05.03.2007 - 22:14 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
NRW-weite Schwerpunktaktion zeigt Sicherheitsmängel beim Verkauf von Abbeizern
Pressemitteilung von: EUROPATICKER Umweltruf
EUROPATICKER Umweltruf (www.europaticker.de): Bei einer landesweiten Überwachungsaktion im Jahr 2006 hat das NRW-Verbraucherschutzministerium erhebliche Mängel beim Verkauf gefährlicher Abbeizer festgestellt. Abbeizer werden bei der Holzbearbeitung eingesetzt und enthalten oft Dichlormethan, das im Verdacht steht, Krebs auszulösen. Darüber hinaus wirkt es wie ein Narkosemittel und kann zur Bewusstlosigkeit und im schlimmsten Falle zum Tod führen.
Deswegen ist der Verkauf dieser Chemikalien nur nach ausführlicher Beratung des Kunden erlaubt, frei zugänglich dürfen solche Abbeizer nicht angeboten werden. Bei der Überwachungsaktion wurden fast 400 Bau- und Holzfachmärkte überprüft. In 28 wurden diese Abbeizer gefunden, das entspricht acht Prozent. In 17 dieser Geschäfte wurde das Selbstbedienungsverbot missachtet. In 23 der Geschäfte wurde keine sachkundige Person angetroffen, obwohl dies vorgeschrieben ist.
Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg kündigte als Reaktion auf das Ergebnis dieser Kontrolle weitere Überprüfungen an: „Die Geschäfte spielen mit der Gesundheit ihrer Kunden. Wir werden daher weitere Schwerpunktaktionen starten. Gleichzeitig unterstütze ich die Initiative des Bundesarbeitsministeriums, das ein generelles Verbot solcher Abbeizer auf EU-Ebene erreichen möchte. Es gibt inzwischen genug andere Methoden, zum Beispiel Abschleifen, Abstrahlen oder Heißdampf. Auf den Einsatz von dichlormethanhaltigen Abbeizern kann heutzutage verzichtet werden.“
Dichlormethanhaltige Abbeizer dürfen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien nur mit einem speziellen Vollschutzanzug und Spezialhandschuhen verarbeitet werden. Deshalb müssen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf dieser Abbeizer nach dem Chemikalienrecht durch sachkundiges Personal und
Hinweise auf der Verpackung vor den Gefahren gewarnt werden. Immer wieder ist es in der Vergangenheit zu schweren Unfällen gekommen. In den letzten 20 Jahren kam es bundesweit zu Unfällen mit insgesamt sieben Toten und 15 Verletzten.
Nach einer Belehrung über die Rechtslage nahmen die meisten aufgefallenen Händler die entsprechenden Abbeizer anschließend aus dem Verkauf, so dass das Angebot voraussichtlich weiter zurückgehen wird.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
DATA-KOM Daten- und Kommunikationsverarbeitungsgesellschaft mbH
Blumenstr. 11 D-39291 Möser Telefon: 039222 4125, Telefax: 039222 66664
Der EUROPATICKER Umweltruf erscheint im 7. Jahrgang. Das Ersterscheinungsdatum war der 20. März 2000.
Für die Titel: EUROPATICKER, KORRUPTIONSREPORT und UMWELTRUF nehmen wir Titelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG. in Anspruch.
Wir unterliegen dem Presserecht des Landes Sachsen-Anhalt. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes ist: Diplom-Betriebswirt Hans Stephani.
Ein Service
Deswegen ist der Verkauf dieser Chemikalien nur nach ausführlicher Beratung des Kunden erlaubt, frei zugänglich dürfen solche Abbeizer nicht angeboten werden. Bei der Überwachungsaktion wurden fast 400 Bau- und Holzfachmärkte überprüft. In 28 wurden diese Abbeizer gefunden, das entspricht acht Prozent. In 17 dieser Geschäfte wurde das Selbstbedienungsverbot missachtet. In 23 der Geschäfte wurde keine sachkundige Person angetroffen, obwohl dies vorgeschrieben ist.
Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg kündigte als Reaktion auf das Ergebnis dieser Kontrolle weitere Überprüfungen an: „Die Geschäfte spielen mit der Gesundheit ihrer Kunden. Wir werden daher weitere Schwerpunktaktionen starten. Gleichzeitig unterstütze ich die Initiative des Bundesarbeitsministeriums, das ein generelles Verbot solcher Abbeizer auf EU-Ebene erreichen möchte. Es gibt inzwischen genug andere Methoden, zum Beispiel Abschleifen, Abstrahlen oder Heißdampf. Auf den Einsatz von dichlormethanhaltigen Abbeizern kann heutzutage verzichtet werden.“
Dichlormethanhaltige Abbeizer dürfen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien nur mit einem speziellen Vollschutzanzug und Spezialhandschuhen verarbeitet werden. Deshalb müssen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf dieser Abbeizer nach dem Chemikalienrecht durch sachkundiges Personal und
Hinweise auf der Verpackung vor den Gefahren gewarnt werden. Immer wieder ist es in der Vergangenheit zu schweren Unfällen gekommen. In den letzten 20 Jahren kam es bundesweit zu Unfällen mit insgesamt sieben Toten und 15 Verletzten.
Nach einer Belehrung über die Rechtslage nahmen die meisten aufgefallenen Händler die entsprechenden Abbeizer anschließend aus dem Verkauf, so dass das Angebot voraussichtlich weiter zurückgehen wird.
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