11.03.2007 - 22:30 - Politik, Recht & Gesellschaft
Mündliche Verhandlung im Schadensersatzprozess gegen Schiedsrichter Hoyzer verschoben
Pressemitteilung von: Terhaag & Partner, Düsseldorf
Die ursprünglich auf dem 8. März 2007 angesetzte mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren gegen den ehemaligen Fußball-Schiedsrichter Robert Hoyzer vor dem Landgericht Paderborn musste leider verschoben werden.
Ein neuer Verhandlungstermin wurde für den 22. März 2007 anberaumt.
In der Sache geht es um entgangene Wettgewinne eines Sportwetters, der in einer sogenannten Kombiwette auf insgesamt neun Spiele setzte. Acht davon hatte er richtig vorhergesagt. Lediglich die Pokalbegegnung zwischen Paderborn und dem, nicht nur von dem Kläger favorisierten, Hamburger SV war durch die Manipulationen Hoyzers trotz einer 2:0 Führung der Hanseaten letztendlich doch zugunsten des damaligen Regionalligisten Paderborn ausgegangen.
Der Kläger, der insgesamt 50 Euro in die Kombiwette investiert hatte, verlangt seinen durch die vorsätzlichen Fehlentscheidungen Hoyzers entgangenen Wettgewinn in Höhe von insgesamt immerhin 885 Euro. Nachdem das Amtsgericht Salzgitter der Klage noch durch Versäumnisurteil stattgegeben hatte (www.aufrecht.de/4197.html), hob das im weiteren Verlauf für zuständiges erklärtes Amtsgericht Paderborn die Entscheidung auf und wies die Klage gänzlich ab (www.aufrecht.de/4565.html). Nicht einmal seinen Wetteinsatz sollte der Kläger zurückverlangen können.
Das fristgerecht eingeleitete Berufungsverfahren vor dem Landgericht Paderborn wurde zunächst bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Strafsache Hoyzer ausgesetzt und nunmehr nachdem diese zu Lasten der Angeklagten ausgegangen ist, vorgeführt.
Der Entscheidung dürfte grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Frage zukommen, ob ein vorsätzlich manipulierender Schiedsrichter oder auch Spieler für durch sein Verhalten entstehende Schäden haften soll. Das Amtsgericht Paderborn hatte eine Haftung vereinfacht ausgedrückt deshalb abgelehnt, weil nicht gesagt sei, wie das Spiel ausgegangen wäre, wenn Hoyzer nicht manipuliert hätte. Einem diesbezüglich angetretenen Beweisantritt lehnte man trotz der Tatsache der Führung des HSV ab, da ein alternativer Spielverlauf im Ergebnis nicht zu beweisen sei.
Dem Vortrag des Klägers, dass wegen des vorsätzlichen Manipulationen und der besonderen Stellung eines im Profifußball tätigen Rechtsanwalt bestehenden Vertrauensverhältnis eine Beweislastumkehr und zwar zu Lasten des wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Betrug verurteilten Beklagten anzunehmen sei, folgte das Gericht nicht. Es legte die Beweislast dem Kläger auf und wies die Klage ohne Beweisaufnahme ab.
Es bleibt abzuwarten, wie die Berufungsinstanz in Paderborn die Rechtslage beurteilt und ob die Entscheidung des BGH (www.aufrecht.de/5130.html) in Strafsachen nicht doch Einfluss auf die Sache hat.
Unterdessen hat allerdings auch die Deutsche Klassenlotterie die Wettbetrüger zivilgerichtlich in Anspruch genommen. Insgesamt soll ein Schadensersatz von 1,8 Millionen Euro im Raume stehen. Auch in dieser Angelegenheit wird wohl noch im März, allerdings vor dem Landgericht Berlin, verhandelt...
Sobald hier Neuigkeiten vorliegen, werden wir entsprechend unter www.aufrecht.de berichten.
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.
Terhaag & Partner
Stresemannstraße 26 – 40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 16 888 600 – Telefax: (0211) 16 888 601
www.aufrecht.de –
ag essen PR 1036
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Onlinerecht · Markenrecht · Wettbewerbsrecht · Urheberrecht
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Die Düsseldorfer Kanzlei Terhaag & Partner besteht derzeit aus fünf Rechtsanwälten, die sich auf gewerbliche Schutzrechte und neue Medien speuialisiert haben. Die Kanzlei betreibt die bekannte Plattform www.aufrecht.de mit über 1550 Gerichtsurteilen im Volltext und über 250 juristen Beiträgen rund ums Thema Internet und Recht. Rechtsanwalt Michael Terhaag beschäftigt sich seit Jahren intensiv u.a. mit dem Sportwettenrecht und ist gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Volker Herrmann Autor des erfolgreichen im Data Beckerverlag erschienen Buches "Onlinerecht - Ratgeber für Selbstständige".
Ein neuer Verhandlungstermin wurde für den 22. März 2007 anberaumt.
In der Sache geht es um entgangene Wettgewinne eines Sportwetters, der in einer sogenannten Kombiwette auf insgesamt neun Spiele setzte. Acht davon hatte er richtig vorhergesagt. Lediglich die Pokalbegegnung zwischen Paderborn und dem, nicht nur von dem Kläger favorisierten, Hamburger SV war durch die Manipulationen Hoyzers trotz einer 2:0 Führung der Hanseaten letztendlich doch zugunsten des damaligen Regionalligisten Paderborn ausgegangen.
Der Kläger, der insgesamt 50 Euro in die Kombiwette investiert hatte, verlangt seinen durch die vorsätzlichen Fehlentscheidungen Hoyzers entgangenen Wettgewinn in Höhe von insgesamt immerhin 885 Euro. Nachdem das Amtsgericht Salzgitter der Klage noch durch Versäumnisurteil stattgegeben hatte (www.aufrecht.de/4197.html), hob das im weiteren Verlauf für zuständiges erklärtes Amtsgericht Paderborn die Entscheidung auf und wies die Klage gänzlich ab (www.aufrecht.de/4565.html). Nicht einmal seinen Wetteinsatz sollte der Kläger zurückverlangen können.
Der Entscheidung dürfte grundsätzliche Bedeutung hinsichtlich der Frage zukommen, ob ein vorsätzlich manipulierender Schiedsrichter oder auch Spieler für durch sein Verhalten entstehende Schäden haften soll. Das Amtsgericht Paderborn hatte eine Haftung vereinfacht ausgedrückt deshalb abgelehnt, weil nicht gesagt sei, wie das Spiel ausgegangen wäre, wenn Hoyzer nicht manipuliert hätte. Einem diesbezüglich angetretenen Beweisantritt lehnte man trotz der Tatsache der Führung des HSV ab, da ein alternativer Spielverlauf im Ergebnis nicht zu beweisen sei.
Dem Vortrag des Klägers, dass wegen des vorsätzlichen Manipulationen und der besonderen Stellung eines im Profifußball tätigen Rechtsanwalt bestehenden Vertrauensverhältnis eine Beweislastumkehr und zwar zu Lasten des wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Betrug verurteilten Beklagten anzunehmen sei, folgte das Gericht nicht. Es legte die Beweislast dem Kläger auf und wies die Klage ohne Beweisaufnahme ab.
Es bleibt abzuwarten, wie die Berufungsinstanz in Paderborn die Rechtslage beurteilt und ob die Entscheidung des BGH (www.aufrecht.de/5130.html) in Strafsachen nicht doch Einfluss auf die Sache hat.
Unterdessen hat allerdings auch die Deutsche Klassenlotterie die Wettbetrüger zivilgerichtlich in Anspruch genommen. Insgesamt soll ein Schadensersatz von 1,8 Millionen Euro im Raume stehen. Auch in dieser Angelegenheit wird wohl noch im März, allerdings vor dem Landgericht Berlin, verhandelt...
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