Phoenix Kapitaldienst Anleger werden durch Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten

Pressemitteilung von: mak Anwaltskanzlei
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Der Insolvenzverwalter der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH fordert nunmehr von den Anlegern die Rückzahlung angeblicher Scheingewinne.

Hierbei beruft sich er sich darauf, dass der vormalige Prokurist der Phoenix wegen Anlagebetruges zwischenzeitlich zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt wurde und der Insolvenzverwalter deshalb angeblich berechtigt wäre, ausgezahlte Gewinne als sogenannte Scheingewinne zurückzufordern. Nach seiner Rechtsauffassung seien die erhaltenen Auszahlungen, die seinerzeit an die Anleger bezahlt wurden, als sogenannte Scheingewinne im Zeitraum von vier Jahren vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar.

Hiergegen spricht nach Ansicht der mak Anwaltskanzlei unter anderem, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung der Anleger im Regelfall keinerlei Kenntnisse davon hatte, dass es sich um Scheingewinne handeln könnte.

Nicht nur aus diesem Grunde geht die mak Anwaltskanzlei davon aus, dass sich die Anleger erfolgreich gegen diese Forderungen des Insolvenzverwalters zur Wehr setzen können und dies auch tun sollten, wenn sie entsprechende Anfechtungserklärungen in den nächsten Tagen erhalten oder bereits erhalten haben.

mak Anwaltskanzlei
Menzel · Amarotico RA GmbH
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Ansprechpartner:
RA Michael Menzel oder
RA Ole Klie

Die mak Anwaltskanzlei hat sich unter anderem auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern spezialisiert. Der Internetauftritt www.mak-anwaltskanzlei.de bietet zudem ständig aktuelle Informationen aus diesem Bereich, wie auch aus dem Immobilien- und dem Vermieterrecht sowie dem Steuerrecht.

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