19.12.2006 - 17:37 - Gesundheit & Medizin
Neue Internet-Plattform - Keine Hilfe für Pflegekräfte
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Das Bundesgesundheitsministerium will ein Modellprojekt finanzieren, bei dem Pflegekräfte anonym in einem Internetforum über Pflegemissstände berichten sollen…
Quelle: CareLounge >>> online lesen: www.carelounge.de/pflegeberufe/news/news_ansehen.php?meld...
Anmerkung von L. Barth:
„Arbeitgeber sollten verstärkt anerkennen, dass „Whistleblower“ (englisch für Skandalaufdecker, wörtlich „Pfeifenbläser“ bzw. „Alarmschläger“) aus den eigenen Reihen nicht Nestbeschmutzer sind, sondern häufig für ihre Arbeitgeber wichtige Insider-Informationen liefern, die einen Betrieb oder eine Einrichtung vor erheblichen Folgekosten oder Regressansprüchen schützen, falls Pflegebedürftige Gefahr laufen, Opfer falscher Pflege zu werden“, fordert Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der seit Jahren auch über herausragende Persönlichkeiten berichtet, die für ihr couragiertes Verhalten im (Arbeits-)Alltag ausgezeichnet werden.“
Quelle: KDA Pressemitteilung >>> www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=301
Der Ruf nach Zivilcourage in der Pflege wird immer lauter. Pflegekräfte sollen künftig anonym auf Pflegemissstände hinweisen und aus einschlägigen Fachkreisen wird darauf hingewiesen, dass der sog. Whistleblower aus den eigenen Reihen nicht Nestbeschmutzer seien, sondern häufig auch für den Arbeitgeber wichtige Insider-Informationen liefern können. Nicht selten wird hierbei die These vertreten, dass durch die Information zugleich auch der Arbeitgeber vor erheblichen Folgekosten oder Regressansprüche geschützt werde.
Ungeachtet dessen, dass diese Argumentation wenig überzeugend ist, bleibt doch festzuhalten, dass bereits das Vertragsrecht als auch das Arbeitsrecht ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung stellt, um entsprechende Pflegefehler zu sanktionieren; hierzu bedarf es nicht der Insider-Informationen einzelner Mitarbeiter, die dann den Spagat zwischen arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten und Zivilcourage zu vollziehen haben und im Zweifel sich durch einen besonderen „Verfolgungseifer“ auszeichnen. In aller Regel kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass gerade der Arbeitgeber um die Umstände in seiner Einrichtung weiß und in Teilen die bedenkliche Pflegepraxis toleriert. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, mal ganz von dem Umstand des vielerorts gerügten Pflegenotstands abgesehen.
Eine Orientierung zum Thema bieten folgende Literaturhinweise:
Mehr Schutz, mehr Aufklärung - Whistleblower und ihr Umfeld (Rohde-Liebenau)
Quelle: Transparency.de >>> zum Beitrag (pdf.) >>>
www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Vortrag_JK03Rohde-Lieb...
Die Loyalitätspflicht(en) der MitarbeiterInnen – eine erste Problemorientierung (L. Barth / 2006)
Quelle: IQB – Internetpräsenz >>> zum Beitrag (pdf.) >>>
www.iqb-info.de/Loyalitaetspflicht.pdf
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Quelle: CareLounge >>> online lesen: www.carelounge.de/pflegeberufe/news/news_ansehen.php?meld...
Anmerkung von L. Barth:
„Arbeitgeber sollten verstärkt anerkennen, dass „Whistleblower“ (englisch für Skandalaufdecker, wörtlich „Pfeifenbläser“ bzw. „Alarmschläger“) aus den eigenen Reihen nicht Nestbeschmutzer sind, sondern häufig für ihre Arbeitgeber wichtige Insider-Informationen liefern, die einen Betrieb oder eine Einrichtung vor erheblichen Folgekosten oder Regressansprüchen schützen, falls Pflegebedürftige Gefahr laufen, Opfer falscher Pflege zu werden“, fordert Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der seit Jahren auch über herausragende Persönlichkeiten berichtet, die für ihr couragiertes Verhalten im (Arbeits-)Alltag ausgezeichnet werden.“
Quelle: KDA Pressemitteilung >>> www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=301
Der Ruf nach Zivilcourage in der Pflege wird immer lauter. Pflegekräfte sollen künftig anonym auf Pflegemissstände hinweisen und aus einschlägigen Fachkreisen wird darauf hingewiesen, dass der sog. Whistleblower aus den eigenen Reihen nicht Nestbeschmutzer seien, sondern häufig auch für den Arbeitgeber wichtige Insider-Informationen liefern können. Nicht selten wird hierbei die These vertreten, dass durch die Information zugleich auch der Arbeitgeber vor erheblichen Folgekosten oder Regressansprüche geschützt werde.
Ungeachtet dessen, dass diese Argumentation wenig überzeugend ist, bleibt doch festzuhalten, dass bereits das Vertragsrecht als auch das Arbeitsrecht ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung stellt, um entsprechende Pflegefehler zu sanktionieren; hierzu bedarf es nicht der Insider-Informationen einzelner Mitarbeiter, die dann den Spagat zwischen arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten und Zivilcourage zu vollziehen haben und im Zweifel sich durch einen besonderen „Verfolgungseifer“ auszeichnen. In aller Regel kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass gerade der Arbeitgeber um die Umstände in seiner Einrichtung weiß und in Teilen die bedenkliche Pflegepraxis toleriert. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, mal ganz von dem Umstand des vielerorts gerügten Pflegenotstands abgesehen.
Eine Orientierung zum Thema bieten folgende Literaturhinweise:
Mehr Schutz, mehr Aufklärung - Whistleblower und ihr Umfeld (Rohde-Liebenau)
Quelle: Transparency.de >>> zum Beitrag (pdf.) >>>
www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Vortrag_JK03Rohde-Lieb...
Die Loyalitätspflicht(en) der MitarbeiterInnen – eine erste Problemorientierung (L. Barth / 2006)
Quelle: IQB – Internetpräsenz >>> zum Beitrag (pdf.) >>>
www.iqb-info.de/Loyalitaetspflicht.pdf
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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