(openPR) Münster, 2. Februar 2007 – Über die rechtlichen Vorgaben zur Herstellung und Sicherheitsbewertung von Kosmetika haben am Dienstag (30. Januar) Fach- und Führungskräfte pharmazeutischer Unternehmen auf der Veranstaltung "Kosmetikrecht kompakt" diskutiert. Informationsbedarf bestand insbesondere zur Bedeutung der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) für die Hersteller kosmetischer Mittel. Fachapotheker Ralf Sibbing von der Pharma-Unternehmensberatung Dr. Stefan Sandner GmbH, DiapharmGruppe (www.diapharmgruppe.de), erläuterte unter anderem, wann Bestandteile von Kosmetika unter die Registrierungspflicht fallen und welche Übergangsvorschriften gelten.
"Bei registrierungspflichtigen Roh- oder Wirkstoffen müssen Kosmetika-Hersteller darauf achten, dass ihre jeweilige Anwendung von der Sicherheitsbewertung des Lieferanten abgedeckt ist, oder sie müssen diese Bewertung selbst veranlassen", mahnt Ralf Sibbing. "Sonst dürfen sie den Stoff zukünftig nicht mehr verwenden." Neben der REACH-Verordnung standen bei "Kosmetikrecht kompakt" auch weitere regulatorische Rahmenbedingungen für Kosmetika auf der Tagesordnung. Haftungs- und Abgrenzungsfragen beispielsweise diskutierte Dr. Christoph Hegele von der Rechtsanwaltskanzlei Gerstenberg, während sein Kollege Thorsten Beyerlein von der Kanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw die Anforderungen für das Inverkehrbringen ins Visier nahm. Das vom Forum Institut für Management GmbH veranstaltete Seminar Kosmetikrecht bietet Nicht-Juristen einen Überblick über die wichtigsten Schwerpunkte des Kosmetikrechts.
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D-48155 Münster
Ansprechpartnerin:
Nicole Sibbing
Tel.: +49 (0)251 - 60935-17
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www.diapharmgruppe.de
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