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BÄK und Zentrale Ethikkommission bei der BÄK: Empfehlungen zur Patientenverfügung

28.03.200707:58 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Die Ärzteschaft empfiehlt Patienten, vor Abfassung einer vorsorglichen Willenserklärung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen. „Zwar kann der Arzt dem Patienten die oftmals schwierige und als belastend empfundene Entscheidung über das Ob und Wie einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung nicht abnehmen, wohl aber über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit Patienten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben, berichten“, heißt es in den am 27.03.07 vorgestellten Empfehlungen.

„Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis
>>> http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Empfehlungen_Vorversion.pdf

Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zur Pressekonferenz "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" am 27.03.2007 in Berlin
>>> http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=3.71.4993.5041.5042

Quelle: Bundesärztekammer.de

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