Massenverfahren und Interessengemeinschaft über Anwälte

Pressemitteilung von: Verein für Existenzsicherung e. V.
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Nicht erst seit diesem Jahr gibt es bei Immobilien und Fonds-Anlagen eine Reihe von „Interessengemeinschaften", die mehr oder weniger erfolgreich sind.

Einige sind nur darauf aus, die Geschädigten nicht richtig zu vertreten, sondern nur die Einnahmen zu erhalten. Daher möchte der VfE hier auf einige dubios erscheinende Arten solcher Interessen- gemeinschaften hinweisen:

Problembereich: Reduzierungsversprechen (Anwalt verspricht pauschale 30% Schulderlaß)

Geschädigte schließen sich zu einer Gemeinschaft zusammen, damit die Bank 5% oder 30% pauschal an Schulden erläßt. Derartige Versprechen erweisen sich oftmals als Trugschluß. Häufig sind solche Reduzierungsversprechen mit so vielen Pferdefüßen versehen, daß man sich daran nicht nur die Finger verbrennen kann. Dies gilt selbst für den Fall, daß eine Interessengemeinschaft glaubt, die Anlegerinteressen seien hervorragend gewahrt. In einer Vielzahl von Fällen dürfte es sich also nicht um eine Wohltat sondern um eine Straftat (Kapitalanlagebetrug) handeln.

Andererseits zeigt auch das Beispiel einer süddeutschen Großbank, daß jeder Einzelfall geprüft werden muß. Dann kann eventuell eine persönliche Regelung erfolgen. Wer z.B. von Beruf reicher Arzt oder Steuerberater ist, dem wird kaum ein Teilschulderlaß „aus sozialen Gründen" gewährt werden. Wer aber berufsunfähig ist, am Rande des Existenzminimums lebt, der kann auch keine (verbleibenden) 95 oder 70% bezahlen - mit Abschluß eines Vergleiches (die Bank erläßt 5% oder 30% pauschal) liegt dann eine Straftat vor (durch den Geschädigten: Eingehungsbetrug?).

Der VfE läßt in solchen Fällen Gutachten erstellen, damit eine unwissentliche Straftat verhindert wird. Wenn Ihnen solche „Angebote" vorliegen, senden Sie diese bitte in Kopie an den Vorstand des VfE!

Problembereich: Ehrenberufler als Geschäftsführer einer IG

Geschädigte gründen eine Gemeinschaft und setzen an die Spitze einen Ehrenberufler als „Geschäftsführer". Der Ehrenberufler scheint zaubern zu können: Ihm muss klar sein, daß er den Einzelfall nicht prüfen kann und will: Sonst bräuchte er keine Interessengemeinschaft?
Wenn der Anwalt einen Fall vergleicht .. und die anderen eben nicht gleichzeitig vergleicht, dann bevorzugt er den einen Fall: Das ist nicht nur ungerecht - dies könnte wirtschaftliche Interessenkollision bedeuten. Wenn der Anwalt alle Fälle vergleicht (mit Pauschale von 5%), dann hat er den Ein- zelfall auch wirtschaftlich nicht geprüft. Und solche Interessengemeinschaften geraten in Erklärungsschwierigkeiten, wenn die Frage gestellt wird, wozu da Beiträgen von oft mehr als € 1750 bezahlt werden. Der Einzelfall bleibt auf der Strecke!

Problembereich: Fehlende Abrechnung - unklare Aufträge

Ein Anwalt läßt eine Gemeinschaft günden. Dann ist den Geschädigten oft nicht klar, wofür sie persönlich haften. Bei einer Interessengemeinschaft müssen die Karten (welches Geld wofür und welche Aufträge an wen) offen auf dem Tisch liegen! (ähnlich wie beim 1. Problembereich) Mancher Geschä- digte kündigte die Gemeinschaft - eine Abrechnung bekam er jedoch
nie zu Gesicht. Damit entlarvt sich die Gemeinschaft als unseriös - dies gilt auch, wenn es auf Anforderung keine Abrechnung gibt.

Problembereich: Fehlende Bearbeitung und Beratung im Einzelfall

Einige Anwälte versprechen Musterverfahren und informieren durch Serienbriefe. Unterdessen warten die anderen Geschädigten (gegen einen Beitrag von € 500 oder auch wesentlich mehr) auf Bearbeitung ihrer Unterlagen. Briefe der Geschädigten werden nicht oder nur zögerlich beantwortet. In einigen Fällen kann sich die Untätigkeit des Anwaltes zum Nachteil des Geschädigten auswirken: Weder bekommt er eine Erst- beratung noch werden Fristen (Anfechtung, Rücktritt, Widerruf usw.)
eingehalten.

Fazit: Prüfen Sie, ob einer der Problembereiche bei Ihnen vorliegt. Sie sollten versuchen, weiteren Schaden (eventuelle neue Katastrophen) von sich selbst abzuwenden! Wenden Sie sich ggf. bei einem entsprechenden Verdacht an den Vorstand des VfE. Möglicherweise haben sich ähnliche Fälle beim VfE schon organisiert.

In den letzten Monaten haben wir auf diverse Mandantensammlervereinigungen hingewiesen. Scheinbar haben wir einen wunden Punkt getroffen. Ohne Begründung wurde der Redaktion mit rechtlichen Schritten gedroht. Daraufhin wurde dieser Verein angeschrieben und gebeten, mitzuteilen, was den nicht richtig sei. Wir erhieleten bis heute keine Antwort!

Nun liegen uns bereits weitere Rundschreiben vor, in denen wieder mit Geschädigtentreffen geworben wird.

Auszüge aus der früheren Meldung:
"In dem von einem Verein zugesandten Schreiben wird mit veralteten Pressemeldungen den Geschädigten Hoffnung vorgegaukelt.

Es finden sich Meldungen wie: "Schrottimmobilien: Bankkunden müssen Kredit nicht zurückzahlen", "Entschädigung für Schrottimmobilien-Geschädigte", "Neues Schrottimmobilien-Urteil - Bank muss Schrott zurücknehmen ".

Mit keinem Wort wird auf die jüngsten BGH-Urteile eingegangen. Wird hier versucht, mit unvollständigen Angaben Mandanten für wirtschaftliche Lösungen zu werben, nachdem die rechtlichen Lösungen wie Seifenblasen zerplatzt sind? Oder werden den Mandanten rechtliche Hoffnungen vorgegaukelt? Lassen Sie sich alle Erfolgsaussichten und die Kosten schriftlich geben!

Für wirtschaftliche Lösungen benötigen Sie keine Rechtsanwälte, sondern diese Verhandlungen können Wirtschaftsexperten effizienter, kostengünstiger und schneller durchführen.

Die geschilderten Machenschaften sind äußerst unseriös und der Zweck scheint zu sein, das Werbeverbot für Rechtsanwälte zu unterlaufen.

Einer unserer Mitglieder hat vom angeschriebenen Verein Informationsunterlagen per Fax bestellt. Die Antwort kam von einer Rechtsanwaltskanzlei. Pikanterweise wurde auch gleich gebeten, "die unterzeichnete Vertretungsvollmacht zurückzuschicken".
Wir werden solche Fälle an die zuständigen Rechtsanwaltskammern melden."

Sollten Ihnen ebenfalls Werbeschreiben zu solchen "Mandanten-Butterfahrten" zugeschickt worden sein, senden sie diese an die Redaktion.

Wir stellen uns natürlich die Frage, welcher finanzieller Zweck dahintersteckt? Wer verschickt schon völlig selbstlos mehrere tausende von Rundschreiben, mietet Räume, nur um ohne Geld zu verdienen Treffen zu veranstalten.

Wir können nur dringendst vor solchen Machenschaffen warnen!

Beachten Sie bitte auch die früheren Artikel zu diesem Thema.

Der VfE hilft seinen Mitgliedern direkt!

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verein für Existenzsicherung e. V.
Hermann-Löns-Str. 14
85757 Karlsfeld
Telefon: 08131-93298
Fax: 08131-996536
Internet: www.vfe.de
E-mail:

Verein für Existenzsicherung e. V.
Seit über 20 Jahren ist der VfE e. V. speziell auf dem Gebiet von betrügerischen Steuersparmodellen tätig. In den vergangenen 25 Jahren wurden Verbraucher von Drückerkolonnen weit überteuerte Immobilien als Steuersparmodell verkauft. Heute sitzen die Verbraucher auf wertlosen Immobilien und sind hoch verschuldet. Selbst bei dem Verkauf der Immobilie bleiben sie auf einem Schuldenberg sitzen. Dies nennt Johann Tillich einen „legalen Betrug“. "Der Punkt ist, dass der Kunde über den tatsächlichen Wert der Wohnung getäuscht wird. Man spricht von einem Gesamtpreis, ohne den Kunden zu erläutern, dass die Gebühren zum Teil über 1/3 der Gesamtsumme ausmachen, der reale Immobilienpreisen also weit unter dem Verkaufspreis liegt", und erklärt Tillich. Wolle oder müsse der Käufer nach einigen Jahren das Objekt veräußern, dann bleibe er in der Regel auf einem hohen Schuldenberg sitzen. Immer mehr Menschen tappen in die aufgestellten Fallen. "Mitschuld tragen die Banken, die die Finanzierung des Steuersparpaketes sicheren." Sie lassen sich oftmals Gebühren zur " Wertberprüfung der Immobilie "zahlen, halten es aber nicht für nötig, den Kunden auf die Besonderheiten des "Steuersparmodells" aufmerksam zu machen. "Das schlimmste ist, dass renommierte Banken den "legalen Betrug" mitmachen. Sie vergebenen Darlehen, die den Wert der Wohnung um das Doppelte übersteigen." Der Verein für Existenzsicherung will jedoch gar nicht warten, bis der Schwindel passiert ist, sondern versucht im Vorfeld Aufklärungsarbeit zu leisten. Vorträge und Aufklärungskampagnen gehören zur Vereinsarbeit ebenso, wie Hilfe bei der Überprüfung von etwaigen Finanzierungsangeboten. Johann Tillich fasst zusammen: "Wer Mitglied im Verein für Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er wirtschaftliche Probleme hat. Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede Angelegenheit eine realisierbare Lösung."

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