Patientin bei Krankentransport verletzt – Haftung des Krankenhauses
(openPR) Krankenhäuser müssen für die Folgen aufkommen, wenn ein Patient durch ungeschicktes Einschieben in einen Krankenwagen verletzt wird.
Das entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil v. 01.02.2006 (Az. 3 U 182/05)
Das Krankenhaus müsse sich das schuldhafte Verhalten der Transporteure zurechnen lassen. Der ordnungsgemäße Transport der Patientin zu dem auswärtigen Haus gehöre zum vertraglichen Pflichtenkreis der Klinik, da sie zur umfassenden ärztlichen Versorgung der Frau verpflichtet war.
Das Gericht sprach der Frau ein Schmerzensgeld von 20 000 Euro zu. Dabei hat der Zivilsenat berücksichtigt, dass die Patientin durch Vorerkrankungen bereits stark eingeschränkt und pflegebedürftig war.
Quelle: NRW-Entscheidungssammlung >>> zur Entscheidung im Volltext >>>
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/3_U_182_05urteil20060201.html
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