22.01.2007 - 11:12 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Unternehmen müssen sich aktiv auf Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einstellen
Pressemitteilung von: BVMW Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim / PR Agentur: BVMW Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt neue Anforderungen, auf die sich jedes Unternehmen aktiv einstellen sollte. Darauf weist der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hin. Beschäftigte und Bewerber, die sich aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Rasse / ethnischer Herkunft, Religion / Weltanschauung oder Behinderung diskriminiert fühlen, sollen durch das neue Gesetz geschützt werden. Betriebe, die die Bestimmungen des AGG nicht beachten, setzen sich der Gefahr von Abmahnungen und Klagen aus.
Im Rahmen einer Fachveranstaltung zum AGG am 15. Januar 2007 wies Dr. Rolf Kreimer, Anwalt der BVMW-Mitgliedskanzlei BBK aus Osnabrück, auf die neuen Aufgaben hin, die sich für Unternehmen aus dem AGG ergeben. So sind neben der Schulung von Mitarbeitern zum neuen Gesetz unter anderem die Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle sowie eine Dokumentation von Bewerbungsvorgängen und Vorstellungsgesprächen notwendig. Der BVMW rät allen Unternehmen, sich über das AGG zu informieren und alle notwendigen Schritte umzusetzen, um Klagen zu vermeiden und letztlich Kosten zu sparen.
Das AGG ist seit dem 01. August 2006 in Kraft. Mit dem Gesetz werden mehrere EU-Richtlinien umgesetzt. Das AGG geht in seinen Auswirkungen jedoch teilweise über die EU-Vorgaben hinaus.
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)
Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Große Schulstr. 53, 49078 Osnabrück
Tel. 0541-4068212, Fax 0541-4099470
E-Mail:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Der BVMW versteht sich als „Stimme des Mittelstands“ für mehr als 150.000 kleine und mittlere Unternehmen deutschlandweit, die rund 4,3 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen. Ein bundesweites Netz aus mehr als 200 BVMW-Geschäftsstellen gewährleistet konkrete und ortsnahe Hilfe für die im Verband organisierten Unternehmerinnen und Unternehmer.
Als größte Kraft des freiwillig organisierten Mittelstandes in Deutschland vertritt der BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. branchenübergreifend und politisch unabhängig die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Politik, Behörden, Institutionen und Großunternehmen.
Im Rahmen einer Fachveranstaltung zum AGG am 15. Januar 2007 wies Dr. Rolf Kreimer, Anwalt der BVMW-Mitgliedskanzlei BBK aus Osnabrück, auf die neuen Aufgaben hin, die sich für Unternehmen aus dem AGG ergeben. So sind neben der Schulung von Mitarbeitern zum neuen Gesetz unter anderem die Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle sowie eine Dokumentation von Bewerbungsvorgängen und Vorstellungsgesprächen notwendig. Der BVMW rät allen Unternehmen, sich über das AGG zu informieren und alle notwendigen Schritte umzusetzen, um Klagen zu vermeiden und letztlich Kosten zu sparen.
Das AGG ist seit dem 01. August 2006 in Kraft. Mit dem Gesetz werden mehrere EU-Richtlinien umgesetzt. Das AGG geht in seinen Auswirkungen jedoch teilweise über die EU-Vorgaben hinaus.
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)
Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Große Schulstr. 53, 49078 Osnabrück
Tel. 0541-4068212, Fax 0541-4099470
E-Mail:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Der BVMW versteht sich als „Stimme des Mittelstands“ für mehr als 150.000 kleine und mittlere Unternehmen deutschlandweit, die rund 4,3 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen. Ein bundesweites Netz aus mehr als 200 BVMW-Geschäftsstellen gewährleistet konkrete und ortsnahe Hilfe für die im Verband organisierten Unternehmerinnen und Unternehmer.
Als größte Kraft des freiwillig organisierten Mittelstandes in Deutschland vertritt der BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. branchenübergreifend und politisch unabhängig die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Politik, Behörden, Institutionen und Großunternehmen.
News-ID: 116406 • Views: 1145
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum



