12.03.2007 - 08:12 - Gesundheit & Medizin
Sterbehilfe: Erlösung oder Moral?
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
„Professionalisierte Hilfe zur Selbsttötung ist das, was man ein unmoralisches Angebot nennt.“, so Stephan Sahm, Chefarzt, Krebsspezialist und Experte für Medizinethik des Ketteler Krankenhauses in Offenbach, gestern in der Sendung von Sabine Christiansen.
Viele fürchten eine grenzenlose medizinische Behandlung, der sie hilflos ausgeliefert sind. Einige verfassen Patientenverfügungen, um den eigenen Willen rechtzeitig kundzutun. Das kann hilfreich sein. „Wichtiger aber ist, dass sich die Kultur in den Krankenhäusern ändert“, sagt Chefarzt Stephan Sahm, der als Krebsspezialist Tag für Tag mit dem Tod konfrontiert wird. Er hat dabei eine klare Haltung entwickelt. Er ist gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe. „Einen Freitod zu begleiten, wie Dignitas das anbietet, lehne ich aus moralischen Gründen ab. Nichts zu tun ist unmoralisch!“ Das heiße zwar nicht, dass Leben um jeden Preis verlängert werden müssten. Eines aber sei klar: „Professionalisierte Hilfe zur Selbsttötung ist das, was man ein unmoralisches Angebot nennt“, sagt der Chefarzt des Ketteler Krankenhauses in Offenbach.
Quelle: www.sabinechristiansen.de/101/gaeste/220/7228/index.html
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Die Auffassung wird man im Wertediskurs akzeptieren müssen, wenngleich hieraus dem Einzelnen die Last der eigenen privatautonomen Entscheidung nicht abgenommen wird. Diejenigen, die für sich das Recht, die Moral und Ethik in Anspruch nehmen, freibestimmt zu sterben, handeln ebensowenig unmoralisch wie diejenigen, die einen ärztlichen Suizid begleiten. Zu fragen ist, ob unserer Gesetzgeber in der Sterbehilfedebatte einen ethischen und moralischen Zwangskompromiss zu verordnen gedenkt, der einerseits den Sterbewilligen als auch den zur Sterbehilfe bereiten Arzt moralisch stigmatisiert oder sich vielmehr für eine Lösung entscheidet, die in erster Linie dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, aber auch der ureigenen Gewissensentscheidung des Arztes Rechnung trägt. Die Ärzte, die bereit wären, einen Suizid zu begleiten – und derer dürfte es Umfragen zufolge mehrere geben – unterbreiten den Patienten kein unmoralisches Angebot, sondern entsprechen lediglich dem selbstbestimmten Sterbewunsch des Patienten, ohne hierbei mit ihrer ureigenen Gewissensentscheidung in Konflikt zu geraten. Weder die Berufung auf den ehrwürdigen Hippokrates und seinem Eid noch die berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzteschaft ist dazu berufen, den moralischen Zeigerfinger zu erheben, wenn und soweit der Arzt eine Gewissensentscheidung getroffen hat.
Sofern Sie mögen, können auch Sie Ihr Votum unter
www.sabinechristiansen.de/quickvote.php
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Vorläufiges Ergebnis: Quickvote zum Thema
Soll aktive Sterbehilfe gesetzlich erlaubt werden?
Ja: 56% (95) / Nein 44% (74) (Stimmen gesamt: 169)
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Viele fürchten eine grenzenlose medizinische Behandlung, der sie hilflos ausgeliefert sind. Einige verfassen Patientenverfügungen, um den eigenen Willen rechtzeitig kundzutun. Das kann hilfreich sein. „Wichtiger aber ist, dass sich die Kultur in den Krankenhäusern ändert“, sagt Chefarzt Stephan Sahm, der als Krebsspezialist Tag für Tag mit dem Tod konfrontiert wird. Er hat dabei eine klare Haltung entwickelt. Er ist gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe. „Einen Freitod zu begleiten, wie Dignitas das anbietet, lehne ich aus moralischen Gründen ab. Nichts zu tun ist unmoralisch!“ Das heiße zwar nicht, dass Leben um jeden Preis verlängert werden müssten. Eines aber sei klar: „Professionalisierte Hilfe zur Selbsttötung ist das, was man ein unmoralisches Angebot nennt“, sagt der Chefarzt des Ketteler Krankenhauses in Offenbach.
Quelle: www.sabinechristiansen.de/101/gaeste/220/7228/index.html
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Die Auffassung wird man im Wertediskurs akzeptieren müssen, wenngleich hieraus dem Einzelnen die Last der eigenen privatautonomen Entscheidung nicht abgenommen wird. Diejenigen, die für sich das Recht, die Moral und Ethik in Anspruch nehmen, freibestimmt zu sterben, handeln ebensowenig unmoralisch wie diejenigen, die einen ärztlichen Suizid begleiten. Zu fragen ist, ob unserer Gesetzgeber in der Sterbehilfedebatte einen ethischen und moralischen Zwangskompromiss zu verordnen gedenkt, der einerseits den Sterbewilligen als auch den zur Sterbehilfe bereiten Arzt moralisch stigmatisiert oder sich vielmehr für eine Lösung entscheidet, die in erster Linie dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten, aber auch der ureigenen Gewissensentscheidung des Arztes Rechnung trägt. Die Ärzte, die bereit wären, einen Suizid zu begleiten – und derer dürfte es Umfragen zufolge mehrere geben – unterbreiten den Patienten kein unmoralisches Angebot, sondern entsprechen lediglich dem selbstbestimmten Sterbewunsch des Patienten, ohne hierbei mit ihrer ureigenen Gewissensentscheidung in Konflikt zu geraten. Weder die Berufung auf den ehrwürdigen Hippokrates und seinem Eid noch die berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzteschaft ist dazu berufen, den moralischen Zeigerfinger zu erheben, wenn und soweit der Arzt eine Gewissensentscheidung getroffen hat.
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