15.01.2007 - 17:45 - Gesundheit & Medizin
Aufsichtspflichten einer stationären Pflegeeinrichtung?
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Betreuungs- und Aufsichtspflichten über den psychisch veränderten Bewohner einer stationären Alteneinrichtung – zugleich eine Besprechung des Vierten Abschnitts – Betreuungs- und „Aufsichtspflicht“ von Th. Klie in seinem Lehrbuch Rechtskunde – Das Recht der Pflege alter Menschen, 8. überarb. und aktualisierte Aufl. 2006 (S. 187 ff.)
Der altehrwürdige Grundsatz „judex non calcular“ als auch der Grundsatz pacta sunt servanda, wonach einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind, scheint mit Blick auf den Alterspatienten in der Auflösung begriffen zu sein, so dass die Pflichtenbindung der Einrichtung als Leistungserbringer in der Tat an einem haftungsrechtlich bedeutsamen ethischen Minimum ausgerichtet wird.
Eine unheilvolle Tendenz in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und in Teilen der Literatur zeichnet sich ab, da insoweit in der Praxis und Diskussion über die knappen Ressourcen hinaus der Rationierung medizinisch gebotener Pflege das Wort geredet wird und gerade die Rationierung die Gefahr in sich birgt, dass die wissenschaftlich fundierten Therapieformen und Empfehlungen von einzelnen geriatrischen bzw. gerontopsychiatrischen Fachgesellschaften nicht mehr umgesetzt werden, weil sie schlicht zu kostenintensiv sind.
>>> mehr dazu unter >>>
www.iqb-info.de/Aufsichtspflichten_2007.pdf
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Der altehrwürdige Grundsatz „judex non calcular“ als auch der Grundsatz pacta sunt servanda, wonach einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind, scheint mit Blick auf den Alterspatienten in der Auflösung begriffen zu sein, so dass die Pflichtenbindung der Einrichtung als Leistungserbringer in der Tat an einem haftungsrechtlich bedeutsamen ethischen Minimum ausgerichtet wird.
Eine unheilvolle Tendenz in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und in Teilen der Literatur zeichnet sich ab, da insoweit in der Praxis und Diskussion über die knappen Ressourcen hinaus der Rationierung medizinisch gebotener Pflege das Wort geredet wird und gerade die Rationierung die Gefahr in sich birgt, dass die wissenschaftlich fundierten Therapieformen und Empfehlungen von einzelnen geriatrischen bzw. gerontopsychiatrischen Fachgesellschaften nicht mehr umgesetzt werden, weil sie schlicht zu kostenintensiv sind.
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