Qualitätssicherung in der privaten Arbeitsvermittlung durch Branchenmodell Q-PAV

Pressemitteilung von: ASAF-Personal
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Berufseignungsbeurteilung nach DIN 33430, Existenzgründungs- und Jobberatung für Ältere
Die im Bericht 2006 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vorgestellten Ergebnisse mehrerer Forschungsinstitute zur Evaluation der Arbeitsmarktreformen Hartz I bis III stellten unter der Betrachtung der Wirksamkeit des Vermittlungsgutscheines fest, dass es den Arbeitsuchenden an Informationen über Kompetenzen und Qualität der privaten Vermittler/innen mangelt. „Die fehlende Qualitätskontrolle führt dazu, dass gerade die am stärksten benachteiligten Kundinnen und Kunden an eher schlechte Vermittler/innen geraten (können).“

Worin unterscheiden sich „gute“ von „schlechten“ Arbeitsvermittler/innen? Sind „schlechte“ Arbeitsvermittler/innen auch gleichzeitig „unseriöse“? Was sind die sogenannten „kritischen Ereignisse“ für die Berufsgruppe der Arbeitsvermittler/innen? Ein Vermittler, der sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat, keine Vorstrafen oder Gewerbeuntersagungen hat, Kenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften und den Datenschutz hat und die Technologie der Scientology nicht anwendet, ist für die Berufsausübung grundsätzlich geeignet, aber Unterscheidungsmerkmale für „gute“ oder „schlechte“ Arbeitsvermittler im Sinne eines Qualitätsmanagements können diese Kriterien nicht sein. Es bedarf einer genauen Definition der Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme von Unternehmen der Personal- und Arbeitsvermittlung, der Evaluierung ihrer Umsetzung in die Praxis und eines Qualitäts-Monitoring.

Das alles bietet das branchenspezifische Vier-Phasen-Modell Q-PAV (veröffentlicht vom DIN als PAS 1058) an. Im Zentrum stehen stets die Anforderungen des Arbeitsmarktes und die Zufriedenheit der Kunden. Die jeweiligen Kriterien sind für jede Phase definiert und für Audits mit entsprechenden Anforderungen untersetzt. Vor dem Audit steht die Selbstbewertung mittels Checkliste. Die vier Phasen beziehen sich auf unterschiedliche Qualitätsniveaus, die gewährleisten sollen, dass Q-PAV als Qualitätsmanagementsystem sowohl von den Leistungsstarken der Branche, aber auch von Einzel- und Kleinunternehmern real mach- und finanzierbar ist.

Das Vier-Phasen-Modell Q-PAV steht seit 2006 allen Vermittlern und ihren Verbänden zur Verfügung. Bundeseinheitliche Bewertungs- und Auditierungsregeln (vgl. auch beispielsweise die auf deren Homepage veröffentlichten Auditierungs- und Bewertungsregeln des Fachverbandes VAP.NORD e.V.) und für Dritte nachprüfbare Audits könnten die Möglichkeit zu mehr Transparenz in der privaten Vermittlung eröffnen. Als branchenspezifische Besonderheit wurde von den Autoren vorgesehen, dass für die Auditierungen in der ersten Phase BASIC die Berufsverbände der privaten Vermittler die Verantwortung tragen, bevor ab der zweiten Phase QUALITY branchenexterne Auditoren und ausgewiesene QM-Experten die Auditierung übernehmen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

ASAF Personal
Martina Oestreich
Pohrtstraße 62
15345 Eggersdorf
Telefon (0 33 41) 47 25 53
Email:
www.ASAF-Personal.de

Martina Oestreich ist mit ihrer Firma ASAF Personal seit 2002 in der Branche der Personaldienstleistungen tätig. Als „Fachkraft für Personalvermittlung (IHK)" hat sie sich in den Jahren 2005 und 2006 intensiv mit dem Problem der Qualitätssicherung der Branche der privaten Arbeits- und Personalvermittler beschäftigt. Gemeinsam mit einem Team aus Arbeitsvermittlern des Fachverbandes VAP.NORD e.V. (www.vap-nord.de) und QM-Experten der EuroNorm GmbH Neuenhagen wurde im Jahre 2005 das branchenspezifische Vier-Phasen-Modell Q-PAV entwickelt und Vom DIN als PAS 1058 veröffentlicht.

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