06.03.2007 - 11:39 - Politik, Recht & Gesellschaft

EAC Missionschef Dr. Klaus Michael Alenfelder überbrachte Grüße zum Purimfest 2007

Pressemitteilung von: European Anti-Discrimination Council EAC
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Überbrachte Grüße zum Purimfest 2007: Der Ständige Vertreter des EAC Dr. Klaus Michael Alenfelder
Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs im Freundeskreis überbrachte der Ständige Vertreter des Europäischen Antidiskriminierungsrats - EAC, Dr. Klaus Michael Alenfelder zum Purimfest 5767 (2007) den jüdischen Gemeinden in Deutschland herzliche Grüße des Executive Committees des EAC aus London.

Der Hauptfeiertag des Purim war dieses Jahr Sonntag, 4. März. ‚Am Vorabend des Festes versammelt sich die Gemeinde in der Synagoge. Nach dem Abendgebet wird das Esther-Buch aus einer handgeschriebenen Pergamentrolle vorgetragen. Jedes Mal wenn der Name des Bösewichtes Haman erwähnt wird, machen die Kinder ungeheuren Radau: Sie drehen eine Ratsche und klopfen auf dem Boden, um ihre Abneigung und ihren Protest gegen Haman zum Ausdruck zu bringen. Die Festmahlzeit beginnt am Nachmittag und zieht sich in die Abendstunden hinein. Es ist übrigens die einzige Mahlzeit im jüdischen Jahr, bei der das Trinken von Wein zu den Geboten des Festes gehört. Es ist sogar überliefert, dass man an diesem Tag so viel trinken soll, bis man zwischen dem edlen Held des Esther-Buches Mordechai und dem bösen Haman nicht mehr unterscheiden kann. Die jüdischen Gepflogenheiten der Nüchternheit, Zurückhaltung und Mäßigung in Bezug auf Wein werden für einen Tag aufgehoben. Purim ist ein Fest der Freude, auch wenn manchmal die äußeren Umstände wenig Grund dazu liefern.’
Alenfelder äußerte abschließend die Hoffnung, daß dem Purimfest künftig in der deutschen Öffentlichkeit die gleiche Aufmerksamkeit und Akzeptanz wie anderen religiösen Feiertagen zuteil werde.

Ständige Vertretung des European Anti-Discrimination Council – EAC
Geschäftsstelle
Martinstr. 43
53332 Bornheim

Tel.: 02227 907727
Fax: 02227 907336



www.eacih.eu

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Der European Anti-Discrimination Council – EAC (Europäischer Antidiskriminierungsrat) ist eine nichtstaatliche Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, ungerechtfertigte Diskriminierungen innerhalb der Europäischen Union. Der EAC stellt sich ausdrücklich gegen jede Form von Diskriminierung und strebt die Verwirklichung harmonischer und gerechter Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle europäischen Bürger und auf dem Gebiet der EU lebenden Menschen an.
In Besonderheit stellt sich der EAC gegen Diskriminierung aufgrund der folgenden Diskriminierungsmerkmale (in alphabethischer Reihenfolge):

• Alter
• Behinderung
• Geschlechts
• Rasse bzw. der ethnische Herkunft
• Religion oder Weltanschauung
• sexuelle Orientierung

Der Antidiskriminierungsrat unterstützt alle Aktivitäten, die der Schaffung gerechter und diskriminierungsfreier Lebensbedingungen in Europa dienen. Aus diesem Grund ist es unser dringliches Anliegen, europaweit gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die diesem Anliegen - im Sinne unseres Mottos „Per Iurem Ad Iustitiam“ - Rechnung tragen.
Der EAC koordiniert Antidiskriminierungs-Aktivitäten in ganz Europa. Darüber hinaus erarbeitet er durch den EAC Research Council (EAC Forschungsrat) regelmäßig wissenschaftliche Analysen der gegenwärtigen Entwicklungen auf dem Feld der Antidiskriminierung. Eine Auswahl dieser Arbeiten erscheint in der „EAC Review“.
Der Europäische Antidiskriminierungsrat verteidigt und fördert alle Maßnahmen der Europäischen Union im Kampf gegen Diskriminierung und unterstützt die EU-weite Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“

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