08.01.2007 - 11:21 - Gesundheit & Medizin

Gewissensprüfung für Altenpflegeschüler?

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Auf dem Weg zur ethisch-moralischen Gleichschaltung in der Pflege?

Zeitungsmeldungen zufolge will die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) künftig Altenpflegeschüler einer Art Gewissensprüfung unterziehen.

„Im Hinblick auf Tötungsfälle in Alten- und Pflegeheimen dürften nur noch solche Bewerber an Altenpflegeschulen zugelassen werden, deren «Bild vom Menschen auf eine menschenwürdige und selbstbestimmte Pflege ausgerichtet ist», betonte die Ministerin bei einer Tagung zum Thema «Ethik in der Pflege» am Donnerstag in Nürnberg. Dazu müssten entsprechende Auswahlverfahren entwickelt werden.
«Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen den Pflegeberuf ergreifen, die ausschließlich in Nutzen-Kosten-Kategorien denken und ein Menschenbild in sich tragen, das den Wert eines Menschen ausschließlich von dessen Produktivität und Leistungsfähigkeit abhängig macht», sagte Stewens. Die Ausbildung müsse umfassende ethische Kompetenzen vermitteln. Die Basis dafür sei jedoch das jeweilige Menschenbild des Bewerbers, das vor allem durch die eigene Familie und die Gesellschaft insgesamt geprägt werde.“ (Quelle: Wertinger Zeitung, Artikel v. 07.12.06)

www.wertinger-zeitung.de/Home/Nachrichten/Bayern/sptnid,7...

Kurze Anmerkung v. L. Barth:
Der Vorstoß der bayerischen Sozialministerin scheint auf den ersten Blick sympathisch zu sein – aber eben nur auf den ersten Blick. Die Sozialministerin hegt offensichtlich die Vorstellung, dass die Tötungsdelikte in den Pflegeeinrichtungen u.a. dadurch zu verhindern seien, in dem künftig nur noch diejenigen Altenpflegeschüler eine Ausbildung antreten dürfen, die zuvor im Rahmen eines wie auch immer gearteten Auswahlverfahrens auf ihre ethische Grundüberzeugung überprüft worden sind.
Unabhängig davon, dass unser Grundgesetz nicht ein einheitlich verpflichtendes Menschenbild, noch eine verbindlichkeitsstiftende Ethik, geschweige denn ein einheitliches Gewissen kennt, verkennt die bayerische Sozialministerin den Wert der Ergebnisse von solchen Auswahlverfahren.
Sollten die Vorstellungen der Sozialministerin Realität werden, droht ein ethischer Numerus-clausus in der Altenpflege.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

IQB - Lutz Barth
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