01.02.2007 - 16:23 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
VIP Medienfonds 3 und 4 – Finanzamt München II versendet am 01.02.2007 geänderte Grundlagenbescheide an die Wohnsitzfinanzämter
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Steuernachzahlungen stehen nun unmittelbar bevor!
Auf Nachfrage der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte teilte das für die VIP Medienfonds 3 & 4 zuständige Finanzamt München II mit, dass betreffend den VIP 3 bereits am 24.01.2007 der geänderte Grundlagenbescheid an die Wohnsitzfinanzämter verschickt wurde.
Der geänderte Grundlagenbescheid zum VIP 4 wird am 01.02.2007 an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter übermittelt. Die zuständige Sachbearbeiterin des Finanzamts München II teilte weiter mit, dass die Wohnsitzfinanzämter in Kürze entsprechende Folgebescheide an die Gesellschafter verschicken werden.
Die Gesellschafter haben daher nun unmittelbar mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen, da durch die geänderten Grundlagenbescheide die von den Fondsgesellschaften geltend gemachten Verluste nahezu vollständig aberkannt wurden.
Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, sollten diejenigen Gesellschafter, die demnächst einen geänderten Einkommensteuerbescheid erhalten werden, umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr der Forderungen prüfen lassen.
Neben den Steuernachzahlungen drohen den Gesellschaftern auch Verzugszinsen, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. „Für die betroffenen Anleger bestehen gegenüber der Finanzverwaltung verschiedene Handlungsoptionen.“, so der Rechtsanwalt und Steuerrechtsexperte Ralf Biebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Die richtige Alternative muss aber individuell mit dem betroffenen Anleger abgestimmt werden.“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Biebl weiter.
Handlungsbedarf besteht nach Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aber auch hinsichtlich zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen und gegenüber den finanzierenden Banken. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kannzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der VIP-Medienfonds.
Darüber hinaus kommen nach wie vor Beratungshaftungsansprüche gegen Anlageberater in Betracht, wenn diese über die Risiken der Beteiligungen im Allgemeinen und auf das Risiko der möglichen späteren steuerlichen Aberkennung im Besonderen, nicht hingewiesen haben.
Betroffene Anleger sollten nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ihre berechtigten Ansprüche nunmehr zeitnah anmelden, um zu verhindern, dass die Ansprüche verjähren.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/f...
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Auf Nachfrage der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte teilte das für die VIP Medienfonds 3 & 4 zuständige Finanzamt München II mit, dass betreffend den VIP 3 bereits am 24.01.2007 der geänderte Grundlagenbescheid an die Wohnsitzfinanzämter verschickt wurde.
Der geänderte Grundlagenbescheid zum VIP 4 wird am 01.02.2007 an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter übermittelt. Die zuständige Sachbearbeiterin des Finanzamts München II teilte weiter mit, dass die Wohnsitzfinanzämter in Kürze entsprechende Folgebescheide an die Gesellschafter verschicken werden.
Die Gesellschafter haben daher nun unmittelbar mit erheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen, da durch die geänderten Grundlagenbescheide die von den Fondsgesellschaften geltend gemachten Verluste nahezu vollständig aberkannt wurden.
Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, sollten diejenigen Gesellschafter, die demnächst einen geänderten Einkommensteuerbescheid erhalten werden, umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr der Forderungen prüfen lassen.
Neben den Steuernachzahlungen drohen den Gesellschaftern auch Verzugszinsen, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. „Für die betroffenen Anleger bestehen gegenüber der Finanzverwaltung verschiedene Handlungsoptionen.“, so der Rechtsanwalt und Steuerrechtsexperte Ralf Biebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Die richtige Alternative muss aber individuell mit dem betroffenen Anleger abgestimmt werden.“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Biebl weiter.
Handlungsbedarf besteht nach Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aber auch hinsichtlich zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen und gegenüber den finanzierenden Banken. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kannzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger der VIP-Medienfonds.
Darüber hinaus kommen nach wie vor Beratungshaftungsansprüche gegen Anlageberater in Betracht, wenn diese über die Risiken der Beteiligungen im Allgemeinen und auf das Risiko der möglichen späteren steuerlichen Aberkennung im Besonderen, nicht hingewiesen haben.
Betroffene Anleger sollten nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ihre berechtigten Ansprüche nunmehr zeitnah anmelden, um zu verhindern, dass die Ansprüche verjähren.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:
Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,
• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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