauf der Umsetzungsfrist wurde durch die Einrichtung des Personalausweis-Zentral-Registers (PaZR, auch kurz „Essener Kartei“) das Ziel der Richtlinie erreicht und somit das vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drohende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet.
Trotz Widerstand vieler Datenschutzinstitutionen wurde das Gesetz von der großen Koalition im Eilverfahren durchgesetzt und die Ausweisdaten von über 60 Millionen Bundesbürgern sind nun online einzusehen (siehe auch www.pazr.de).
Allen Bundesbürgern wird empfohlen, online die Richtigkeit Ihrer hinterlegten Ausweisdaten zu überprüfen und eventuell erforderliche Korrekturen und Ergänzungen direkt an das PaZR (Personalausweis-Zentral-Register) zu melden.
Weitere Informationen:
www.pazr.de
UWebbing Internet Services
Uwe Spethmann
Henglerstr. 22
45276 Essen
Telefon: 0201 / 5147423
eMail:
www.uwebbing.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Veröffentlichung honorarfrei, kurzer Hinweis per eMail erbeten.
Über UWebbing Internet Services
Das Unternehmen UWebbing Internet Services bietet alle Internet-Dienstleistungen wie Webdesign, Webhosting, Kommunikationsdesign, Online-Marketing und Content-Management-Systeme aus einer Hand.
Als besondere Dienstleistung ermöglicht UWebbing Internet Services allen interessierten Bundesbürgern ab dem 1.4.2007 die Möglichkeit, Personalausweisdaten online abzufragen.
Gerade noch vor Ablauf der Umsetzungsfrist wurde durch die Einrichtung des Personalausweis-Zentral-Registers (PaZR, auch kurz „Essener Kartei“) das Ziel der Richtlinie erreicht und somit das vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) drohende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet.
Trotz Widerstand vieler Datenschutzinstitutionen wurde das Gesetz von der großen Koalition im Eilverfahren durchgesetzt und die Ausweisdaten von über 60 Millionen Bundesbürgern sind nun online einzusehen (siehe auch www.pazr.de).
Allen Bundesbürgern wird empfohlen, online die Richtigkeit Ihrer hinterlegten Ausweisdaten zu überprüfen und eventuell erforderliche Korrekturen und Ergänzungen direkt an das PaZR (Personalausweis-Zentral-Register) zu melden.
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