02.01.2007 - 13:51 - Gesundheit & Medizin
Basis für Arzneivergleiche: Aktuelle amtliche ATC-Klassifikation beim DIMDI publiziert
Pressemitteilung von: Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Köln. Kostenvergleiche bei Arzneimitteln werden immer wichtiger. So müssen z.B. Ärzte die Preise der von ihnen verordneten Medikamente berücksichtigen. Die Anatomisch-Therapeutisch-Chemische-Klassifikation (ATC) inklusive definierter Tagesdosen (DDD) ist die Basis zur Berechnung von Tagestherapiekosten. Die für 2007 gültige amtliche deutsche Fassung dieser Klassifikation hat das DIMDI auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
Die amtliche ATC-Klassifikation mit DDD trat als 4. Version zum 1. Januar 2007 in Kraft, sie steht auf den Webseiten des DIMDI in den Bereichen „Arzneimittel" und „Klassifikationen" kostenfrei zum Download bereit.
Laut Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) sollen die Ärzte künftig stärker in die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Arzneiverordnungen genommen werden (so genannte Bonus-Malus-Regelung). Die Preiswürdigkeit der Arzneimittel in bestimmten Gruppen soll mit Hilfe von Durchschnittskosten pro definierter Dosiereinheit ermittelt werden. Diese Dosiereinheiten können auf Basis der definierten Tagesdosen der amtlichen ATC-Klassifikation festgelegt werden.
Die amtliche ATC-Klassifikation mit DDD ist an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst. Ihre jährliche Fortschreibung erfolgt durch ein transparentes, regelgebundenes Verfahren. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Klassifikation nimmt das DIMDI entgegen.
Die Verwendung der amtlichen ATC-Klassifikation mit DDD erleichtert Vergleiche zwischen Arzneimitteln und gewährleistet für die Präparate einen einheitlichen Bezug zur Angabe von Tagestherapiekosten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinen Richtlinien Hinweise zu Arznei- und Hilfsmitteln aufzuneh-men, die dem Vertragsarzt Preisvergleiche verschiedener Arzneimittel nach Indikationsgebiet und Wirkstoffgruppen ermöglichen. Laut Sozialgesetzbuch V (§ 73 Abs. 8 SGB V) sind die Kosten der Arzneimittel je Tagesdosis nach den Angaben der amtlichen ATC-Klassifikation anzugeben.
Das DIMDI sieht vor, im Laufe des Jahres 2007 auch eine maschinenlesbare Form der amtlichen ATC-Klassifikation auf seinen Internetseiten zur Verfügung zu stellen. Eine Meldung zum gegebenen Zeitpunkt erfolgt über den DIMDI Newsletter.
Ergänzende Informationen auf unserer Website
ATC im Downloadcenter - www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/atcddd/
DIMDI
Deutsches Institut für
Medizinische Dokumentation und Information
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln
Tel.: +49 221 4724-1
Fax: +49 221 4724-444
eMail:
Pressekontakt:
Tel.: +49 221 4724-531
eMail:
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Das DIMDI stellt ein hochwertiges Informationsangebot für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung: Rund 70 medizinische Datenbanken liefern Informationen über Fachliteratur, toxikologische Fakten, aktuelle Meldungen u.v.m. Das DIMDI ist Herausgeber der deutschen Versionen von medizinischen Klassifikationen wie ICD-10, ICF, Operationenschlüssel (OPS), ATC, MeSH und UMDNS und betreut medizinische Ordnungssysteme wie Alpha-ID, LOINC und OID.
Außerdem betreibt das DIMDI Informationssysteme für Arzneimittel, Medizinprodukte und Health Techno-logy Assessment (HTA) und bietet zusätzliche Informationen zur Telematik im Gesundheitswesen an. Das DIMDI koordiniert überdies IT-Projekte im Ressort des BMG.
Die amtliche ATC-Klassifikation mit DDD trat als 4. Version zum 1. Januar 2007 in Kraft, sie steht auf den Webseiten des DIMDI in den Bereichen „Arzneimittel" und „Klassifikationen" kostenfrei zum Download bereit.
Laut Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) sollen die Ärzte künftig stärker in die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit ihrer Arzneiverordnungen genommen werden (so genannte Bonus-Malus-Regelung). Die Preiswürdigkeit der Arzneimittel in bestimmten Gruppen soll mit Hilfe von Durchschnittskosten pro definierter Dosiereinheit ermittelt werden. Diese Dosiereinheiten können auf Basis der definierten Tagesdosen der amtlichen ATC-Klassifikation festgelegt werden.
Die amtliche ATC-Klassifikation mit DDD ist an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst. Ihre jährliche Fortschreibung erfolgt durch ein transparentes, regelgebundenes Verfahren. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Klassifikation nimmt das DIMDI entgegen.
Die Verwendung der amtlichen ATC-Klassifikation mit DDD erleichtert Vergleiche zwischen Arzneimitteln und gewährleistet für die Präparate einen einheitlichen Bezug zur Angabe von Tagestherapiekosten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seinen Richtlinien Hinweise zu Arznei- und Hilfsmitteln aufzuneh-men, die dem Vertragsarzt Preisvergleiche verschiedener Arzneimittel nach Indikationsgebiet und Wirkstoffgruppen ermöglichen. Laut Sozialgesetzbuch V (§ 73 Abs. 8 SGB V) sind die Kosten der Arzneimittel je Tagesdosis nach den Angaben der amtlichen ATC-Klassifikation anzugeben.
Das DIMDI sieht vor, im Laufe des Jahres 2007 auch eine maschinenlesbare Form der amtlichen ATC-Klassifikation auf seinen Internetseiten zur Verfügung zu stellen. Eine Meldung zum gegebenen Zeitpunkt erfolgt über den DIMDI Newsletter.
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