13.12.2006 - 08:44 - Politik, Recht & Gesellschaft

Arbeitsrecht: Bei einem unter Vorlage eines gefälschten Prüfungszeugnisses zustande gekommenen Arbeitsverhältnis steht dem Arbeitgeber ein Anfechtungsrecht zu

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Martin J. Warm, Rechtsanwalt // Fachanwalt für Steuerrecht // Fachanwalt für Arbeitsrecht / Anwalt für den Mittelstand in Paderborn
Hat der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Bewerbung ein gefälschtes Prüfungszeugnis vorgelegt, um hierdurch seine Einstellungschancen zu verbessern, so liegt eine arglistige Täuschung über seine theoretischen und praktischen Kenntnisse vor (LAG Baden-Württemberg, 5-Sa-25/06, Urteil vom 13.10.2006; Verfahrensgang: ArbG Stuttgart 31 Ca 11627/05). Werden vom Arbeitgeber nur die Bewerber mit den besten Noten berücksichtigt, ist die Täuschung auch kausal für den Abschluss des Arbeitsvertrags. Der Arbeitgeber kann daher seine bei Begründung des Arbeitsverhältnisses abgegebene Willenserklärung mit ex-nunc-Wirkung anfechten. Da der Arbeitgeber ein schützenswertes Interesse daran hat, dass die ihm vorgelegten Zeugnisse auch der tatsächlichen Qualifikation entsprechen, verstößt die Ausübung des Anfechtungsrechts nicht gegen Treu und Glauben. (Quelle: Lexinform)

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