HypoVereinsbank verliert Immobilienprozess wegen Zusammenwirkens mit Vertrieb

Pressemitteilung von: Verein für Existenzsicherung e. V.
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Die HypoVereinsbank AG verliert im Rahmen einer Entscheidung des OLG Nürnberg einen Immobilien – Rechtsstreit (Urteil vom 15.12.2006, Az. 12 U 104/05).

Im zitierten Rechtsstreit verliert die Bank aufgrund von institutionalisiertem Zusammenwirken im Sinne einer ständigen Geschäftsbeziehung zwischen Hypobank und Vertrieb. Das Gericht befand den Nachweis des Zusammenwirkens angesichts zahlloser vom Vertrieb in diesem Objekt vermittelter Finanzierungen unproblematisch gegeben.

Dass zwischen der Beklagten und der Vertriebsorganisation eine eingespielte Zusammenarbeit der kurzen Wege vorlag, entnimmt der Senat auch dem Umstand, dass in der am 25.06.1993 erfolgten Grundschuldbestellung vor dem Notar Dr. Bünte in Nuernberg (...) als finanzierende Bank bereits die Niederlassung Kaufbeuren der HYPO-Bank mit der Darlehensnummer ... aufgeführt war."

Bei der vorliegenden Entscheidung des OLG Nürnberg – ein bekanntermaßen recht anlegerfreundliches Gericht – handelt es sich um ein nicht alltägliche Entscheidung. In den Fällen, bei denen Wissensvorsprung bzw. eine Projektbeteiligung - wie vorliegend - eindeutig und unstreitig nachgewiesen werden kann und ein entsprechender Schaden vorliegt, kann die Bank auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Dabei unterliegt der Anleger nach der gängigen Rechtssprechung jedoch hohen Beweis- und Prüfungsanforderung.

Insgesamt jedoch stärkt das Urteil des OLG Nürnberg die Position von Immobilienkapitalanlegern gegenüber den finanzierenden Banken und zeigt möglicherweise eine neue Richtlinie bei der Bankenhaftungs- Rechtsprechung auf.

Tobias A. Neumeier
Rechtsanwalt

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Seit über 20 Jahren ist der VfE e. V. speziell auf dem Gebiet von betrügerischen Steuersparmodellen tätig. In den vergangenen 25 Jahren wurden Verbraucher von Drückerkolonnen weit überteuerte Immobilien als Steuersparmodell verkauft. Heute sitzen die Verbraucher auf wertlosen Immobilien und sind hoch verschuldet. Selbst bei dem Verkauf der Immobilie bleiben sie auf einem Schuldenberg sitzen. Dies nennt Johann Tillich einen „legalen Betrug“. "Der Punkt ist, dass der Kunde über den tatsächlichen Wert der Wohnung getäuscht wird. Man spricht von einem Gesamtpreis, ohne den Kunden zu erläutern, dass die Gebühren zum Teil über 1/3 der Gesamtsumme ausmachen, der reale Immobilienpreisen also weit unter dem Verkaufspreis liegt", und erklärt Tillich. Wolle oder müsse der Käufer nach einigen Jahren das Objekt veräußern, dann bleibe er in der Regel auf einem hohen Schuldenberg sitzen. Immer mehr Menschen tappen in die aufgestellten Fallen. "Mitschuld tragen die Banken, die die Finanzierung des Steuersparpaketes sicheren." Sie lassen sich oftmals Gebühren zur " Wertberprüfung der Immobilie "zahlen, halten es aber nicht für nötig, den Kunden auf die Besonderheiten des "Steuersparmodells" aufmerksam zu machen. "Das schlimmste ist, dass renommierte Banken den "legalen Betrug" mitmachen. Sie vergebenen Darlehen, die den Wert der Wohnung um das Doppelte übersteigen." Der Verein für Existenzsicherung will jedoch gar nicht warten, bis der Schwindel passiert ist, sondern versucht im Vorfeld Aufklärungsarbeit zu leisten. Vorträge und Aufklärungskampagnen gehören zur Vereinsarbeit ebenso, wie Hilfe bei der Überprüfung von etwaigen Finanzierungsangeboten. Johann Tillich fasst zusammen: "Wer Mitglied im Verein für Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er wirtschaftliche Probleme hat. Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede Angelegenheit eine realisierbare Lösung."

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