26.01.2007 - 07:45 - Gesundheit & Medizin
Kein Honoraranspruch des Facharztes für Leistungen außerhalb seines Fachgebietes
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
„Ein Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, der jährlich viele hundert MRT des Kniegelenks durchführt, verstößt gegen § 37 Heilberufekammergesetz BW. Der mit dem Patienten geschlossene Behandlungsvertrag ist gemäß § 134 BGB insoweit nichtig. Dem Arzt steht weder ein Honoraranspruch aus § 1 Abs. 2 GoÄ noch ein Anspruch aus § 812 BGB zu.“
Erbringt also ein Facharzt systematisch Leistungen außerhalb seines Fachgebietes, so steht ihm kein Honorar aus dem Behandlungsvertrag zu.
Dies hat das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 17.11.2006 – Az.:1 S 227/05 entschieden.
Quelle: LRBW.juris.de >>> zur Entscheidung im Volltext >>>
lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?...
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Erbringt also ein Facharzt systematisch Leistungen außerhalb seines Fachgebietes, so steht ihm kein Honorar aus dem Behandlungsvertrag zu.
Dies hat das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 17.11.2006 – Az.:1 S 227/05 entschieden.
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