Ernüchterung beim Leipziger Symposium zur Finanzierung der Privatschulen

Pressemitteilung von: Software AG-Stiftung/Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht (IfBB) / PR Agentur: Zeeb Kommunikation
Strategieänderung tut Not

Darmstadt/Leipzig. Auf Einladung der Software AG-Stiftung und des Instituts für Bildungsrecht und Bildungsforschung (IfBB) trafen sich am 2. Februar hochrangige Richter, Rechtswissenschaftler, Bildungsökonomen und viele von den länderspezifischen Privatschulfinanzierungsgesetzen Betroffene der unterschiedlichsten Schultypen in der Leipziger Alten Börse.

Die Veranstaltung versuchte, die juristischen und ökonomischen Aspekte des Themas in Beziehung zueinander zu setzen, indem sie die Erkenntnisse einer aktuellen Publikation der beiden Professoren Friedhelm Hufen und Johann Peter Vogel, die explizit nach den Zukunftsperspektiven der Schulen in freier Trägerschaft fragen ("Keine Zukunftsperspektiven für Schulen in freier Trägerschaft?", Berlin 2006), aufgriff.

Der in der Vergangenheit vielfach unternommene Versuch, eine Unterstützung der freien Schulen durch den Staat aus dem Wortlaut des Grundgesetzes sowie diverser höchstrichterlicher Entscheidungen abzuleiten, verlor während der Diskussion der Fachleute zunehmend an Bedeutung. Denn während beispielsweise in den Niederlanden die 100-prozentige Finanzierung des freien Schulwesens verfassungsmäßig verankert ist, lässt im deutschen Recht die garantierte Errichtungsfreiheit für private bzw. freie Schulen große Auslegungsspielräume zu.

Um mehr Klarheit in diese Thematik zu bekommen und faire Berechnungsgrundlagen für freie Schulen zu schaffen, hat die Software AG-Stiftung im Zusammenhang mit ihrem Engagement für Vielfalt im Bildungswesen länderspezifische Gutachten zu den tatsächlichen Kosten eines Schülers an staatlichen Schulen in Auftrag gegeben. Diese vom Steinbeis-Transfer-Zentrum (Heidenheim) erstellten Gutachten sowie eine verfassungsrechtliche Einschätzung durch Prof. Hufen (Universität Mainz) könnten für die Privatschulen zu der Formel "Mindestförderung der freien Schulen gleich Schülerkosten an staatlichen Schulen minus zulässigem Eigenbetrag (der Eltern)" führen. Die Träger der freien Schulen befürworten diese transparente Formel zwar nachdrücklich, allein die erhoffte Umsetzung wird auf sich warten lassen.

Denn war bezüglich des Sinngehalts des Grundgesetz-Artikels 7 (Schulwesen) bereits eine gewisse Bandbreite der juristischen Positionen erkennbar, so ergaben sich angesichts der nüchtern erhobenen Zahlen zu den Kosten eines staatlichen Schülers weitere Ansatzpunkte für kontroverse Sichtweisen. Vertreter hoher Gerichte etwa bekannten, man könne angesichts des aktuellen Zuwachses an Schülern keine besondere Gefährdung der "Institution Privatschule" erkennen.

Die entstandene Unruhe unter den etwa 150 Teilnehmern des Symposiums, machte die Kluft zwischen derart allgemeinen Einschätzungen und der realen Situation zumindest einzelner der freien Schulen deutlich. Denn die Wirklichkeit ist geprägt durch dreijährige Wartefristen bis zu den ersten staatlichen Zuschüssen, Elternbeiträge, die über den verfassungsrichterlich definierten Höchstgrenzen liegen, unzureichende Finanzhilfen bei der Schaffung von Schulraum sowie generell intransparente Regelungen bei der staatlichen Unterstützung. Diese Bedingungen machen - inzwischen auch den konfessionellen - freien Schulen so schwer zu schaffen, dass von einem fairen Wettbewerb keine Rede mehr sein kann.
Während einerseits die Tatsache unbestritten ist, dass es sich bei nahezu allen Neuerungen im staatlichen Schulwesen um Adaptionen aus dem Bereich der freien Schulen handelt, wird ihnen gleichzeitig vorgehalten, sie müssten ihre Angebote weder flächendeckend noch für alle Kinder bereit halten. Solche Argumente sind den Fachleuten seit Jahrzehnten vertraut und verweisen darauf, wie gering die Bildungspolitik die pädagogische Vielfalt, das Elternrecht auf freie Schulwahl und selbst die einverleibten Innovationen schätzt.

Dass vernünftige Positionen ebenso gut möglich wie finanzierbar sind, zeigt immerhin eine sehr konkrete positive Perspektive für die Bezuschussung freier Schulen in Hamburg, wo bis 2011 eine schrittweise Annäherung an 85 Prozent der tatsächlichen Kosten eines Schülers an staatlichen Schulen gesetzlich festgelegt ist.

Der Austausch in Leipzig hat die Träger freier Schulen und deren Verbandsvertreter erkennen lassen, wie weit man derzeit mit gerichtlichen Vorstößen kommen kann, wie notwendig fundierte Begutachtungen sind und wie fruchtbar eine enge Zusammenarbeit der Verbände in dieser Hinsicht sein könnte.
Wo wie in jüngster Zeit in Teilen Ostdeutschlands die Zahl staatlicher Schulen dramatisch abnimmt (minus 40 Prozent), während der Anteil freier Schulen stark wächst (plus 20 Prozent), wird die Dynamik des "Megathemas Bildung" besonders deutlich. Auch in den meisten anderen Regionen ist die Nachfrage nach freien Schulen ungebremst. Wie lange es sich Politik und Verwaltung noch leisten können, in diesem bürgerschaftlichen Engagement eher ein abzuwehrendes Übel zu sehen, wird die Zukunft zeigen.
Walter Hiller

Vorstand: Dr. h.c. Peter M. Schnell (Vors.),
Prof. Dr. Horst Philipp Bauer, Lothar J. A. Hinkel
Kontakt: Software AG-Stiftung, Am Eichwäldchen 6, 64297 Darmstadt,
Tel. 06151-91665-0, Fax 06151-91665-129,
, www.software-ag-stiftung.de

Kontakt: Aribert H. Wandersleben (Vorstand), wissenschaftliche Leitung: Dr. jur. Thomas Langer Arnulfstraße 20, 50937 Köln, Tel. 0221-7884219, , www.institut-ifbb.de

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Über die Software AG-Stiftung
Die Software AG (SAG) wurde 1969 von dem Mathematiker Peter M. Schnell und mehreren Kollegen gegründet. Die an der TecDAX notierte SAG hat heute mehr als 2.700 Mitarbeiter und 3.000 Kunden in 59 Ländern. Im Jahr 2005 erzielte das Unternehmen einen Konzernumsatz von 438 Millionen Euro. Damit ist die SAG Deutschlands zweitgrößter Softwarehersteller. Der SAG-Gründer und langjährige Vorstandsvorsitzende Peter M. Schnell (Jahrgang 1935) brachte im Jahr 1992 seine sämtlichen Aktien der Software AG in zwei Stiftungen ein, davon 98 Prozent in die gemeinnützige Software AG-Stiftung. Stiftungsziel ist die Förderung von Projekten in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Altenhilfe und -fürsorge, Erziehung und Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Umweltschutz, Betreuung von Menschen mit Behinderungen nach dem Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Für seine Stiftungsarbeit hat Peter M. Schnell im Jahr 2002 die Goldmedaille des Bundesverbandes deutscher Stiftungen erhalten.

Über das Institut für Bildungsforschung und Bildungsrecht e.V.
Das seit 1996 bestehende IfBB dient der Förderung des Bildungswesens durch interdisziplinär ausgerichtete rechtswissenschaftliche und bildungspolitische Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Schulen in freier Trägerschaft im deutschen und europäischen Umfeld. Das IfBB wird von einem privatrechtlichen Verein mit Sitz in Hannover und Köln getragen. Die wissenschaftliche Leitung liegt bei Dr. jur. Thomas Langer. Die wissenschaftlichen Publikationen erscheinen bei Duncker & Humblot, Berlin.

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