09.03.2007 - 20:05 - Tourismus, Auto & Verkehr
Spektakulär: Gerichte in Bayern und NRW bestätigen jetzt die Gütigkeit des EU Führerschein`s
Pressemitteilung von: EU FahrschulservicePR Agentur: EU-Fahrschulservice
Am 19.01.2007 wurden Teilbereiche der 3. Führerscheinrichtlinie in Deutschland umgesetzt. Seither ist dieses Thema fester Bestandteil der Berichterstattung im Fernsehen und in der Presse. Doch diese Medien- Berichterstattung zur Fahrerlaubnis ohne MPU schafft weder Klarheit noch Rechtssicherheit.
Das Thema Europäischer Gerichtshof und das Urteil vom 29.04.2004 und die Umsetzung von Teilbereichen der Dritten Führerscheinrichtlinie zum EU Führerschein und dessen Folgen wurden von den deutschen Behörden komplett außer Acht gelassen. Allenthalben ist ist u.a. in Verkehrs-Zeitschriften und von Anwälten zu lesen: Der Führerscheintourismus ist endgültig vorbei! Nachdem nun vom Verkehrsministerium und Wolfgang Tiefensee eine härtere Gangart gegen den so genannten EU Führerschein Tourismus angekündigt würde, entschieden jetzt völlig unerwartet deutsche Gerichte in Bayern und NRW zugunsten der Fahrerlaubnis aus Tschechien und Polen. Hier das NRW Urteil:
www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/master/C34757...
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Norbert Sohrweide
Stauteichstrasse 98
32105 Bad Salzuflen
Tel.- Nr.: 05222-803761
Fax -Nr.: 05222- 807317
eMail:
www.europa-fahrerlaubnis.com
Finanzamt Detmold
Steuernummer: 5313/5382/1493
Unsere Firma informiert seriös, Kompetent und umfassend seit dem Jahre 2004 über den Erwerb des EU-Führerscheins in Tschechien und anderen EU-Ländern. Dabei wird genau die Rechtsprechung wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt, welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheins ist. Unsere Firma wird inzwischen von Rechtsanwälten empfohlen, denn nur unter Einhaltung und die Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze der jeweiligen EU-Länder macht den Führerscheinerwerb möglich. Die Firma behält sich vor unter Berücksichtigung der bekannten Fakten die zum Führerscheinverlust führten mögliche Kunden abzulehnen
Das Thema Europäischer Gerichtshof und das Urteil vom 29.04.2004 und die Umsetzung von Teilbereichen der Dritten Führerscheinrichtlinie zum EU Führerschein und dessen Folgen wurden von den deutschen Behörden komplett außer Acht gelassen. Allenthalben ist ist u.a. in Verkehrs-Zeitschriften und von Anwälten zu lesen: Der Führerscheintourismus ist endgültig vorbei! Nachdem nun vom Verkehrsministerium und Wolfgang Tiefensee eine härtere Gangart gegen den so genannten EU Führerschein Tourismus angekündigt würde, entschieden jetzt völlig unerwartet deutsche Gerichte in Bayern und NRW zugunsten der Fahrerlaubnis aus Tschechien und Polen. Hier das NRW Urteil:
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