Studie: Deutsche verzichten beim Vererben auf Expertenwissen

Pressemitteilung von: Clerical Medical European Financial Services B.V. / PR Agentur: Agentur ComMenDo
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Erben und Verschenken: Nur wenige Deutsche lassen sich beraten (Quelle: Clerical Medical).
Nicht einmal jeder Dritte lässt sich beraten. Vor allem Akademiker und Besserverdiener optimieren ihre Erbschaftsteuer mit professioneller Hilfe.

Strassen, Luxemburg (06. Dezember 2006) – Obwohl die Deutschen in Erbfragen oftmals unzureichend informiert sind, lässt sich weniger als ein Drittel beraten. Das hat eine repräsentative Umfrage des britischen Finanzdienstleisters Clerical Medical ergeben.

Bei der Gestaltung des eigenen Erbes wenden sich gerade mal 17 Prozent der Bevölkerung an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar. Nur ein Zehntel aller Deutschen holt sich zudem Rat bei Finanzberatern oder Versicherungsvermittlern. „Dabei ist professionelle Unterstützung unerlässlich, damit die vorhandenen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Schenkungs- oder Erbschaftsteuer zu sparen“, erklärt Michael Hanitz, Pressesprecher Deutschland bei Clerical Medical.

Die Bereitschaft, Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen, teilt Deutschland geografisch: Unter den Westdeutschen lassen sich 30 Prozent beraten, während es im Osten gerade mal 20 Prozent sind. Besonders Bewohner reicher Bundesländer wie Baden-Württemberg (40 %) und Hessen (39 %) setzen auf Expertenwissen.

Mit Bildungsgrad und Einkommen wächst Interesse an Beratung

Bei Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar informieren sich vor allem Befragte mit Abitur und Hochschulbildung (26 %). Finanziell gut gestellte Haushalte nehmen hingegen eher die Hilfe eines Finanzberaters oder Versicherungsvermittlers beim Vererben in Anspruch (16 %). Ab einem Haushaltsnettoeinkommen von 3.000 Euro steigt dieser Anteil weiter an (20 %).

„Sind substanzielle Vermögenswerte vorhanden, werden die gesetzlichen Steuerfreibeträge eben schneller überschritten. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Instrumente zur individuellen Senkung der Steuerlast zu nutzen“, kommentiert Hanitz.

Schon allein die Möglichkeit, Vermögen mit einer Lebensversicherung zu „ummanteln“, könne bewirken, dass bei einer Schenkung einer Lebensversicherung der gesetzliche Freibetrag im Gegensatz zur reinen Bargeld-Übertragung nicht überschritten wird, weiß Hanitz. Vermögen aus Lebensversicherungen sei in diesem Fall derzeit in der Regel nur zu zwei Dritteln der eingezahlten Prämien zu versteuern, Bargeld hingegen zum Nennwert in voller Höhe.

Die Umfrage wurde im Auftrag von Clerical Medical von der GfK Marktforschung im August 2006 durchgeführt. Befragt wurden 999 Männer und Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet.
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Ansprechpartner für die Medien: Michael Hanitz

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Clerical Medical wurde im Jahr 1824 gegründet und ist heute Teil der börsennotierten HBOS-Gruppe (Halifax Bank of Scotland), die derzeit für über 22 Mio. Kunden Vermögenswerte in Höhe von über 820 Mrd. Euro verwaltet (Stand: 30. Juni 2006). Clerical Medical hat sich auf die Bereiche Produkte für die Altersvorsorge und internationale Kapitalanlagen für private wie institutionelle Investoren spezialisiert. Die Rating-Agentur Standard & Poor's bewertet Clerical Medical seit 1997 mit AA, Moody's seit 1997 mit Aa2 und Fitch seit 2004 mit AA. Seit 1995 bietet Clerical Medical seine Produkte in Deutschland an.

Die exklusive Unterstützung des Vertriebs der Vorsorgelösungen von Clerical Medical sowie Heidelberger Leben – beide Teil der HBOS-Gruppe – wird von CMH Vertriebs Service übernommen.

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