18.01.2007 - 17:52 - Politik, Recht & Gesellschaft
Für eine Politik am Lebensende - Stärkung des Selbstbestimmungsrechts
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Erfahrungen auf der Suche nach einer Politik für das Lebensende von Dieter Lattmann
“Demokratie ist ein großes Wort. Vielen Menschen in den Industrieländern des Westens genügt es offenbar, dass sie Parteien wählen können, die aneinander – so bald es ums Regieren geht – zum Verwechseln ähnlich sind. Nicht einmal die alten Griechen, die den Begriff erfanden, lebten in einer Demokratie, – sie galt nur für die freien Bürger. Die Anderen, die Zuwanderer und Fremden, meist ehemalige Kriegsgefangene, mussten ihnen als Sklaven dienen.
Ist Deutschland eine Demokratie?“
Artikel erschienen in HLS 1/2007, S. 18-19
www.humanesleben-humanessterben.de/rubriken/argumentation...
Kurze Anmerkung:
Die Frage, ob Deutschland eine Demokratie sei, ist für sich genommen provozierend. Freilich werden wir die Frage aus guten Gründen bejahen können, wenngleich Funktionsdefizite zu beklagen sind.
Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Politik für das Lebensende. Die ureigene patientenautonome Entscheidung ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes (ggf. im Rekurs auf die Verpflichtung des Staates, die Würde des Menschen zu respektieren). Eine solche individuelle Entscheidung am Lebensende lässt sich nicht demokratisch legitimieren, sondern der Staat ist allein dazu aufgerufen, im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume seinen grundrechtlichen Schutzpflichten nachzukommen. Hierbei wird er zuvörderst die individuellen Entscheidungsmöglichkeiten der Patienten an ihrem möglichen Lebensende zu berücksichtigen haben. In diesem Zusammenhang wird der Staat sich daran zu erinnern haben, dass er der Neutralität verpflichtet ist und insofern keinen ethischen Grundkonsens verordnen kann.
Eine Politik für das Lebensende hat hierauf gebührend Rücksicht zu nehmen und muss in erster Linie für Transparenz und Rechtssicherheit bei den Rechtsfragen am Lebensende Sorge tragen. Die staatliche mögliche ethische Bevormundung findet ihre Grenze an den Individualgrundrechten und dem grundrechtlichen Schutzauftrag.
Problematisch ist allerdings, dass über die geradezu inflationäre Installierung sog. Expertengruppen, Ethikgremien etc. in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, als sei der Bürger, um den es ja schließlich geht, repräsentativ vertreten.
Vor mehr als 40 Jahren hat dieses Verhältnis zwischen Wissenschaft und Politik bereits Habermas und Schelsky auf den Plan gerufen.
Vergleiche in diesem Zusammenhang stehend den durchweg instruktiven Beitrag von Manfred Mai (2003) über die Legitimationsprobleme professioneller Expertise in der modernen Gesellschaft, der nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat!
>>> www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/sowi/lehrbeauftragte/mai/...
Auch wenn generell die Politik der professionellen Expertise bedarf, darf diese nicht in eine pseudodemokratische Legitimation münden. Auch wenn der moderne Staat einen Teil seiner Souveränität mit anderen Akteuren teilen muss, gilt dies freilich in erster Linie mit Blick auf den Staatbürger, von dem alle Gewalt ausgeht! Eine Politik für das Lebensende wird sich hieran zu orientieren haben. Die Arbeit der Expertengruppen und Ethikgremien in allen Ehren gehalten, aber es geht hier um subjektive Rechte der Einzelnen, deren Entscheidungsoptionen nach allen Seiten hin offen zu gestalten sind. Ein demokratisch legitimierter Konsens über die Expertenexpertise in ethischen Fragen am Lebensende ist zutiefst undemokratisch. Hierüber täuscht auch nicht hinweg, dass die politische Verantwortung bei den Mandatsträgern liegt und Expertengruppen nur „beraten“.
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
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Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
“Demokratie ist ein großes Wort. Vielen Menschen in den Industrieländern des Westens genügt es offenbar, dass sie Parteien wählen können, die aneinander – so bald es ums Regieren geht – zum Verwechseln ähnlich sind. Nicht einmal die alten Griechen, die den Begriff erfanden, lebten in einer Demokratie, – sie galt nur für die freien Bürger. Die Anderen, die Zuwanderer und Fremden, meist ehemalige Kriegsgefangene, mussten ihnen als Sklaven dienen.
Ist Deutschland eine Demokratie?“
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Kurze Anmerkung:
Die Frage, ob Deutschland eine Demokratie sei, ist für sich genommen provozierend. Freilich werden wir die Frage aus guten Gründen bejahen können, wenngleich Funktionsdefizite zu beklagen sind.
Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Politik für das Lebensende. Die ureigene patientenautonome Entscheidung ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechtes (ggf. im Rekurs auf die Verpflichtung des Staates, die Würde des Menschen zu respektieren). Eine solche individuelle Entscheidung am Lebensende lässt sich nicht demokratisch legitimieren, sondern der Staat ist allein dazu aufgerufen, im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume seinen grundrechtlichen Schutzpflichten nachzukommen. Hierbei wird er zuvörderst die individuellen Entscheidungsmöglichkeiten der Patienten an ihrem möglichen Lebensende zu berücksichtigen haben. In diesem Zusammenhang wird der Staat sich daran zu erinnern haben, dass er der Neutralität verpflichtet ist und insofern keinen ethischen Grundkonsens verordnen kann.
Eine Politik für das Lebensende hat hierauf gebührend Rücksicht zu nehmen und muss in erster Linie für Transparenz und Rechtssicherheit bei den Rechtsfragen am Lebensende Sorge tragen. Die staatliche mögliche ethische Bevormundung findet ihre Grenze an den Individualgrundrechten und dem grundrechtlichen Schutzauftrag.
Problematisch ist allerdings, dass über die geradezu inflationäre Installierung sog. Expertengruppen, Ethikgremien etc. in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, als sei der Bürger, um den es ja schließlich geht, repräsentativ vertreten.
Vor mehr als 40 Jahren hat dieses Verhältnis zwischen Wissenschaft und Politik bereits Habermas und Schelsky auf den Plan gerufen.
Vergleiche in diesem Zusammenhang stehend den durchweg instruktiven Beitrag von Manfred Mai (2003) über die Legitimationsprobleme professioneller Expertise in der modernen Gesellschaft, der nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat!
>>> www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/sowi/lehrbeauftragte/mai/...
Auch wenn generell die Politik der professionellen Expertise bedarf, darf diese nicht in eine pseudodemokratische Legitimation münden. Auch wenn der moderne Staat einen Teil seiner Souveränität mit anderen Akteuren teilen muss, gilt dies freilich in erster Linie mit Blick auf den Staatbürger, von dem alle Gewalt ausgeht! Eine Politik für das Lebensende wird sich hieran zu orientieren haben. Die Arbeit der Expertengruppen und Ethikgremien in allen Ehren gehalten, aber es geht hier um subjektive Rechte der Einzelnen, deren Entscheidungsoptionen nach allen Seiten hin offen zu gestalten sind. Ein demokratisch legitimierter Konsens über die Expertenexpertise in ethischen Fragen am Lebensende ist zutiefst undemokratisch. Hierüber täuscht auch nicht hinweg, dass die politische Verantwortung bei den Mandatsträgern liegt und Expertengruppen nur „beraten“.
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