14.03.2007 - 17:16 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Presse-News Kanzlei Lachmair & Kollegen / Anlegerschutz & Grauer Kapitalmarkt
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen
Bavaria Fonds und kein Ende
Der vermögensvernichtende Charakter der Bavaria tritt immer deutlicher zutage. So trägt man im Rahmen eines sogenannten "Tatbestandsberichtigungsverfahrens" sogar selber vor, dass man bislang keinerlei Mittel in Aktien oder Wertpapiere gesteckt habe. Zwischenzeitlich liegt uns auch die Abrechnung eines Vertrages vor, der schon 1993 abgeschlossen und bis Ende 2005 bedient wurde. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum ca. 11.900 Euro eingezahlt.
Die "Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens" ergab, dass praktisch in jedem Jahr ein Verlust erzielt wurde, der über den Einzahlungen lag. Lediglich in einem einzigen Jahr, 2002, wurde ein Gewinn ausgewiesen. Dieser stammt aber nicht von irgendwelchen Erträgen, die die Gesellschaft erzielt habe, sondern lediglich aus der Neubewertung der Immobilie in Oldenburg. Dabei handelt es sich um das bislang einzige Investment der Gesellschaft, ein Büro- und Geschäftshaus in Bahnhofsnähe.
Wobei - es gab da noch den "Sachversicherungskundenbestand", den sich die seinerzeitigen Initiatoren Posch und Marschall selbst abgekauft haben. Mit dem soll nun wieder ähnlich verfahren werden. Angeblich sei er, damals erworben für 270.000 Euro, zwischenzeitlich schon eine Million Euro wert. Was äußerst befremdlich wäre, weil überhaupt nicht nachvollziehbar ist, in welcher Weise dieser Kundenbestand verwertet werden soll. Wird allerdings eine derartige Kartei nicht regelmäßig gepflegt, dann führt dies nicht zu einer Werterhöhung, sondern vielmehr zu Verlusten bis hin zur völligen Entwertung.
Aus den von uns geführten Rechtsstreiten mit Bavaria ergibt sich zwischenzeitlich, dass man jedenfalls zeitweise auch noch über Festgelder in Höhe von 750.000 Euro verfügt hat. Was davon gegebenenfalls noch vorhanden ist, entzieht sich natürlich unserer Kenntnis.
„Die Verhältnisse spitzen sich zu, zumal sich ganz offensichtlich mittlerweile die Vertriebsorganisation ADFM von der Platzierung der Anteile distanziert“, sagt Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair von der Kanzlei Lachmair & Kollegen. „Wir halten unsere Warnungen danach ganz klar aufrecht.“
Neues oder nicht so Neues von der Akzenta
Sie sitzen noch, die Vorstände der Akzenta AG in Neubeuern. Mit Ausnahme von Chmiel Senior, der aus gesundheitlichen Gründen Haftverschonung genießt. Villa und Bürogebäude sind von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, ebenfalls eine ganze Reihe von Konten. Es gibt eine Vielzahl von Arresten, zivilrechtlichen Verfügungen, mit denen Konten blockiert und unter anderem auch auf von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Vermögenswerte zugegriffen werden kann. Nach Auskunft der Kripo Erding macht es für betroffene Anleger aber immer noch Sinn, sich möglichst schnell einen einstweiligen Titel zu beschaffen.
Auch ansonsten wird es für die Verantwortlichen zwischenzeitlich ernst. Die Anklageschrift wird für April erwartet, im Spätherbst dürfte das Hauptverfahren beginnen. Spätestens dann wird es auch für die vielen Vermittler eng, die die Werbetrommel für das aus unserer Sicht offensichtlich unplausible finanzielle Perpetuum Mobile gerührt haben. Hier sehen wir doch massive Haftungsrisiken.
Südwestrentaplus - Verjährung wackelt
Langsam zieht sich die Schlinge auch um die diversen Südwestrentaplus-Gesellschaften zu. Bislang konnten sich diese in einer ganzen Reihe von Fällen noch in die Verjährung retten. Verschiedene Instanzgerichte haben hier pauschal das Erlöschen zivilrechtlicher Ansprüche angenommen, da seit Zeichnung mehr als drei Jahre vergangen seien. Dabei haben sie sich unter anderem auf eine missverständliche gesetzliche Regelung gestützt. Es wurde vertreten, dass es bei den sogenannten "Überleitungsfällen", bei denen der Anspruch vor dem 01.01.2002 entstanden ist, nicht darauf ankomme, ob der Geschädigte Kenntnis von einem möglichen Schaden habe. Das führt zu einfachen und bequemen Entscheidungen, eine Verlockung, der auch einige Richter des Landgerichts München I erlagen.
Damit ist nun Schluss. Der Bundesgerichtshof hat durch seinen 11. Zivilsenat in einem Urteil vom 23. Januar diesen Jahres klargestellt, dass es auch in diesen Fällen darauf ankomme, ob ein Betroffener Kenntnis vom Schaden bzw. den maßgeblichen Tatsachen habe (Aktenzeichen XI ZR 44/06). Die Entscheidung, deren ausführliche Begründung noch nicht veröffentlicht ist, kann in ihrer Bedeutung nicht überschätzt werden, da hier eine seit 2002 bestehende Unklarheit endlich beseitigt wurde.
In der Sache selbst ist nun auch das Oberlandesgericht Karlsruhe am Zug. Hier führen wir derzeit ein Berufungsverfahren gegen die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, in dem es um die Frage geht, ob wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz Rückabwicklung verlangt werden kann. Auch diese Entscheidung ist in ihrer Bedeutung erheblich, betrifft sie doch alle Zeichner, die nach dem 1. Januar 1998 ihre Beteiligungen bei der ersten oder der zweiten AG abgeschlossen haben. Wann das Gericht über die Berufung verhandeln wird, steht noch nicht fest. Wir rechnen damit noch in der ersten Jahreshälfte.
Multi Advisor Fund I GbR - finanzielles Abenteuer für 3.900 Anleger
Aus unserer Sicht nicht untypisch laufen die Geschäfte des Multi Advisor Fund I, auch wenn die Anleger damit natürlich nicht zufrieden sein können. Bislang hat man ein Zeichnungskapital von immerhin 120 Millionen Euro angesammelt, von denen sieben Millionen schon einbezahlt sind. Zeit für Investitionen also, möchte man meinen. Um solche soll es gehen, wenn auch nicht in prospektiertem Umfang und wenn auch noch nicht klar ist, wann genau und was genau gekauft werden soll. Zunächst sollen nach Angaben der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung vom 9. Januar 2007 400.000 Euro für den Zeitraum von neun Jahren in eine Gesellschaft mit Sitz in Jersey investiert werden. Diese will die Mittel in innovative Gesellschaften aus dem medizinischen Bereich verteilen. Da noch nicht feststeht, um welche es sich dabei handelt, hat man hier einen Blind-Pool im Blind-Pool. Was die Risiken sicher nicht begrenzt, zumal auch die Zielgesellschaft wohl keiner Bankaufsicht unterworfen ist.
Weitere 400.000 Euro sollen in Genussrechte im Bereich Financial Services fließen. Ob das schon geschehen ist oder wann es denn passieren soll, weiß man nicht. Unklar ist auch, welche rechtlichen und tatsächlichen Hintergründe das Zielunternehmen hat. In beiden Fällen muss man auf jeden Fall vom Totalverlustrisiko ausgehen. Genussrechte sind momentan ohnehin in aller Munde, wie die Fälle WBG Leipzig-West, First Real Estate, DM-Beteiligungen und wie sie alle heißen, belegen. All diese Unternehmen haben ihren Zeichnern empfindliche Verluste mit derartigen Schuldtiteln eingebracht. Daneben will man noch ein "Immobilienportfolio" erwerben. Weil dafür kein Bargeld zur Verfügung steht, soll das zu 70 Prozent mit Darlehensmitteln finanziert werden. Das wäre eine deutliche Abweichung vom Prospekt, wo lediglich der Einsatz von Eigenkapital dargestellt wird.
Wo die restlichen 6.200.000 Euro hingekommen sind, bleibt momentan ebenso im Verborgenen wie die Frage, wie es zu den doch erheblichen Planabweichungen kommen konnte. Man wollte ja immerhin in 2005 3,6 Millionen Euro und 2006 weitere 1,1 Millionen Euro anlegen.
Ach ja, von der Insolvenz der Privatbank Reithinger sei man selbstverständlich nicht betroffen. Dorthin habe man zwar fast 1 Million Euro zu viel bezahlt, aber das Geld könne man ja - trotz des angeordneten Insolvenzverfahrens - verrechnen.
„Uns erscheint das in hohem Maße blauäugig“, erklärt Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair. „Vor diesem Hintergrund bezweifeln wir deshalb auch, ob es den Anlegern des Multi Advisor Fund I besser ergehen wird, als denjenigen vieler anderer vergleichbarer Gestaltungen.“
Zu allen angesprochenen Fällen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für weitere Einzelheiten und Hintergrundinformationen zur Verfügung.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Kontakt:
Kanzlei Lachmair & Kollegen
Wilhelm Lachmair
Ismaninger Str. 19
D – 81675 München
Tel.: 089-2163-330
Fax: 089-2163-3321
E-Mail:
Web: www.ra-lachmair.de
Über Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen:
Die Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen wurde 1993 gegründet und hat sich von Beginn an auf die Verfolgung von Anleger-Interessen spezialisiert. Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz der Anleger vor unseriösen Angeboten im Bereich des „Grauen Kapitalmarktes“. Die Münchener Kanzlei zählt in diesem Segment zu den führenden Adressen in Deutschland und legt besonderen Wert auf eine kompetente und bedarfsgerechte Beratung der Mandanten.
www.ra-lachmair.de
Der vermögensvernichtende Charakter der Bavaria tritt immer deutlicher zutage. So trägt man im Rahmen eines sogenannten "Tatbestandsberichtigungsverfahrens" sogar selber vor, dass man bislang keinerlei Mittel in Aktien oder Wertpapiere gesteckt habe. Zwischenzeitlich liegt uns auch die Abrechnung eines Vertrages vor, der schon 1993 abgeschlossen und bis Ende 2005 bedient wurde. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum ca. 11.900 Euro eingezahlt.
Die "Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens" ergab, dass praktisch in jedem Jahr ein Verlust erzielt wurde, der über den Einzahlungen lag. Lediglich in einem einzigen Jahr, 2002, wurde ein Gewinn ausgewiesen. Dieser stammt aber nicht von irgendwelchen Erträgen, die die Gesellschaft erzielt habe, sondern lediglich aus der Neubewertung der Immobilie in Oldenburg. Dabei handelt es sich um das bislang einzige Investment der Gesellschaft, ein Büro- und Geschäftshaus in Bahnhofsnähe.
Wobei - es gab da noch den "Sachversicherungskundenbestand", den sich die seinerzeitigen Initiatoren Posch und Marschall selbst abgekauft haben. Mit dem soll nun wieder ähnlich verfahren werden. Angeblich sei er, damals erworben für 270.000 Euro, zwischenzeitlich schon eine Million Euro wert. Was äußerst befremdlich wäre, weil überhaupt nicht nachvollziehbar ist, in welcher Weise dieser Kundenbestand verwertet werden soll. Wird allerdings eine derartige Kartei nicht regelmäßig gepflegt, dann führt dies nicht zu einer Werterhöhung, sondern vielmehr zu Verlusten bis hin zur völligen Entwertung.
Aus den von uns geführten Rechtsstreiten mit Bavaria ergibt sich zwischenzeitlich, dass man jedenfalls zeitweise auch noch über Festgelder in Höhe von 750.000 Euro verfügt hat. Was davon gegebenenfalls noch vorhanden ist, entzieht sich natürlich unserer Kenntnis.
„Die Verhältnisse spitzen sich zu, zumal sich ganz offensichtlich mittlerweile die Vertriebsorganisation ADFM von der Platzierung der Anteile distanziert“, sagt Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair von der Kanzlei Lachmair & Kollegen. „Wir halten unsere Warnungen danach ganz klar aufrecht.“
Neues oder nicht so Neues von der Akzenta
Sie sitzen noch, die Vorstände der Akzenta AG in Neubeuern. Mit Ausnahme von Chmiel Senior, der aus gesundheitlichen Gründen Haftverschonung genießt. Villa und Bürogebäude sind von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, ebenfalls eine ganze Reihe von Konten. Es gibt eine Vielzahl von Arresten, zivilrechtlichen Verfügungen, mit denen Konten blockiert und unter anderem auch auf von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Vermögenswerte zugegriffen werden kann. Nach Auskunft der Kripo Erding macht es für betroffene Anleger aber immer noch Sinn, sich möglichst schnell einen einstweiligen Titel zu beschaffen.
Auch ansonsten wird es für die Verantwortlichen zwischenzeitlich ernst. Die Anklageschrift wird für April erwartet, im Spätherbst dürfte das Hauptverfahren beginnen. Spätestens dann wird es auch für die vielen Vermittler eng, die die Werbetrommel für das aus unserer Sicht offensichtlich unplausible finanzielle Perpetuum Mobile gerührt haben. Hier sehen wir doch massive Haftungsrisiken.
Südwestrentaplus - Verjährung wackelt
Langsam zieht sich die Schlinge auch um die diversen Südwestrentaplus-Gesellschaften zu. Bislang konnten sich diese in einer ganzen Reihe von Fällen noch in die Verjährung retten. Verschiedene Instanzgerichte haben hier pauschal das Erlöschen zivilrechtlicher Ansprüche angenommen, da seit Zeichnung mehr als drei Jahre vergangen seien. Dabei haben sie sich unter anderem auf eine missverständliche gesetzliche Regelung gestützt. Es wurde vertreten, dass es bei den sogenannten "Überleitungsfällen", bei denen der Anspruch vor dem 01.01.2002 entstanden ist, nicht darauf ankomme, ob der Geschädigte Kenntnis von einem möglichen Schaden habe. Das führt zu einfachen und bequemen Entscheidungen, eine Verlockung, der auch einige Richter des Landgerichts München I erlagen.
Damit ist nun Schluss. Der Bundesgerichtshof hat durch seinen 11. Zivilsenat in einem Urteil vom 23. Januar diesen Jahres klargestellt, dass es auch in diesen Fällen darauf ankomme, ob ein Betroffener Kenntnis vom Schaden bzw. den maßgeblichen Tatsachen habe (Aktenzeichen XI ZR 44/06). Die Entscheidung, deren ausführliche Begründung noch nicht veröffentlicht ist, kann in ihrer Bedeutung nicht überschätzt werden, da hier eine seit 2002 bestehende Unklarheit endlich beseitigt wurde.
In der Sache selbst ist nun auch das Oberlandesgericht Karlsruhe am Zug. Hier führen wir derzeit ein Berufungsverfahren gegen die Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG, in dem es um die Frage geht, ob wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz Rückabwicklung verlangt werden kann. Auch diese Entscheidung ist in ihrer Bedeutung erheblich, betrifft sie doch alle Zeichner, die nach dem 1. Januar 1998 ihre Beteiligungen bei der ersten oder der zweiten AG abgeschlossen haben. Wann das Gericht über die Berufung verhandeln wird, steht noch nicht fest. Wir rechnen damit noch in der ersten Jahreshälfte.
Multi Advisor Fund I GbR - finanzielles Abenteuer für 3.900 Anleger
Aus unserer Sicht nicht untypisch laufen die Geschäfte des Multi Advisor Fund I, auch wenn die Anleger damit natürlich nicht zufrieden sein können. Bislang hat man ein Zeichnungskapital von immerhin 120 Millionen Euro angesammelt, von denen sieben Millionen schon einbezahlt sind. Zeit für Investitionen also, möchte man meinen. Um solche soll es gehen, wenn auch nicht in prospektiertem Umfang und wenn auch noch nicht klar ist, wann genau und was genau gekauft werden soll. Zunächst sollen nach Angaben der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung vom 9. Januar 2007 400.000 Euro für den Zeitraum von neun Jahren in eine Gesellschaft mit Sitz in Jersey investiert werden. Diese will die Mittel in innovative Gesellschaften aus dem medizinischen Bereich verteilen. Da noch nicht feststeht, um welche es sich dabei handelt, hat man hier einen Blind-Pool im Blind-Pool. Was die Risiken sicher nicht begrenzt, zumal auch die Zielgesellschaft wohl keiner Bankaufsicht unterworfen ist.
Weitere 400.000 Euro sollen in Genussrechte im Bereich Financial Services fließen. Ob das schon geschehen ist oder wann es denn passieren soll, weiß man nicht. Unklar ist auch, welche rechtlichen und tatsächlichen Hintergründe das Zielunternehmen hat. In beiden Fällen muss man auf jeden Fall vom Totalverlustrisiko ausgehen. Genussrechte sind momentan ohnehin in aller Munde, wie die Fälle WBG Leipzig-West, First Real Estate, DM-Beteiligungen und wie sie alle heißen, belegen. All diese Unternehmen haben ihren Zeichnern empfindliche Verluste mit derartigen Schuldtiteln eingebracht. Daneben will man noch ein "Immobilienportfolio" erwerben. Weil dafür kein Bargeld zur Verfügung steht, soll das zu 70 Prozent mit Darlehensmitteln finanziert werden. Das wäre eine deutliche Abweichung vom Prospekt, wo lediglich der Einsatz von Eigenkapital dargestellt wird.
Wo die restlichen 6.200.000 Euro hingekommen sind, bleibt momentan ebenso im Verborgenen wie die Frage, wie es zu den doch erheblichen Planabweichungen kommen konnte. Man wollte ja immerhin in 2005 3,6 Millionen Euro und 2006 weitere 1,1 Millionen Euro anlegen.
Ach ja, von der Insolvenz der Privatbank Reithinger sei man selbstverständlich nicht betroffen. Dorthin habe man zwar fast 1 Million Euro zu viel bezahlt, aber das Geld könne man ja - trotz des angeordneten Insolvenzverfahrens - verrechnen.
„Uns erscheint das in hohem Maße blauäugig“, erklärt Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair. „Vor diesem Hintergrund bezweifeln wir deshalb auch, ob es den Anlegern des Multi Advisor Fund I besser ergehen wird, als denjenigen vieler anderer vergleichbarer Gestaltungen.“
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Wilhelm Lachmair
Ismaninger Str. 19
D – 81675 München
Tel.: 089-2163-330
Fax: 089-2163-3321
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Web: www.ra-lachmair.de
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