04.02.2007 - 19:05 - Politik, Recht & Gesellschaft
OLG Koblenz befristet nachehelichen Unterhalt trotz langer Ehedauer
Pressemitteilung von: ASP Rechtsanwälte Krefeld
Das OLG Koblenz hat in einem Urteil vom 02.11.2006 die BGH-Rechtsprechung zur Befristung von nachehelichem Unterhalt aufgegriffen und einen nachehelichen Unterhaltsanspruch trotz langer Ehedauer und Kindererziehung begrenzt.
Das Gericht hat entschieden, dass der Aufstockungsunterhalt auch nach 25-jähriger Ehe zeitlich begrenzt werden kann, wenn die Einkommensdivergenz der Ehegatten nicht auf ehebedingten Nachteilen beruht und es dem Unterhaltsberechtigten – auch unter Berücksichtigung seines Alters – zumutbar ist, sich dauerhaft auf einen niedrigeren Lebensstandard einzurichten, der lediglich seinen eigenen beruflichen Möglichkeiten entspricht. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies selbst dann, wenn der Unterhaltsberechtigte in der Ehe einen Großteil der Hausarbeit sowie der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben gegenüber zwei gemeinsamen Kindern wahrgenommen hat (hier Befristung auf fünf Jahre nach einer Trennungszeit von ebenfalls fünf Jahren, innerhalb derer bereits Unterhalt gezahlt wurde).
Das Urteil kommentiert Rechtsanwalt Jochem Schausten - Fachanwalt für Familienrecht - ais Krefeld so: "Die Gerichte nehmen die vom Gesetzgeber beabsichtigte Reform des Unterhaltsrechts im Hinblick auf die Erweiterung der Befristungsmöglichkeiten vorweg!"
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
ASP Rechtsanwälte Krefeld
Cracauer Str. 91-93
47799 Krefeld
Fon: 02151/566040
Fax: 02151/5660429
Email:
Homepage: www.asp-rechtsanwaelte.de
ASP Rechtsanwälte Krefeld ist eine auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht spezialisierte Kanzlei. Vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten die Mandanten bundesweit ausschließlich in den benannten Rechtsgebieten.
Das Gericht hat entschieden, dass der Aufstockungsunterhalt auch nach 25-jähriger Ehe zeitlich begrenzt werden kann, wenn die Einkommensdivergenz der Ehegatten nicht auf ehebedingten Nachteilen beruht und es dem Unterhaltsberechtigten – auch unter Berücksichtigung seines Alters – zumutbar ist, sich dauerhaft auf einen niedrigeren Lebensstandard einzurichten, der lediglich seinen eigenen beruflichen Möglichkeiten entspricht. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies selbst dann, wenn der Unterhaltsberechtigte in der Ehe einen Großteil der Hausarbeit sowie der Erziehungs- und Betreuungsaufgaben gegenüber zwei gemeinsamen Kindern wahrgenommen hat (hier Befristung auf fünf Jahre nach einer Trennungszeit von ebenfalls fünf Jahren, innerhalb derer bereits Unterhalt gezahlt wurde).
Das Urteil kommentiert Rechtsanwalt Jochem Schausten - Fachanwalt für Familienrecht - ais Krefeld so: "Die Gerichte nehmen die vom Gesetzgeber beabsichtigte Reform des Unterhaltsrechts im Hinblick auf die Erweiterung der Befristungsmöglichkeiten vorweg!"
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