29.01.2007 - 08:40 - Politik, Recht & Gesellschaft

Vertragsrecht: Auslegung einer Vereinbarung als verbindlicher Vorvertrag nur, wenn noch nicht alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sind

Pressemitteilung von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger - Rechtsanwalt / Fachanwalt in Paderborn
Bild im Großformat
Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn
Ein als Vorvertrag bezeichnetes und unterzeichnetes Schriftstück ist unter dem Gesichtspunkt auszulegen, ob die Parteien eine verbindliche Vertragszusage oder lediglich eine unverbindliche Absichtserklärung abgeben wollten. Es ist zu berücksichtigen, dass ein bindender Vorvertrag in der Regel nur dann gewählt wird, wenn noch nicht sämtliche, für den Hauptvertrag wesentlichen Daten enthalten sind und dieser allein deswegen noch nicht abgeschlossen wird. Sind jedoch alle wesentlichen Vertragsbestandteile bekannt, und weigert sich der Annehmende dennoch, den Hauptvertrag zu unterzeichnen, kann eine solche Weigerung nur dahingehend ausgelegt werden, dass er gerade keinen Rechtsbindungswillen besitzt, sondern lediglich eine unverbindliche Absicht zum späteren Abschluss besteht. (Quelle: Amtsgericht Daun, 3-C-509/05; Lexinform).

Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de ; www.rechtsanwalts-TEAM.de

Rechtsanwalt
Martin J. Warm

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihr rechtsanwalts-PARTNER mit Schwerpunkten
Gesellschaftsrecht . Unternehmensrecht.
Arbeitsrecht . Vertragsrecht . Wirtschaftsrecht

rechtsanwalts-TEAM.de
Warm & Kanzlsperger
in Bürogemeinschaft

Vattmannstraße 5
33100 Paderborn
Telefon: 0 52 51 / 52 48 - 0
Telefax: 0 52 51 / 52 48 - 48
mailto:
Internet: www.rechtsanwalts-TEAM.de

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn - Anwälte für den Mittelstand im Privatrecht und Wirtschaftsrecht - Eine moderne Anwaltskanzlei mit Schwerpunkten Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Bankrecht, Betriebsverfassungsrecht, Erbrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, GmbH-Recht, Handelsrecht, Inkassorecht, EDV-Recht, Insolvenzrecht, IT-Recht, Kapitalanlegerschutz, Kommanditgesellschaft, Kündigungsschutzrecht, Recht für betriebliche Altersvorsorge (bAV), Sanierungsrecht, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Vereinsrecht / Stiftungsrecht, Vertragsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht.

Als Rechtsanwalt vor Ort sind wir als kompetenter Ansprechpartner tätig in Bürogemeinschaft und interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern in allen Fragen des Wirtschaftszivilrechts.

News-ID: 117431 • Views: 2041

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr