06.02.2007 - 10:18 - Gesundheit & Medizin
SPD erhöht Druck auf Gesundheitsreform-Gegner
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
SPD-Fraktionschef Peter Struck will das Verhalten der SPD-Abweichler bei der Ausschuss-Abstimmung über die Gesundheitsreform nicht auf sich beruhen lassen.
Quelle: Ärztliche Praxis >>> mehr dazu >>>
www.gms-letter.de/cgi-bin/link/1899/217359/4901
Kurze Anmerkung:
Auch wenn derzeit keine Disziplinarmaßnahmen gegen die „Abweichler“ erwogen werden, ist dem Fraktionschef der SPD das intensivere Studium des Grundgesetzes anbefohlen. Mal von dem fragwürdigen Fraktionszwang abgesehen, ist der grammatikalische Wortlaut des Art. 38 Abs. 1 GG wohl eindeutig und er lässt keinen Zweifel darüber aufkommen, dass die Abgeordneten in ihrer Entscheidung frei sind. Sie sind aus guten Gründen nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, auch wenn sich in der SPD-Fraktion eine klare Mehrheit abgezeichnet hat. Der Hinweis von Struck, wonach es sich nicht um eine Gewissensentscheidung gehandelt habe, ist unbeachtlich, denn hierauf kommt es nicht an. Der Fraktionszwang, in seiner milden Form als Fraktionsdisziplin bezeichnet, ist schlicht und ergreifend verfassungswidrig. Hieran vermag auch der vielfach bemühte Umstand nichts zu ändern, wonach die Abgeordneten nicht immer über alle Einzelheiten eines Gesetzes informiert sind und sich auf bestimmte Politikbereiche spezialisiert haben. In der Debatte um die gescholtene Gesundheitsreform spricht es allerdings für sich, dass der gesundheitspolitische Sachverstand in der Person des Herrn Lauterbach jedenfalls bei der konkreten Abstimmung geschwiegen hat. Dieser verdient eher Beachtung und Wohlwollen, denn Schelte durch den Fraktionschef! Denn schließlich steht die Glaubwürdigkeit eines Sachverständigen auf dem Spiel, der erkennbar nicht um die Fraktionsdisziplin willen seine fachliche Kompetenz beim Betreten des Plenarsaals des Deutschen Bundestages an die Tür hängt.
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
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Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
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Auch wenn derzeit keine Disziplinarmaßnahmen gegen die „Abweichler“ erwogen werden, ist dem Fraktionschef der SPD das intensivere Studium des Grundgesetzes anbefohlen. Mal von dem fragwürdigen Fraktionszwang abgesehen, ist der grammatikalische Wortlaut des Art. 38 Abs. 1 GG wohl eindeutig und er lässt keinen Zweifel darüber aufkommen, dass die Abgeordneten in ihrer Entscheidung frei sind. Sie sind aus guten Gründen nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, auch wenn sich in der SPD-Fraktion eine klare Mehrheit abgezeichnet hat. Der Hinweis von Struck, wonach es sich nicht um eine Gewissensentscheidung gehandelt habe, ist unbeachtlich, denn hierauf kommt es nicht an. Der Fraktionszwang, in seiner milden Form als Fraktionsdisziplin bezeichnet, ist schlicht und ergreifend verfassungswidrig. Hieran vermag auch der vielfach bemühte Umstand nichts zu ändern, wonach die Abgeordneten nicht immer über alle Einzelheiten eines Gesetzes informiert sind und sich auf bestimmte Politikbereiche spezialisiert haben. In der Debatte um die gescholtene Gesundheitsreform spricht es allerdings für sich, dass der gesundheitspolitische Sachverstand in der Person des Herrn Lauterbach jedenfalls bei der konkreten Abstimmung geschwiegen hat. Dieser verdient eher Beachtung und Wohlwollen, denn Schelte durch den Fraktionschef! Denn schließlich steht die Glaubwürdigkeit eines Sachverständigen auf dem Spiel, der erkennbar nicht um die Fraktionsdisziplin willen seine fachliche Kompetenz beim Betreten des Plenarsaals des Deutschen Bundestages an die Tür hängt.
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