PM 2006/015//OLG Bremen weist Anspruch auf "Jedermannkonto" zurück

Pressemitteilung von: B|G|K|S Rechtsanwälte
Hamburg/ Stuttgart, 14.12.2006 - "Guthabenkonten für jedermann" vor dem Aus. Das OLG Bremen verneint einen Anspruch auf die Einrichtung eines Guthabenkontos. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat nach Angaben des Fördervereins Schuldenberatung Bremen während einer Berufungsverhandlung am 08.12.2006 in Aussicht gestellt, dass es die "Jedermannkonto-Entscheidung" des Instanzgerichts Bremen demnächst aufheben wird.

Die Kreditinstitute hatten sich auf Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) selbst verpflichtet, für "jedermann" und ohne Ansehen der Vermögensverhältnisse ein Guthabenkonto einzurichten. Denn infolge der weitgehenden Elektronisierung des Geldverkehrs geht die Ablehnung der Führung eines Guthabenkontos mit erheblichen Nachteilen, z.B. bei der Arbeitssuche, einher.

Die Umsetzung des hehren Ziels scheiterte in der Vergangenheit in vielen Fällen praktisch an der fehlenden Bereitschaft einzelner Geldhäuser, dem klaren Wortlaut der Selbstverpflichtung folgend tatsächlich allen Nachfragenden die Eröffnung des Guthabenkontos anzubieten.

So ging es auch dem Kläger. Nachdem der Kontoeröffnungsantrag zurückgewiesen wurde, klagte er aus der Selbstverpflichtung der Kreditinsitute vor dem Landgericht Bremen. Die Kammer war der Ansicht, dass aus der Empfehlung des ZKA und der Selbstverpflichtung der Kreditinstitute ein abstraktes Schuldanerkenntnis folgt und gab dem Kläger Recht. Jetzt kündigte das Berufungsgericht an, die Entscheidung zu Lasten des Klägers aufheben zu wollen. Der Senat meint, dass sich weder aus der Selbstverpflichtung noch aus der Empfehlung des ZKA ein einklagbarer Anspruch herleiten lasse (2 U 67/05).

Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bankrecht spezialisierten Stuttgarter Kanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: "Der Gesetzgeber muss dringend tätig werden und die Banken gesetzlich zur Eröffnung von Jedermannkonten verpflichten. Denn offensichtlich ist die Selbstverpflichtung der Geldhäuser nicht ausreichend." Rechtsanwalt Andreas Köpke: "Die Betroffenen haben erhebliche Nachteile bei der Arbeitssuche. Das ist nicht hinnehmbar."

B|G|K|S Rechtsanwälte

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