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Gutachterstreit zu den Kosten der Gesundheitsreform – Rürup/Wille-Berechnungen können Bedenken gegen Fondslösung nicht ausräumen

10.01.200710:03 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Berlin. Ein Gutachten der Wissenschaftler Bert Rürup und Eberhard Wille im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de kommt zu dem Ergebnis, dass Baden-Württemberg bei der geplanten Gesundheitsreform maximal mit einer zusätzlichen Belastung von 92,5 Millionen Euro nach Einführung des Fonds rechnen muss. Im Dezember hatten erheblich höhere Zahlen des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse (IFMDA) http://www.ifmda.de für einen heftigen Streit in der Großen Koalition gesorgt.



Die IFMDA-Studie weist für Baden-Württemberg eine Gesamtbelastung von 1,61 Milliarden Euro aus. Auch für andere betroffene Länder wie Hessen und Bayern liegen Rürups und Willes Zahlen deutlich unter denen des IFMDA. Bayern bekräftigte allerdings seine Vorbehalte gegen den Fonds. Das Rürup/Wille-Gutachten bringe die politische Diskussionen „keinen Schritt weiter“, so die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU). Sie bemängelte, dass die Daten des neuen Gutachtens völlig veraltet seien. Zudem hätten die Sachverständigen - ähnlich wie das Bundesversicherungsamt - nur die Ausweitung des Finanzausgleichs der Kassen berechnet. Auch nach Einschätzung der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) http://www.insm.de werden die Zahlen der Drabinski-Studie nicht widerlegt.

„In ihrer Studie kommen Rürup/Wille nahe an die Zahlen der Drabinski-Studie heran: So berechnen sie beispielsweise für Bayern eine Gesamtumverteilung im neuen Gesundheitsfonds von 1,273 Milliarden Euro. Drabinski kam auf 1,04 Milliarden Euro. Für Baden-Württemberg schätzen Rürup/Wille die Gesamtbelastung im neuen Gesundheitsfonds auf 1,215 Milliarden Euro, Drabinski schätzt sie auf 1,61 Milliarden Euro“, so die INSM, Auftraggeber der Drabinski-Studie.

Ungeklärte Differenzen würden sich zum Beispiel für Niedersachsen ergeben, das nach Rürup/Wille zu den deutlichen Gewinnern, nach Drabinski allerdings zu den Verlierern des geplanten Gesundheitswesens zählen: „Diese Diskrepanzen sind vermutlich auf den BVA-Datensatz zurückzuführen, die den Rürup/Wille-Berechungen zu Grunde liegen und auf dessen fragliche Repräsentativität bereits in der Stellungnahme vom 22.12.2006 hingewiesen wurde“, sagt INSM-Geschäftsführer Max Höfer. So werde auch im Rürup/Wille-Gutachten konstatiert, dass für eine eigene valide Abschätzung der regionalen Umverteilungseffekte eine breitere Datenbasis erforderlich gewesen wäre. „Rürup/Wille schränken den Wert ihres Gutachtens fundamental ein“, betont Höfer und verweist auf Seite 10 des Rürup/Wille-Gutachtens: „Das zentrale Problem, landesspezifische Verteilungswirkungen des Gesundheitsfonds zu ermitteln, besteht darin, dass derzeit keine flächendeckenden GKV-Regionaldaten vorliegen - weder hinsichtlich der beitragspflichtigen Einnahmen noch der Ausgaben“, heißt es dort.

„In meiner Studie werden aber gerade diese flächendeckenden GKV-Regionaldaten über ein umfassendes wissenschaftliches Computermodell nachgebildet. Meine Studie berücksichtigt also sowohl eine Regionalisierung der beitragspflichtigen Einnahmen wie eine Regionalisierung der Ausgaben. Dies umzusetzen, war das Ergebnis vieler Monate Forschungsarbeit“, kontert IFMDA-Leiter Thomas Drabinski.

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