(openPR) Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten soll in den kommenden Monaten intensiv in den Fraktionen diskutiert werden. Hierbei sollen u.a. die Rechtsfragen mit Blick auf die Patientenverfügung geklärt und ggf. in einem Gesetz verabschiedet werden. Insofern nehmen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellvertretend für uns in einem bedeutsamen ethischen Wertediskurs Stellung.
Dem 16. Deutschen Bundestag gehören 614 Abgeordnete an und nahezu ein Viertel der Bundestagsabgeordneten (23,3%) haben eine juristische Ausbildung genossen.
Zu fragen ist, ob die Abgeordneten einer paternalistischen Ethik der Fraktion unterworfen werden können? Eine Bejahung dieser Frage würde weitreichende Konsequenzen auf das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zeitigen.
Ein diesbezüglich einschlägiger Sachverhalt kann dem Juristischen Repetitorium hemmer – RA(e) Dr. Schlömmer/Daxhammer – entlehnt werden. Die dort angebotene Lösung des Falls (Teil 2) könnte sich als eine verfassungsrechtliche Orientierung für den von einem Fraktionszwang geplanten Abgeordneten erweisen.
Quelle: Juristisches Repetitorium hemmer >>>
http://www.hemmer.de/repetitorium/rep_pdf/16__Fall%20zu%20Art%2038%20I%202%20GG%5B1%5D.pdf
Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wünsche ich bei der Lösung des Falls viel Erfolg und vielleicht leisten die Juristen unter den Abgeordneten ggf. ihren Kollegen im Parlament Hilfe bei den Fragen eines möglichen Fraktionzwanges, ohne sich der Gefahr einer unerlaubten Rechtsberatung auszusetzen!
Lutz Barth











