26.01.2007 - 12:36 - Gesundheit & Medizin
Künftiges Fehlerberichts- und Lernsystem für die Altenpflege in Kritik geraten
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt ein Vorhaben des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, die Qualität in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen weiter zu verbessern. Mit dem jetzt gestarteten Projekt wird ein Fehlerberichts- und Lernsystem in der Pflege bis zum Frühjahr 2007 aufgebaut. Dieses System bietet dann allen Pflegekräften die Möglichkeit, Fehler oder vermeintliche Fehler anonym in eine Internetseite des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) zu stellen und dazu fachlich fundierte Kommentare zu erhalten.
Mehr Informationen zum Projekt finden Sie auf der Homepage vom KDA unter
www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=305
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Die Sinnhaftigkeit des Projektes steht außer Frage und bietet den Fachkräften analog dem hausärztlichen Fehlerberichts- und Lernsystem durchaus die Möglichkeit, kritische Ereignisse aus der Praxis zu schildern. Hierbei kommt dem redaktionellen Team eine Schlüsselstellung zu. Es geht dabei im Kern nicht um die vielfach geforderte Zivilcourage vor dem Hintergrund öffentlichkeitswirksamer Heim- oder Arbeitgeberschelte und dem Ruf nach mehr Strafanzeigen, sondern in erster Linie um ein Lernsystem. Der vom Pflege – shv in einem Eilbrief erhobene „Einspruch“ und die darin geäußerte Kritik ist unbegründet.
Vgl. dazu www.pflege-shv.de/BMG-Schreiben%2061206.pdf
Das Projektziel besteht nicht in der Stigmatisierung des Berufsstandes oder der Förderung des sog. „whistle-blowing“ (also des „Verpfeifens), sondern um die Aufarbeitung möglicher kritischer Ereignisse, die die Praxis bewegen und im weitesten Sinne als Anreize für ein Risikomanagement dienlich sein können.
Das hier der Pflege – shv harsche Kritik formuliert, ist weder verständlich noch nachvollziehbar. Die Argumente sind wenig überzeugend und münden letztlich in der Forderung, „dass Heimbetreiber im Umgang mit Schutzbefohlenen und Mitarbeitern elementare Menschenrechte (zu) beachten (haben)“. Dies ist eine menschen- und verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit, die besonders zu betonen eigentlich nicht notwendig ist. Es geht nicht um eine „Kultur des Jammerns“, sondern um ganz konkrete Fehler, aus denen dann Lernprozesse im günstigsten Fall folgen können. Dass Missstände vereinzelt in Einrichtungen zu beklagen sind, die die Qualität eines strafbewehrten Handelns annehmen können, ist unbestritten. Aber nicht jeder Fehler besteht in dem „Totpflegen oder Abzocken“, dass den Staatsanwalt erfordert. Ein Blick in das hausärztliche Fehlerberichts- und Lernsystem zeigt überdeutlich, dass die Fehlerquellen völlig unterschiedlicher Natur sind, ohne dass hier gleich der Arzt oder seine nichtärztlichen Mitarbeiter an den „Pranger“ gestellt werden. In diesem Sinne verfängt denn auch der Hinweis vom Pflege – shv nicht, wonach die beiden Projekte nicht vergleichbar seien. Der Pflege – shv vertritt hierbei die irrige Vorstellung, dass das KDA mit dem Forum überwiegend Mitarbeiter anspricht, die keine Entscheidungsträger, sondern Angestellte mit wenig Einfluss auf die Betriebsstrukturen seien. Dem ist mitnichten so, zumal der gesamte Pflegeprozess von der zuständigen Pflegefachkraft zu verantworten und zu organisieren ist und ihr in weiten Teilen ein Direktionsrecht zukommt, dass im Übrigen weiter auf nachgeordnete Mitarbeiter mit Blick auf einzelne Stationen delegiert werden kann.
Das Internetprojekt ist sinnvoll und es geht dabei nicht um pauschale und stereotype Kritik, sondern um ganz konkrete Praxisfälle, die ggf. der Aufarbeitung bedürfen. Zugleich wird das interessierte Fachpublikum in den Stand versetzt, die eigene Praxis kritisch zu reflektieren und präventiv alternative Maßnahmen zu ergreifen.
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Mehr Informationen zum Projekt finden Sie auf der Homepage vom KDA unter
www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=305
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Die Sinnhaftigkeit des Projektes steht außer Frage und bietet den Fachkräften analog dem hausärztlichen Fehlerberichts- und Lernsystem durchaus die Möglichkeit, kritische Ereignisse aus der Praxis zu schildern. Hierbei kommt dem redaktionellen Team eine Schlüsselstellung zu. Es geht dabei im Kern nicht um die vielfach geforderte Zivilcourage vor dem Hintergrund öffentlichkeitswirksamer Heim- oder Arbeitgeberschelte und dem Ruf nach mehr Strafanzeigen, sondern in erster Linie um ein Lernsystem. Der vom Pflege – shv in einem Eilbrief erhobene „Einspruch“ und die darin geäußerte Kritik ist unbegründet.
Vgl. dazu www.pflege-shv.de/BMG-Schreiben%2061206.pdf
Das Projektziel besteht nicht in der Stigmatisierung des Berufsstandes oder der Förderung des sog. „whistle-blowing“ (also des „Verpfeifens), sondern um die Aufarbeitung möglicher kritischer Ereignisse, die die Praxis bewegen und im weitesten Sinne als Anreize für ein Risikomanagement dienlich sein können.
Das hier der Pflege – shv harsche Kritik formuliert, ist weder verständlich noch nachvollziehbar. Die Argumente sind wenig überzeugend und münden letztlich in der Forderung, „dass Heimbetreiber im Umgang mit Schutzbefohlenen und Mitarbeitern elementare Menschenrechte (zu) beachten (haben)“. Dies ist eine menschen- und verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit, die besonders zu betonen eigentlich nicht notwendig ist. Es geht nicht um eine „Kultur des Jammerns“, sondern um ganz konkrete Fehler, aus denen dann Lernprozesse im günstigsten Fall folgen können. Dass Missstände vereinzelt in Einrichtungen zu beklagen sind, die die Qualität eines strafbewehrten Handelns annehmen können, ist unbestritten. Aber nicht jeder Fehler besteht in dem „Totpflegen oder Abzocken“, dass den Staatsanwalt erfordert. Ein Blick in das hausärztliche Fehlerberichts- und Lernsystem zeigt überdeutlich, dass die Fehlerquellen völlig unterschiedlicher Natur sind, ohne dass hier gleich der Arzt oder seine nichtärztlichen Mitarbeiter an den „Pranger“ gestellt werden. In diesem Sinne verfängt denn auch der Hinweis vom Pflege – shv nicht, wonach die beiden Projekte nicht vergleichbar seien. Der Pflege – shv vertritt hierbei die irrige Vorstellung, dass das KDA mit dem Forum überwiegend Mitarbeiter anspricht, die keine Entscheidungsträger, sondern Angestellte mit wenig Einfluss auf die Betriebsstrukturen seien. Dem ist mitnichten so, zumal der gesamte Pflegeprozess von der zuständigen Pflegefachkraft zu verantworten und zu organisieren ist und ihr in weiten Teilen ein Direktionsrecht zukommt, dass im Übrigen weiter auf nachgeordnete Mitarbeiter mit Blick auf einzelne Stationen delegiert werden kann.
Das Internetprojekt ist sinnvoll und es geht dabei nicht um pauschale und stereotype Kritik, sondern um ganz konkrete Praxisfälle, die ggf. der Aufarbeitung bedürfen. Zugleich wird das interessierte Fachpublikum in den Stand versetzt, die eigene Praxis kritisch zu reflektieren und präventiv alternative Maßnahmen zu ergreifen.
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