(openPR) Der Bundesgerichtshof hat u.a. zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen der nicht selbst aufklärende Operateur sich darauf verlassen kann, dass die Aufklärung ordnungsgemäß erfolgt ist. Die hiernach bestehenden Kontrollpflichten gelten in noch stärkerem Maß, wenn der Operateur zugleich Chefarzt und deshalb für die ordnungsgemäße Organisation der Aufklärung im Krankenhaus verantwortlich ist. Im vorliegenden Fall muss der operierende Chefarzt darlegen, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um eine ordnungsgemäße Aufklärung sicherzustellen und die Befolgung seiner Anweisungen zu kontrollieren. Hierzu fehlt bisher jeglicher Vortrag.
Urteil vom 7. November 2006 - VI ZR 206/05
Quelle: PR-Mitteilung Nr. 157/2006 >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2006-11&nr=37874&pos=11&anz=18
Zur Entscheidung v. 7. November 2006 - VI ZR 206/05 – im Volltext >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2006-11&anz=18&pos=11&nr=38398&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf
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Pressebericht „Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung auf untergeordneten Arzt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
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Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus.
„Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen.
Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten.
Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung.
Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…
… abrechnen. Das kann unter Umständen sogar als Abrechnungsbetrug gewertet werden.
Rechtsanwalt Christoph von Drachenfels, Mühlheim an der Ruhr, weist auf die Gefahren hin: "Die Delegation ist nur bei bestimmten Leistungen zulässig. Der Arzt muss sie anordnen und fachlich überwachen. Und die ausführenden Personen müssen entsprechend qualifiziert sein. Sonst …
… etwa im Falle einer gebotenen Applikation seine Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff erteilen kann. Nach überwiegender Auffassung in der arzt- und medizinrechtlichen Literatur muss davon ausgegangen werden, dass die ärztliche Aufklärung als solche keiner Delegation zugänglich ist und somit regelmäßig vom Arzt selber geschuldet ist.
Ihr Lutz Barth
… In dem Krankenhaus vereinbarte der Patient für die geplante Operation eine Chefarztbehandlung. Er wurde dann jedoch von einem anderen Arzt als Vertreter des Chefarztes operiert. Die Operation selbst verlief ohne Komplikationen. Es kam allerdings zu einer Nachblutung, die durch Tamponaden gestoppt werden konnte.
Der Patient verlangte Schadensersatz, unter …
… herausgearbeitet, aus denen sich Beweiserleichterungen zugunsten der Patientenseite ergeben. Zu nennen sind hier insbesondere der sog. „grobe Behandlungsfehler“ sowie die Aufklärungsrüge oder auch Dokumentationsversäumnisse.
Andrea Moersdorf, geschäftsführende Inhaberin von Moersdorf Consulting ist selbst Mutter einer behinderten Tochter, die wegen eines …
… durch nichtmedizinisches Fachpersonal geäußert werden, können nach Auffassung des Senats durch eine regelmäßige Überwachung Rechnung getragen werden.
Dass im Übrigen eine ärztliche Aufklärung geboten ist, ist unzweifelhaft, wenngleich im vorliegenden Einzelfall der Klägerin die Berufung auf die unterbliebene Aufklärung verwehrt worden ist. Nach Auffassung …
Was sollten Pflegekräfte über die ärztlichen Aufklärungspflichten wissen?
Pflegekräfte reklamieren zunehmend für sich einen Aufgabenbereich, der ausschließlich ihnen vorbehalten ist. Über die Etablierung der sog. Vorbehaltsaufgaben wird der Versuch unternommen, sich bewusst von dem ärztlichen Kompetenzbereich abzugrenzen. Nehmen wir diese Entwicklung …
… und der Besuch der Arztpraxis entfallen – ein wichtiger Vorteil gerade für Menschen, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind.4. Verständliche und geduldige Aufklärung: Der Einsatz des Avatars hilft, komplexe medizinische Informationen verständlich zu vermitteln, damit die Patientinnen und Patienten fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit …
… stellt dazu fest: Vereinbart der Patient vor einem geplanten Heileingriff gegen zusätzliches Honorar die Behandlung durch den Chefarzt der Klinik, so ist seine Einwilligungsaufklärung auf die Durchführung der Operation durch den Chefarzt persönlich beschränkt. Wird die Operation in einem solchen Fall durch einen, selbst vorher namentlich aufgelisteten …
… kann. Nach der Heilkundeübertragungs-Richtlinie sollen Pflegekräfte künftig eigenständig Heil- und Hilfsmittel verordnen und Patienten überweisen können.
Gestritten wurde insbesondere über Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen. Unter Delegation versteht man die Übertragung ärztlicher Aufgaben an nichtärztliches Personal, wobei der Arzt die …
… in der Aufklärungspflicht keinen Verstoß in der Berufsausübungsfreiheit der aufklärungspflichtigen Bank nach Art. 12 Abs. 1 GG, da auf Grund der Rechtsprechungspraxis des BGH kein Vertrauensschutz geboten sei. Auch im Hinblick auf die anderweitige Entscheidungspraxis gegen sog. freie Finanzberater liege keine Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, da Kunden …
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