Falk Zinsfonds: Hintergründe und neue Entwicklungen

Pressemitteilung von: RAe Hänssler & Häcker-Hollmann
Der Falk Zinsfonds wurde 2003 von dem Emissionshaus Falk Capital aufgelegt. Die Gelder des Zinsfonds sollen dazu benutzt worden sein, die Immobilien der Falk Gruppe zu finanzieren und damit die Fondskosten zu tragen. Die Anleger verpflichteten sich, ihr Kapital bei einer Mindesteinlage von 10.000 Euro für mindestens ein Jahr fest anzulegen. Im Gegenzug sollte eine Rendite in Höhe von 8 % an die Investoren des Zinsfonds ausgeschüttet werden.

Rund 3000 Anleger zahlten seit März 2003 insgesamt 58 Millionen Euro in den Fonds ein. Obwohl der Zinsfonds von den Vermittlern als sichere Anlage angepriesen wurde, erhielten die Anleger keinerlei Sicherheiten (Grundpfandrechte o.ä.) für ihre Einlagen.

Die angekündigten Zinszahlungen blieben aus, da die Falk-Gruppe schon länger in einer finanzielle Schieflage steckte. Um diese Schieflage zu beseitigen, stellte das Falk-Management einen Sanierungsplan für den Zinsfonds vor. Demnach sollte das Fondsvermögen aus dem Zinsfonds in Genussrechte umgewandelt werden, was der Falk-Gruppe kurzfristig einen Kapitalzufluss beschert hätte. Um diesen Sanierungsplan in die Tat umzuwandeln, mussten aber zwei Drittel der knapp 3000 Anleger diesem Plan zustimmen. Damit dies erreicht werden konnte, soll das Management den Anlageberatern verdeckte Innenprovisionen versprochen haben, für den Fall, dass sie Anleger überreden können, dem Sanierungsplan zuzustimmen. Die Anleger wussten dagegen nicht, dass ihr persönlicher Berater eine Provision für die Zustimmung bekommen sollte und sie somit wohl wenig objektiv beraten werden würden.

Die Staatsanwaltschaft München I sah sich daraufhin veranlasst zu reagieren, da sie im Vorgehen des Managements einen Verdacht zur Anstiftung zum Betrug sah.Laut Staatsanwaltschaft habe es konkrete Hinweise dafür gegeben, dass die Falk-Firmengruppe Ende 1999, Anfang 2000 bereits massive Liquiditätsprobleme hatte. Spätestens Ende 2002 habe sich die Firmengruppe in einer massiven Krise befunden. Den Anlegern des Zinsfonds sei aber noch im März 2003 vorgespiegelt worden, dass es sich bei der Falk-Gruppe um ein finanzstarkes Unternehmen handeln würde.

Seit Anfang dieses Jahres hat die Zinsfonds GbR damit begonnen, einen Teilbetrag der eingezahlten Einlagen an die Anleger zurückzuzahlen. Allerdings beläuft sich der Betrag auf lediglich 35 % des ursprünglich in die Gesellschaft eingebrachten Kapitals. Laut Aussagen der Vertreter der Gesellschaft sind weitere Zahlungen aber für das Frühjahr 2007 geplant, nachdem ausstehende Forderungen der Zinsfonds GbR beglichen worden sind.

Daneben können Anleger in den meisten Fällen Schadensersatzansprüche in Höhe der Einlagesumme gegen ihre Anlageberater geltend machen, wie erstinstanzliche Urteile bestätigen. Demnach hätte der Anlageberater darüber aufklären müssen, dass es sich bei dem Falk-Zinsfonds keineswegs um ein risikoarmes Geschäft handelte. Insbesondere hätte er darauf hinweisen müssen, dass es für die gezahlten Einlagen keine Sicherheiten gab.

Diana Römhild
- Rechtsanwältin-

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Rechtsanwälte
Hänssler & Häcker- Hollmann
Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711/ 930 81 10; Fax : 0711/ 36 84 38
e-mail:
www.hh-h.de

Die Rechtsanwaltskanzlei Hänssler & Häcker- Hollmann hat sich seit ihrer Gründung 1995 auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankenrecht spezialisiert.

News-ID: 121989 • Views: 1831

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr